Neubau L 1214 Ortsumgehung Jebenhausen - RP
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fledermäuse – <strong>Ortsumgehung</strong> Göppingen-<strong>Jebenhausen</strong> 19<br />
3.4.2. Potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />
Die linearen, über lange Strecken kohärenten und vergleichsweise breiten<br />
Galeriewälder weisen einen artenreichen und teilweise alten Baumbestand auf. Hier ist<br />
mit Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Baum bewohnenden Fledermausarten zu<br />
rechnen (Bechsteinfledermaus, Wasserfeldermaus, Kleine Bartfledermaus, Große<br />
Bartfledermaus, Fransenfledermaus, Braunes Langohr, Rauhautfledermaus, Kleiner<br />
Abendsegler). Im Untersuchungsgebiet wurden die potenziellen und genutzten Baumhöhlenquartiere<br />
nicht kartiert. Es wird deshalb angenommen, dass sich sowohl<br />
Wochenstubenquartiere, als auch Männchen-, Zwischen- und Winterquartiere dieser<br />
Fledermausarten in den Galeriewäldern befinden.<br />
Die Haselmaus wurde im Gebiet nicht untersucht. Aufgrund der Größe (hier lineare<br />
Erstreckung), Kohärenz, Struktur und Gehölzdiversität der vorhandenen Lebensräume<br />
(Galeriewälder) erscheint ein Vorkommen der Art wahrscheinlich. Gemäß der<br />
Verbreitungskarte der Haselmaus in Baden-Württemberg (SCHLUND 2005) liegen<br />
Nachweise für alle Quadranten des Messtischblattes TK25 7323, in dem das<br />
Untersuchungsgebiet liegt, vor, ebenso für die angrenzenden Kartenblätter. Deshalb<br />
werden die Galeriewälder an Fuhl- und Heimbach als Lebensstätten der Haselmaus<br />
gewertet.<br />
3.4.3. Essenzielle Nahrungshabitate<br />
Das Offenland im Untersuchungsgebiet und dessen weiterer Umgebung ist vergleichsweise<br />
intensiv genutzt. Der Waldanteil ist gering und stark fragmentiert, so dass nur<br />
noch kleinere Waldinseln vorhanden sind.<br />
Einige Fledermausarten (Bechsteinfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Große Bartfledermaus,<br />
Fransenfledermaus, Braunes Langohr, Graues Langohr) sind vergleichsweise<br />
wenig mobil und nutzen nur einen kleineren Bereich um ihre Quartiere als<br />
Nahrungshabitat. Für diese Arten sind die im Vergleich zum intensiv genutzten<br />
Grünland produktiven Galeriewälder (gute Wasserversorgung, artenreicher<br />
Gehölzbestand) als Teile der Lebensstätten zu werten (KIEL 2007).<br />
4. Konfliktanalyse<br />
4.1. Baubedingte Beeinträchtigungen<br />
Durch Baumfäll- oder andere Bauarbeiten können Individuen der besonders und streng<br />
geschützten Tierarten verletzt oder getötet werden (Verbotstatbestand nach § 44 Abs.<br />
1 Nr. 1 BNatSchG n.F.- Zugriffsverbot). Im Falle der Fledermäuse handelt es sich um<br />
Tiere, die sich in Baumhöhlenquartieren befinden, bei der Haselmaus um schlafende<br />
Tiere in Sommernestern oder im Winterschlaf.<br />
Durch Baulärm und eine zeitweilige Unterbrechung der Flugrouten während der<br />
Bauarbeiten würden die Populationen der Fledermausarten gestört werden,<br />
insbesondere während der Fortpflanzungs- und Paarungszeit (Verbotstatbestand nach<br />
§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG n.F. – Störungsverbot)<br />
SMEC - Kleinsäuger - Büro Harald Brünner