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Neubau L 1214 Ortsumgehung Jebenhausen - RP

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Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> Westumfahrung GP-<strong>Jebenhausen</strong><br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 65<br />

Phylloscopus sibilatrix (Waldlaubsänger)<br />

1. Grundinformation<br />

Europäische Vogelart<br />

besonders geschützt<br />

Rote Liste Status BRD: - Bad.-Württ.: stark gefährdet Art im UG nachgewiesen<br />

Status: Brutvogel<br />

Lebensraumansprüche: Laubwald, besonders Buchen- und Buchen-Eichenmischwald, mit Alt- und<br />

Jungbaumbestand, aber nur spärlichem Unterholz und Bodenbewuchs; gern mit bewachsenen<br />

Bodenvertiefungen (Gruben, Senken); seltener in trockenem Kiefern- und Fichtenwald sowie<br />

Auwald mit Erlen und Weiden (suboptimaler Lebensraum).<br />

Lokale Population: in den Laubwaldbereichen der Waldgebiete im Westen (Baronenwald),<br />

Nordwesten (Pfaffenhau) und Norden (Öde) des Untersuchungsgebietes.<br />

Die Art ist landesweit in starkem Rückgang begriffen.<br />

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird jedoch als günstig bewertet, da die Art<br />

verbreitet im UG nachgewiesen werden konnte.<br />

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG<br />

Physische Schädigungen in Form von Töten einzelner Individuen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1) oder<br />

Beschädigung/Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Waldlaubsängers (§ 44 Abs. 1<br />

Nr. 3) treten nicht ein, da sich die Vorkommen der Art weit außerhalb der Vorhabenfläche<br />

befinden und keine Wechselbeziehungen bestehen.<br />

Der Schädigungstatbestand liegt nicht vor.<br />

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG n.F.<br />

Der Waldlaubsänger gehört in die Gruppe der Arten mit schwacher Lärmempfindlichkeit (Gruppe<br />

4). Nicht-physische Schädigungen durch Lärm oder visuelle Reize, die bau- oder betriebsbedingt<br />

auftreten können, finden nicht statt, weil die Art weit ab des geplanten Vorhabens nachgewiesen<br />

wurde.<br />

Eine erhebliche Störung der Art kann ausgeschlossen werden, da sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population nicht verschlechtert.<br />

Der Störungstatbestand tritt nicht ein

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