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Neubau L 1214 Ortsumgehung Jebenhausen - RP

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Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> Westumfahrung GP-<strong>Jebenhausen</strong><br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 6<br />

In Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Göppingen und dem<br />

Regierungspräsidium Stuttgart wurde deshalb im Jahr 2008 eine Untersuchung folgender<br />

Artengruppen bzw. Einzelarten mit Gebietsrelevanz durchgeführt:<br />

� Fledermäuse (Kap. 12.7.2),<br />

� Tagfalter/Widderchen (Kap. 12.7.3),<br />

� Laufkäfer (Kap. 12.7.4),<br />

� Heuschrecken (Ableitung über Habitatpotentiale; Kap. 12.7.5),<br />

� Zauneidechse (Kap. 12.7.6),<br />

� Juchtenkäfer (Kap. 12.7.7),<br />

� Groppe und Steinkrebs (Kap. 12.7.8)<br />

� Europäische Vögel (Kap. 12.7.9).<br />

Die Ergebnisse der avifaunistischen Untersuchungen von 2006, die Eingang in die Verträglichkeitsstudie<br />

nach Vogelschutzrichtlinie gefunden haben (BECK, Nov. 2006), wurden bei<br />

weiteren zusätzlichen Begehungen im Jahr 2008 aktualisiert (Kap. 12.7.9).<br />

Da der Unteren Naturschutzbehörde im unmittelbaren Untersuchungsgebiet und damit im<br />

Wirkraum, keine Wanderbeziehungen von Amphibien (alle besonders geschützt) bekannt<br />

waren, wurde auf die standardisierte Untersuchung dieser Artengruppe verzichtet.<br />

Im Rahmen der Untersuchung möglicher Ersatzmaßnahmen sollte jedoch, die an der<br />

Eichertstraße bekannte Amphibien-Wanderstrecke, vor dem Hintergrund des möglichen Baus<br />

einer stationären Amphibien-Leiteinrichtung beobachtet werden (siehe Ersatzmaßnahme E1<br />

im LBP).<br />

Neben dem artenschutzrechtlichen Aspekt ist hier allgemein auch der Aspekt der für<br />

Lebensraumtypen (nach FFH-RL Anhang I) charakteristischen Arten zu berücksichtigen<br />

(siehe FFH-Verträglichkeitsstudie = FFH-VS).<br />

Es ist möglich, Arten mit gleichen Lebensraumansprüchen und vergleichbarerer Empfindlichkeit<br />

z.B. zu „ökologischen Gilden― zusammen zu fassen (z.B. „Gilde der Heckenbrüter―).<br />

Die artenschutzrechtliche Beurteilung der nachgewiesenen Arten im Untersuchungsgebiet<br />

wurde nach den „Hinweisen zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben zur<br />

speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)― der Obersten Baubehörde im Bayerischen<br />

Staatsministerium des Innern – Abt. Straßen- und Brückenbau (erarbeitet von Froelich &<br />

Sporbeck – Umweltplanung und Beratung, 2008) durchgeführt.<br />

Die Festlegung des Untersuchungsumfangs wurde dem „Leistungsbild Fauna― der TVB<br />

Landschaft und den Mustertexten für Leistungen bei faunistischen Untersuchungen (Teil 5<br />

und 6.44 der HVA-F-StB) entnommen.<br />

Alle Maßnahmen, die sich aus der saP ergeben, sind wegen der Rechtsfolgen im Text—und<br />

Kartenteil des LBP in geeigneter Form zu kennzeichnen und es ist die eindeutige Zuordnung<br />

zu dem jeweils dazugehörigen Verbotstatbestand im Fachbeitrag Artenschutz sicherzustellen.<br />

Dadurch kann im Fachbeitrag Artenschutz im vorliegenden Fall auf umfangreiche Plandarstellungen<br />

der Maßnahmen verzichtet werden.<br />

Wegen der sich u.a.. deutlich unterscheidenden Prüfsystematik und Rechtsfolgen muss die<br />

saP als eigenständiger Fachbeitrag neben dem LBP stehen.

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