Neubau L 1214 Ortsumgehung Jebenhausen - RP
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Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> Westumfahrung GP-<strong>Jebenhausen</strong><br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 50<br />
12.7.9.4.1 Arten mit Schwerpunkt in Siedlungen oder Waldgebieten (nicht vertieft zu<br />
prüfende Arten)<br />
Arten wie Waldbaumläufer, Haustaube, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Haussperling,<br />
Waldlaubsänger, Sommer- und Wintergoldhähnchen oder Misteldrossel sind wegen ihrer<br />
Lebensraumansprüche mit Schwerpunkt in Siedlungen oder ausschließlich Waldgebieten<br />
durch die geplante Umgehungsstraße nicht betroffen. Außer der Mehlschwalbe (in Bad.-<br />
Württ. gefährdet), der Rauchschwalbe (in B.-W. gefährdet) und dem Waldlaubsänger (in B.-<br />
W. stark gefährdet) ist keine der Arten auf den Roten-Listen der BRD und/oder Bad.-Württ.<br />
geführt.<br />
In diese Gruppe gehört eigentlich auch der Halsbandschnäpper, der ausschließlich in den<br />
Waldgebieten nördlich von <strong>Jebenhausen</strong> nachgewiesen wurde und in keiner Weise durch das<br />
Vorhaben betroffen wird. Dennoch wird diese Art wegen ihrer großen überregionalen<br />
Bedeutung und ihres hohen v.a. bundesweiten Gefährdungsgrades (v. Aussterben bedroht)<br />
separat in Kap 12.7.9.4.3 behandelt.<br />
Während Haustaube, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe und Haussperling in die Gruppe der<br />
„Arten ohne spezifisches Abstandsverhalten zu Straßen und Arten, für die der Verkehrslärm<br />
keine Relevanz besitzt― (Gruppe 5) gehören, besitzen die übrigen Arten eine „schwache<br />
Lärmempfindlichkeit― (Gruppe 4).<br />
Für diese Gruppe der besonders geschützten europäischen Vogelarten ist weder mit<br />
erheblichen bau- noch betriebsbedingten Störungen zu rechnen; außerdem sind keine Brut-<br />
oder Ruhestätten von Beschädigung oder Zerstörung betroffen.<br />
Die Verbotstatbestände der Schädigung und der Störung (§ 44 (1) Nr. 1-3 BNatSchG n.F.)<br />
sind für diese Artengruppe demnach nicht einschlägig.<br />
12.7.9.4.2 Zu prüfende, nicht gefährdete Arten (landesweiter Erhaltungszustand:<br />
günstig)<br />
Die folgenden bundes- und landesweit ungefährdeten Vogelarten (incl. Arten, die auf den<br />
jeweiligen Vorwarnlisten stehen) kommen im Untersuchungsgebiet verbreitet und häufig vor<br />
und können u.a. auch im Wirkraum des geplanten Projektes brüten. Sie werden Gilden mit<br />
gleichen oder ähnlichen Lebensraumansprüchen und Empfindlichkeiten gegenüber Störungen<br />
zugeordnet und in Blöcken behandelt.<br />
Nicht gefährdete Arten (teils streng geschützt) mit Prüfungsrelevanz:<br />
� Stockente (Anas platyrhynchos) � Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros)<br />
� Mäusebussard (Buteo buteo, streng geschützt) � Zilpzalp (Phylloscopus collybita)<br />
� Stieglitz (Carduelis carduelis) � Elster (Pica pica)<br />
� Grünfink (Carduelis chloris) � Buntspecht (Picoides major)<br />
� Gartenbaumläufer (Certhia brachydactyla) � Heckenbraunelle (Prunella modularis)<br />
� Ringeltaube (Columba palumbus) � Girlitz (Serinus serinus)<br />
� Rabenkrähe (Corvus corone) � Kleiber (Sitta europaea)<br />
� Goldammer (Emberiza citronella) � Türkentaube (Streptopelia decaocto)<br />
� Rotkehlchen (Eritacus rubecula) � Star (Sturnus vulgaris)<br />
� Turmfalke (Falco tinnunculus, streng geschützt) � Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla)<br />
� Buchfink (Fringilla coelebs) � Gartengrasmücke (Sylvia borin)<br />
� Eichelhäher (Garrulus glandarius) � Zaunkönig (Troglodytes troglodytes)