Neubau L 1214 Ortsumgehung Jebenhausen - RP
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Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> Westumfahrung GP-<strong>Jebenhausen</strong><br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 56<br />
Alauda arvensis (Feldlerche)<br />
1. Grundinformation<br />
Europäische Vogelart nach Anhang II/2 VSchRL<br />
besonders geschützte europäische Vogelart<br />
Rote Liste Status BRD: Vorwarnliste Bad.-Württ.: gefährdet Art im UG nachgewiesen<br />
Status: Brutvogel<br />
Lebensraumansprüche: Besiedelt werden ausgedehnte, trockene bis mäßig feuchte Grünlandflächen<br />
(Wiesen, Weiden) und Felder mit niedriger und max. 50% deckender Gras-Krautschicht;<br />
auch Kahlschläge. Primärbiotop sind Steppe und Zwergstrauchheide.<br />
Die Feldlerche ist dafür bekannt, dass sie ihre Umwelt in erster Linie optisch wahrnimmt und zu<br />
verschiedenen Landschaftselementen einen für Singvögel unüblich großen Abstand hält<br />
(DAUNICHT, 1998). Die Nähe von Siedlung und Wald wird deshalb gemieden. Auch Bäume<br />
(einzeln, in Reihen oder Gruppen) verhindern eine Besiedlung.<br />
Lokale Population: Die Feldlerchen wurden ausschließlich im südlichen Bereich des Untersuchungsgebietes<br />
nachgewiesen. In den Ackerflächen im Gew. „Große Kammer― (in Richtung<br />
Bezgenriet) wurden mehrere Brutpaare südwestlich der geplanten Straße auf den großen,<br />
undurchschnittenen Ackerflächen beobachtet.<br />
Die Ackerflächen westlich von <strong>Jebenhausen</strong> sind dagegen für die Besiedlung durch Feldlerchen<br />
suboptimal. Die wirklich freien Flächen, die von den Feldlerchen benötigt werden, sind dort zu<br />
klein. Bäume (Obstbaumwiesen), der nahe Wald und andererseits die Siedlung machen den Raum<br />
für Feldlerchen eng und verhindern eine Besiedlung.<br />
Westlich von <strong>Jebenhausen</strong> sind die Vorbelastungen schon so groß, dass die Lebensraumansprüche<br />
für die Art nicht mehr erfüllt werden.<br />
Der Erhaltungszustand der Art ist hier wegen der Vorbelastungen als ungünstig einzustufen.<br />
2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG<br />
Durch das Vorhaben werden keine Tiere der geschützten Art getötet oder Entwicklungsformen<br />
beschädigt oder zerstört. Auch Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wild lebenden Tiere werden<br />
nicht beschädigt oder zerstört. Auf der Trasse befinden sich keine Fortpflanzungsstätten der<br />
Feldlerche.<br />
Ein Kollisionsrisiko besteht nicht.<br />
Konfliktvermeidende Maßnahmen müssen nicht ergriffen werden.<br />
Der Schädigungstatbestand tritt nicht ein<br />
2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG n.F.<br />
Erhebliche Störungen der Art während der Fortpflanzungs-, Aufzucht- und Mauserzeiten können<br />
ausgeschlossen werden. Die Effektdistanz für Verkehrslärm ist mit 500 m sehr große; die Art gehört<br />
zu den weniger lärmempfindlichen Arten (Gruppe 4).<br />
Da keine Brutplätze innerhalb der 100m- Distanz vom Straßenrand entfernt liegen, kann von einer<br />
Unerheblichkeit des Vorhabens für die Art ausgegangen werden.<br />
Der Erhaltungszustand der lokalen Population im Untersuchungsgebiet bleibt erhalten.<br />
Der Störungstatbestand tritt nicht ein