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Neubau L 1214 Ortsumgehung Jebenhausen - RP

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Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> Westumfahrung GP-<strong>Jebenhausen</strong><br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 50<br />

12.7.9.4.1 Arten mit Schwerpunkt in Siedlungen oder Waldgebieten (nicht vertieft zu<br />

prüfende Arten)<br />

Arten wie Waldbaumläufer, Haustaube, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Haussperling,<br />

Waldlaubsänger, Sommer- und Wintergoldhähnchen oder Misteldrossel sind wegen ihrer<br />

Lebensraumansprüche mit Schwerpunkt in Siedlungen oder ausschließlich Waldgebieten<br />

durch die geplante Umgehungsstraße nicht betroffen. Außer der Mehlschwalbe (in Bad.-<br />

Württ. gefährdet), der Rauchschwalbe (in B.-W. gefährdet) und dem Waldlaubsänger (in B.-<br />

W. stark gefährdet) ist keine der Arten auf den Roten-Listen der BRD und/oder Bad.-Württ.<br />

geführt.<br />

In diese Gruppe gehört eigentlich auch der Halsbandschnäpper, der ausschließlich in den<br />

Waldgebieten nördlich von <strong>Jebenhausen</strong> nachgewiesen wurde und in keiner Weise durch das<br />

Vorhaben betroffen wird. Dennoch wird diese Art wegen ihrer großen überregionalen<br />

Bedeutung und ihres hohen v.a. bundesweiten Gefährdungsgrades (v. Aussterben bedroht)<br />

separat in Kap 12.7.9.4.3 behandelt.<br />

Während Haustaube, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe und Haussperling in die Gruppe der<br />

„Arten ohne spezifisches Abstandsverhalten zu Straßen und Arten, für die der Verkehrslärm<br />

keine Relevanz besitzt― (Gruppe 5) gehören, besitzen die übrigen Arten eine „schwache<br />

Lärmempfindlichkeit― (Gruppe 4).<br />

Für diese Gruppe der besonders geschützten europäischen Vogelarten ist weder mit<br />

erheblichen bau- noch betriebsbedingten Störungen zu rechnen; außerdem sind keine Brut-<br />

oder Ruhestätten von Beschädigung oder Zerstörung betroffen.<br />

Die Verbotstatbestände der Schädigung und der Störung (§ 44 (1) Nr. 1-3 BNatSchG n.F.)<br />

sind für diese Artengruppe demnach nicht einschlägig.<br />

12.7.9.4.2 Zu prüfende, nicht gefährdete Arten (landesweiter Erhaltungszustand:<br />

günstig)<br />

Die folgenden bundes- und landesweit ungefährdeten Vogelarten (incl. Arten, die auf den<br />

jeweiligen Vorwarnlisten stehen) kommen im Untersuchungsgebiet verbreitet und häufig vor<br />

und können u.a. auch im Wirkraum des geplanten Projektes brüten. Sie werden Gilden mit<br />

gleichen oder ähnlichen Lebensraumansprüchen und Empfindlichkeiten gegenüber Störungen<br />

zugeordnet und in Blöcken behandelt.<br />

Nicht gefährdete Arten (teils streng geschützt) mit Prüfungsrelevanz:<br />

� Stockente (Anas platyrhynchos) � Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros)<br />

� Mäusebussard (Buteo buteo, streng geschützt) � Zilpzalp (Phylloscopus collybita)<br />

� Stieglitz (Carduelis carduelis) � Elster (Pica pica)<br />

� Grünfink (Carduelis chloris) � Buntspecht (Picoides major)<br />

� Gartenbaumläufer (Certhia brachydactyla) � Heckenbraunelle (Prunella modularis)<br />

� Ringeltaube (Columba palumbus) � Girlitz (Serinus serinus)<br />

� Rabenkrähe (Corvus corone) � Kleiber (Sitta europaea)<br />

� Goldammer (Emberiza citronella) � Türkentaube (Streptopelia decaocto)<br />

� Rotkehlchen (Eritacus rubecula) � Star (Sturnus vulgaris)<br />

� Turmfalke (Falco tinnunculus, streng geschützt) � Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla)<br />

� Buchfink (Fringilla coelebs) � Gartengrasmücke (Sylvia borin)<br />

� Eichelhäher (Garrulus glandarius) � Zaunkönig (Troglodytes troglodytes)

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