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Neubau L 1214 Ortsumgehung Jebenhausen - RP

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Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> Westumfahrung GP-<strong>Jebenhausen</strong><br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 51<br />

Fortsetzung: Nicht gefährdete Arten (teils streng geschützt) mit Prüfungsrelevanz:<br />

� Bachstelze (Motacilla alba) � Amsel (Turdus merula)<br />

� Blaumeise (Parus caeruleus) � Singdrossel (Turdus philomelos)<br />

� Kohlmeise (Parus major) � Wacholderdrossel (Turdus pilaris)<br />

� Feldschwirl (Locustella naevia) � Grauschnäpper (Muscicapa striata)<br />

� Feldsperling (Passer montanus) � Klappergrasmücke (Sylvia curruca)<br />

� Fitis (Phylloscopus trochilus) � Pirol (Oriolus oriolus)<br />

� Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) � Schleiereule (Tyto alba, streng geschützt)<br />

Diese insgesamt 38 Arten werden drei ökologischen Gruppen (Gilden) zugeordnet, deren<br />

Lebensraumansprüche und Nutzungsanforderungen an das Untersuchungsgebiet jeweils<br />

ähnlich sind.<br />

o Arten, die an Wasser als Teillebensraum gebunden sind (Kap. 12.7.9.4.2.1)<br />

o Nahrungsgäste mit großem Gesamtradius und Lebensraumschwerpunkt (Brutstätte)<br />

außerhalb des Wirkraums (überwiegend Nahrungsgäste) (Kap. 12.7.9.4.2.2)<br />

o Baum- und Heckenbrüter (Kap. 12.7.9.4.2.3)<br />

Die verbleibenden, gefährdeten und/oder geschützten Arten oder Arten des Anhangs I der<br />

VSch-RL werden einzeln in Kap. 12.7.9.4.3 bearbeitet.<br />

Eulen (Schleiereule) und Greifvögel (Mäusebussard und Turmfalke) sind nach dem<br />

BNatSchG streng geschützt und werden deshalb separat in Kap. 12.7.9.4.3 behandelt.<br />

12.7.9.4.2.1 Arten, die an Wasser als Teillebensraum gebunden sind<br />

Diese Gruppe besteht nur aus einer Art: Stockente.<br />

Die Stockente brütet in der Regel unmittelbar am Wasser. Durch die Querung der beiden<br />

Flüsse werden eventuell Brutplätze der Stockente betroffen. Die Fällung von Bäumen<br />

beeinträchtigt die Art nicht unmittelbar (Tötung von Individuen), da die Fällungsaktionen<br />

außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten stattfinden.<br />

Die Art ist sehr häufig und kommt an allen Fließgewässern des Untersuchungsgebietes in<br />

großer Zahl, auch im Siedlungsbereich, vor. Betriebsbedingte Tötungen gem. § 44 Abs. 1 Nr.<br />

1 BNatSchG n.F. sind nicht zu erwarten, da die Art sehr niedrig über die Gewässer fliegt<br />

(Landeanflug) und damit im Bereich der 8 bzw. 10 m hohen Brücken kein Kollisionsrisiko<br />

besteht.<br />

Eine baubedingte Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann<br />

nicht ausgeschlossen werden, sodass die Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 3<br />

BNatSchG n.F. erfüllt sind. Von einem dauerhaften Brutplatzverlust wird jedoch bei dieser<br />

weit verbreiteten und euryöken Art nicht ausgegangen.<br />

Störungen von Brutpaaren der Stockenten können zwar insgesamt während der Brut- und<br />

Aufzuchtzeit durch v.a. bau- und betriebsbedingten Lärm sowie visuelle Effekte (nichtphysische<br />

bau- und betriebsbedingte Auswirkungen) prognostizieret werden, der<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG n.F. und Art. 5 d.) der<br />

Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) wird jedoch nicht einschlägig, da sich der günstige<br />

Erhaltungszustand der lokalen Population dieser ungefährdeten und euryöken Art im<br />

Naturraum und somit im natürlichen Verbreitungsgebiet nicht verschlechtert. Zudem werden<br />

die räumlichen Gegebenheiten und damit die möglichen Brutplätze für die Stockente nach<br />

Abschluss der Bauarbeiten wieder hergestellt.

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