Neubau L 1214 Ortsumgehung Jebenhausen - RP
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Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> Westumfahrung GP-<strong>Jebenhausen</strong><br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 44<br />
8. Fortsetzung von Tab.12.7-8<br />
Wissenschaftlicher Deutscher Name Biotopanspruch, Gefährdung, Nachweise<br />
Turdus viscivorus<br />
Misteldrossel Biotopanspruch: Ausgedehnte Wälder, besonders Misch- und<br />
Nadelwald, mit lichtem Altholzbestand, eingestreuten Lichtungen und<br />
angrenzenden Wiesen und Feldern.<br />
Nachweise: Nadelbaumbereiche der Waldgebiete im UG.<br />
Tyto alba Schleiereule Biotopanspruch: Lebt auf Einzelhöfen und in Dörfern; brütet in Ställen,<br />
Kirchtürmen und verlassenen Häusern. Nimmt Nistkästen gerne an.<br />
Hauptnahrung sind Mäuse.<br />
Schutzstatus: nach BNatSchG streng geschützt<br />
Nachweis: Die Schleiereule brütet regelmäßig in unmittelbarer Nähe<br />
zum Turmfalken in der Scheune am Heimbach (Gew. „Sauerbrunnenäcker―,<br />
Flst.Nr. 657/1).<br />
In einem Schreiben ortsansässiger ehrenamtlicher Naturschützer wurde 2006 der Steinkauz<br />
als weitere Art, die früher regelmäßig am Autenbach in einem alten Birnbaum gebrütet hat,<br />
genannt. Diese Art konnte dort in den Untersuchungsjahren nicht nachgewiesen werden, was<br />
eventuell mit dem Auftauchen des Turmfalken als Brutvogel an der benachbarten Scheune<br />
(Gew. „Öde―, Flst.Nr. 928) zusammenhängen kann. Auch die ortsansässigen Vogelkundler<br />
haben ihn in den letzten Jahren dort nicht mehr gesehen, sodass diese Art hier nicht als<br />
Gebietsart weiter verfolgt wird.<br />
Alle europäischen Vögel sind besonders geschützt und müssen somit der speziellen artenschutzrechtlichen<br />
Prüfung (saP) unterworfen werden. Gemäß § 44 (1) BNatSchG n.F. sind<br />
alle 3, die Tiere betreffenden Verbotstatbestände (Nr. 1-3) abzuprüfen.<br />
Die geschützten und in der BRD bzw. Baden-Württemberg gefährdeten Arten werden unten<br />
stehend tabellarisch aufgeführt. Arten, die ausschließlich auf der Vorwarnliste Baden-<br />
Württembergs und/oder der BRD stehen, -also nicht akut gefährdet sind-, wie Goldammer,<br />
Turmfalke, Neuntöter, Feldschwirl, Grauschnäpper, Pirol, Haussperling, Feldsperling,<br />
Gartenrotschwanz, Fitislaubsänger, Girlitz, Türkentaube, Star, Klappergrasmücke und<br />
Wacholderdrossel, -werden in dieser Tabelle nicht aufgelistet.<br />
„Die Arten der Vorwarnliste stehen außerhalb der Roten Liste, weil die darin<br />
zusammengefassten Arten zwar Bestandsrückgänge oder Lebensraumverluste aufweisen,<br />
aber noch nicht in ihrem Bestand gefährdet sind (LUBW; Stand: Dez. 2007).“