Neubau L 1214 Ortsumgehung Jebenhausen - RP
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Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> Westumfahrung GP-<strong>Jebenhausen</strong><br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 16<br />
Der in Baden-Württemberg gefährdete Mädesüß-Perlmutterfalter (Brenthis ino) wurde im<br />
feuchten Bereich am Waldrand (im Bereich „Pfaffenhau―) in einem Mädesüß-Bestand<br />
gesichtet (dort auch Gelbbauchunke). Diese Fläche befindet sich am Rande des Untersuchungsgebietes.<br />
Die Mädesüß-Bestände sind durch das Vorhaben in keiner Weise<br />
gefährdet, da sie topographisch gesehen oberhalb der Umgehungsstraße liegen und somit<br />
deren Wasserregime nicht beeinträchtigt wird.<br />
Vom Gelbling (Colia cf. hyale) liegt nur eine Einzelbeobachtung vor. Es kann sich bei dem<br />
beobachteten Individuum auch um einen Durchzügler gehandelt haben<br />
Der Hauhechelbläuling (Polyommatus icarus) war vereinzelt, aber verbreitet im Grünland<br />
zu beobachten.<br />
Diese Arten finden Berücksichtigung im Rahmen der Eingriffsregelung bei der Festlegung<br />
von Kompensationsmaßnahmen (siehe Maßnahmen-Konzept im LBP).<br />
Der Eschen-Scheckenfalter (Kleiner Maivogel, Euphydryas maturna, streng geschützt und Art<br />
des Anhangs IV der FFH-RL), der in der Region von besonderer Bedeutung ist (ZAK),<br />
konnte im Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen werden (weder Raupe noch Imago an<br />
geeigneten Stellen).<br />
Auch die Suche nach Raupen oder Imagines des Nachtkerzenschwärmers (Proserpinus<br />
proserpina) an geeigneten Habitatstrukturen blieb ergebnislos.<br />
12.7.3.3 Artenschutzrechtliche Beurteilung<br />
Keine der nachgewiesenen Arten ist streng geschützt.<br />
Zwei Arten sind besonders geschützt und eine Art ist in Baden-Württemberg gefährdet.<br />
Somit ist für insgesamt zwei Arten die artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen.<br />
Beide Arten (Gelbling und Hauhechelbläuling) kommen allerdings nicht im eigentlichen<br />
Vorhabenbereich und dessen Wirkraum vor.<br />
Für besonders geschützte Tierarten gelten die Ziffern 1 und 3 des § 44 Abs. 1 BNatSchG n.F.<br />
Colias cf. hyale (Gelbling)<br />
1. Grundinformation<br />
besonders geschützt<br />
Rote Liste Status Deutschland: - Bad.-Württemberg: - 1 Exemplar im erweiterten UG nachgew.<br />
Verbreitetste Colias-Art; vagabundierend. Besonders zahlreich anzutreffen im September beim<br />
Blütenbesuch auf Klee- und Luzernefeldern.<br />
Magerrasen, Brachland, frisch geschnittene Luzernefelder niedriger Produktion.<br />
Eiablage auf wenige Tage zuvor abgemähten Wiesen an z.B. Luzerne, Weiß- oder Hornklee.<br />
Lokale Population: in einem Exemplar überfliegend beobachtet.<br />
Zum Erhaltungszustand der lokalen Population kann auf Grund des einmaligen Fundes keine<br />
Aussage getroffen werden.