Neubau L 1214 Ortsumgehung Jebenhausen - RP
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Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> Westumfahrung GP-<strong>Jebenhausen</strong><br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 12<br />
Schutz, Vermeidungs- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen<br />
Zur Vermeidung von Verlusten oder Schädigungen von Individuen der streng geschützten<br />
Fledermäuse sind die unbedingt erforderlichen Baumfällarbeiten im Oktober durchzuführen<br />
(Maßnahme V/M2 im LBP). Zu diesem Zeitpunkt sind die Sommerquartiere bereits verlassen<br />
und die Tiere befinden sich noch nicht im Winterschlaf. Zuvor ist eine Inspektion der zu<br />
fällenden Bäume hinsichtlich ihrer Eignung als Quartierbäume für Fledermäuse durchzuführen<br />
(Maßnahme V/M 3). Falls der genannte Termin zur Fällung nicht eingehalten<br />
werden kann, können als ungeeignet festgestellte Bäume auch zu einem anderen Zeitpunkt<br />
gefällt werden.<br />
Im Falle der Haselmaus sind die abzuräumenden Gehölzbestände hinsichtlich möglicher<br />
Quartiere (Höhlen, Nester) zu untersuchen. Auch hier erscheint Oktober als günstiger Monat<br />
für die Fäll- und Rodungsarbeiten.<br />
Zur Vermeidung von Störungen der Fledermauspopulationen während ihrer nächtlichen<br />
Nahrungssuche ist in der Zeit von Anfang März bis Ende Oktober jeweils 30 Min vor<br />
Sonnenuntergang bis 30 min nach Sonnenaufgang auf Bauarbeiten im Bereich der<br />
beschriebenen Lebensstätten zu verzichten (Maßnahme M/V 4).<br />
Zur Erhaltung der Funktionalität der essentiellen Flugstraßen während der Bauphase müssen<br />
die Galeriewälder und die Zugstraße in den Obstwiesen entlang der Baronenwaldstraße für<br />
Fledermäuse in der Zeit von Anfang März bis Ende Oktober durchgängig passierbar sein<br />
(Maßnahme V/M 7). Auch temporäre Querriegel, die einen Flug in oder entlang der<br />
Galeriewälder verhindern, sind unbedingt zu vermeiden.<br />
Durch die bedeutende Höhe und Länge der Brückenbauwerke über Heimbach (LH = 10,3 m;<br />
Stützweite 90 m) und Pfuhlbach (LH = 8 m; Stützweite 173 m) und die geplanten Standorte<br />
der Brückenpfeiler deutlich außerhalb der Galeriewälder wird die weitgehende funktionale<br />
Durchlässigkeit der Bauwerke erreicht und auch zukünftig die Kohäsion der Flugrouten für<br />
die Fledermäuse gewährleistet.<br />
Die Neupflanzung und Unterhaltung eines durchgehenden Gehölzriegels aus Sträuchern<br />
unterhalb der Brückenbauwerke über Heimbach und Pfuhlbach verbessert zusätzlich die<br />
Durchlässigkeit der Bauwerke und damit die Kohäsion der Flugrouten der Fledermäuse. Des<br />
weiteren hält sie die Kohäsion der potenziellen Haselmaus- Lebensstätten in den Galeriewäldern<br />
aufrecht (Maßnahme V/M 6). Falls die Gehölzriegel unter den Bauwerken sich als<br />
nicht lebensfähig erweisen, müssen sie durch eine künstliche Konstruktion (etwa aus<br />
Baumästen und Seilen) ersetzt werden.<br />
Zur Erhaltung der Kohäsion der Flugroute in den Obstwiesen entlang der Baronenwaldstraße<br />
wird die geplante Unterführung mit Wirtschaftsweg für Fledermäuse durchlässig gestaltet. Im<br />
Anschluss an die unverändert erhaltenen naturräumlich-strukturellen Elemente werden<br />
Gehölzriegel als Leitstrukturen angelegt, welche die Fledermäuse zur Unterführung weisen<br />
(Maßnahme V/M 7). Die Dimensionen der Unterführung (LW x LH = 7,5 m x 4,5 m) sind für<br />
den Durchflug der niedrig fliegenden, lichtscheuen und strukturgebundenen Arten der<br />
Gattungen Myotis und Plecotus ausreichend. Es kann davon ausgegangen werden, dass auch<br />
Zwergfledermäuse, die in der Mehrzahl vermutlich über die Straße fliegen werden, die<br />
Unterführung nutzen. Ein Durchlass muss vor der Unterbrechung der nördlich gelegenen<br />
Flugroute funktional vorhanden sein. Die Leitlinien aus bereits größer gewachsenen Gehölzen<br />
sind dann so schnell wie möglich zu pflanzen.