Neubau L 1214 Ortsumgehung Jebenhausen - RP
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Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> Westumfahrung GP-<strong>Jebenhausen</strong><br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 35<br />
12.7.9 Vögel<br />
12.7.9.1 Methode und Vorgehensweise<br />
Zwischen dem 03.04.2006 und dem 01.08.2006 wurde bei insgesamt 7 Begehungen (incl. 1<br />
Nachtbegehung) eine Vogelkartierung durchgeführt, die zunächst eine Aktualisierung der<br />
bereits 1999 und 2001 (BRAUN/QUETZ) erstellten Gutachten darstellen sollte und<br />
schließlich zur Erarbeitung der Verträglichkeitsprüfung für das faktische Vogelschutzgebiet<br />
führte (BECK, 2006). Diese Kartierung wurde im Jahr 2008 durch mehrere Begehungen<br />
aktualisiert.<br />
Bei den Begehungen wurde besonders auf die Arten der Anhänge der Vogelschutzrichtlinie<br />
und die streng geschützten Arten geachtet, sodass Prognosen für mögliche Auswirkungen und<br />
eine Beurteilung der Erheblichkeit der prognostizierten Beeinträchtigungen möglich werden.<br />
Die Begehungen erfolgten flächendeckend und begannen in den frühen Morgenstunden.<br />
Dabei wurde auf Sicht- und Gesangsnachweise geachtet und alle Tätigkeiten der Vögel<br />
protokolliert, die auf eine Brut im Gebiet hinweisen:<br />
� mehrfacher Gesangsnachweis an derselben Stelle,<br />
� Eintrag von Futter- und Nistmaterial sowie<br />
� Sichtung von Jungvögeln.<br />
Als Hilfsmittel kamen Feldstecher und Klangattrappen (Kasettenrecorder) zum Einsatz. Die<br />
Begehungen wurden gemäß den Richtlinien im PEPL-Handbuch (LfU, 2003. Autor Th.<br />
BREUNIG) und in Anlehnung an HVA F StB TVB Landschaft (Kap. 5) durchgeführt.<br />
Darüber hinaus konnte auf Ergebnisse der Untersuchungen aus dem Jahre 2005 (Variantenoptimierung)<br />
zurückgegriffen werden.<br />
Da das Untersuchungsgebiet nur einen sehr kleinen Teil des faktischen Vogelschutzgebietes<br />
(insg. ca. 16.993 ha) einnimmt, war zu vermuten, dass nicht alle für das Gesamtgebiet gemeldete<br />
Arten hier vorkommen bzw. brüten. Die vorliegende Kartierung sollte klären, welche<br />
dieser Arten (möglicherweise auch noch weitere Arten der VSchRL) im Untersuchungsgebiet<br />
leben, welchen Status sie einnehmen und wo sich ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />
befinden.<br />
Es ist wie in den vorigen Kapiteln zu prüfen, ob Verbotstatbestände vorliegen. Hierzu wurde<br />
die „Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr― des Kieler Instituts für Landschaftsökologie<br />
(erstellt als Forschungsprojekt der Bundesanstalt für Straßenwesen, 2009) verwendet.<br />
12.7.9.2 Kartierstand (gemäß VSchG-Meldebogen)<br />
Das Albvorland beherbergt laut Nachmeldebogen das größte Vorkommen des Halsbandschnäppers<br />
in Baden-Württemberg. Beachtlich sind im Vogelschutzgebiet auch die Bestände<br />
von Grauspecht, Mittelspecht, Wendehals und Neuntöter. Die Greifvögel Baumfalke, Rot-<br />
und Schwarzmilan brüten im Randbereich der Wälder und jagen im Offenland.<br />
Im Folgenden sind die Arten des Meldebogens aufgeführt, von denen nicht alle im Untersuchungsgebiet<br />
vorkommen. In Klammern ist der Gebietsstatus für das faktische Vogelschutzgebiet<br />
angegeben (zitiert aus dem Meldebogen; Stand Dez. 2009).<br />
Arten des Anhang I VSchRL<br />
Grauspecht (Picus canus, Brutvogel)<br />
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis, Brutvogel)<br />
Mittelspecht (Picoides medius, Brutvogel)<br />
Neuntöter (Lanius collurio, Brutvogel)<br />
Rotmilan (Milvus milvus, Brutvogel)<br />
Schwarzmilan (Milvus migrans, Brutvogel)