Neubau L 1214 Ortsumgehung Jebenhausen - RP
Neubau L 1214 Ortsumgehung Jebenhausen - RP
Neubau L 1214 Ortsumgehung Jebenhausen - RP
- Keine Tags gefunden...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> Westumfahrung GP-<strong>Jebenhausen</strong><br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 65<br />
Phylloscopus sibilatrix (Waldlaubsänger)<br />
1. Grundinformation<br />
Europäische Vogelart<br />
besonders geschützt<br />
Rote Liste Status BRD: - Bad.-Württ.: stark gefährdet Art im UG nachgewiesen<br />
Status: Brutvogel<br />
Lebensraumansprüche: Laubwald, besonders Buchen- und Buchen-Eichenmischwald, mit Alt- und<br />
Jungbaumbestand, aber nur spärlichem Unterholz und Bodenbewuchs; gern mit bewachsenen<br />
Bodenvertiefungen (Gruben, Senken); seltener in trockenem Kiefern- und Fichtenwald sowie<br />
Auwald mit Erlen und Weiden (suboptimaler Lebensraum).<br />
Lokale Population: in den Laubwaldbereichen der Waldgebiete im Westen (Baronenwald),<br />
Nordwesten (Pfaffenhau) und Norden (Öde) des Untersuchungsgebietes.<br />
Die Art ist landesweit in starkem Rückgang begriffen.<br />
Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird jedoch als günstig bewertet, da die Art<br />
verbreitet im UG nachgewiesen werden konnte.<br />
2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG<br />
Physische Schädigungen in Form von Töten einzelner Individuen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1) oder<br />
Beschädigung/Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Waldlaubsängers (§ 44 Abs. 1<br />
Nr. 3) treten nicht ein, da sich die Vorkommen der Art weit außerhalb der Vorhabenfläche<br />
befinden und keine Wechselbeziehungen bestehen.<br />
Der Schädigungstatbestand liegt nicht vor.<br />
2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG n.F.<br />
Der Waldlaubsänger gehört in die Gruppe der Arten mit schwacher Lärmempfindlichkeit (Gruppe<br />
4). Nicht-physische Schädigungen durch Lärm oder visuelle Reize, die bau- oder betriebsbedingt<br />
auftreten können, finden nicht statt, weil die Art weit ab des geplanten Vorhabens nachgewiesen<br />
wurde.<br />
Eine erhebliche Störung der Art kann ausgeschlossen werden, da sich der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population nicht verschlechtert.<br />
Der Störungstatbestand tritt nicht ein