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Neubau L 1214 Ortsumgehung Jebenhausen - RP

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Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> Westumfahrung GP-<strong>Jebenhausen</strong><br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 35<br />

12.7.9 Vögel<br />

12.7.9.1 Methode und Vorgehensweise<br />

Zwischen dem 03.04.2006 und dem 01.08.2006 wurde bei insgesamt 7 Begehungen (incl. 1<br />

Nachtbegehung) eine Vogelkartierung durchgeführt, die zunächst eine Aktualisierung der<br />

bereits 1999 und 2001 (BRAUN/QUETZ) erstellten Gutachten darstellen sollte und<br />

schließlich zur Erarbeitung der Verträglichkeitsprüfung für das faktische Vogelschutzgebiet<br />

führte (BECK, 2006). Diese Kartierung wurde im Jahr 2008 durch mehrere Begehungen<br />

aktualisiert.<br />

Bei den Begehungen wurde besonders auf die Arten der Anhänge der Vogelschutzrichtlinie<br />

und die streng geschützten Arten geachtet, sodass Prognosen für mögliche Auswirkungen und<br />

eine Beurteilung der Erheblichkeit der prognostizierten Beeinträchtigungen möglich werden.<br />

Die Begehungen erfolgten flächendeckend und begannen in den frühen Morgenstunden.<br />

Dabei wurde auf Sicht- und Gesangsnachweise geachtet und alle Tätigkeiten der Vögel<br />

protokolliert, die auf eine Brut im Gebiet hinweisen:<br />

� mehrfacher Gesangsnachweis an derselben Stelle,<br />

� Eintrag von Futter- und Nistmaterial sowie<br />

� Sichtung von Jungvögeln.<br />

Als Hilfsmittel kamen Feldstecher und Klangattrappen (Kasettenrecorder) zum Einsatz. Die<br />

Begehungen wurden gemäß den Richtlinien im PEPL-Handbuch (LfU, 2003. Autor Th.<br />

BREUNIG) und in Anlehnung an HVA F StB TVB Landschaft (Kap. 5) durchgeführt.<br />

Darüber hinaus konnte auf Ergebnisse der Untersuchungen aus dem Jahre 2005 (Variantenoptimierung)<br />

zurückgegriffen werden.<br />

Da das Untersuchungsgebiet nur einen sehr kleinen Teil des faktischen Vogelschutzgebietes<br />

(insg. ca. 16.993 ha) einnimmt, war zu vermuten, dass nicht alle für das Gesamtgebiet gemeldete<br />

Arten hier vorkommen bzw. brüten. Die vorliegende Kartierung sollte klären, welche<br />

dieser Arten (möglicherweise auch noch weitere Arten der VSchRL) im Untersuchungsgebiet<br />

leben, welchen Status sie einnehmen und wo sich ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />

befinden.<br />

Es ist wie in den vorigen Kapiteln zu prüfen, ob Verbotstatbestände vorliegen. Hierzu wurde<br />

die „Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr― des Kieler Instituts für Landschaftsökologie<br />

(erstellt als Forschungsprojekt der Bundesanstalt für Straßenwesen, 2009) verwendet.<br />

12.7.9.2 Kartierstand (gemäß VSchG-Meldebogen)<br />

Das Albvorland beherbergt laut Nachmeldebogen das größte Vorkommen des Halsbandschnäppers<br />

in Baden-Württemberg. Beachtlich sind im Vogelschutzgebiet auch die Bestände<br />

von Grauspecht, Mittelspecht, Wendehals und Neuntöter. Die Greifvögel Baumfalke, Rot-<br />

und Schwarzmilan brüten im Randbereich der Wälder und jagen im Offenland.<br />

Im Folgenden sind die Arten des Meldebogens aufgeführt, von denen nicht alle im Untersuchungsgebiet<br />

vorkommen. In Klammern ist der Gebietsstatus für das faktische Vogelschutzgebiet<br />

angegeben (zitiert aus dem Meldebogen; Stand Dez. 2009).<br />

Arten des Anhang I VSchRL<br />

Grauspecht (Picus canus, Brutvogel)<br />

Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis, Brutvogel)<br />

Mittelspecht (Picoides medius, Brutvogel)<br />

Neuntöter (Lanius collurio, Brutvogel)<br />

Rotmilan (Milvus milvus, Brutvogel)<br />

Schwarzmilan (Milvus migrans, Brutvogel)

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