Neubau L 1214 Ortsumgehung Jebenhausen - RP
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fledermäuse – <strong>Ortsumgehung</strong> Göppingen-<strong>Jebenhausen</strong> 20<br />
4.2. Anlagebedingte Beeinträchtigungen<br />
Durch die Barrierewirkung der Brückenbauwerke über Heimbach und Pfuhlbach und<br />
die Querung der Trasse an der Baronenwaldstraße könnten die Kohärenz der<br />
Lebensstätten beeinträchtigt oder unterbunden werden, was ein effektiver Verlust von<br />
Lebensstätten bedeuten würde. Für die Fledermausarten würde dies zu einem<br />
erheblichen Verlust von essenziellen Flugrouten, essenziellen Nahrungshabitaten,<br />
Fortpflanzungs- und Ruhestätten in Form von nicht mehr zu erreichenden Quartieren<br />
führen. Die Folge wären Bestandsrückgänge. Im Falle der Haselmaus würde dies eine<br />
Fragmentierung des Lebensraums und der Haselmauspopulation mit deutlich<br />
erhöhtem Aussterberisiko bedeuten (Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 3<br />
BNatSchG n.F. - Zugriffsverbot).<br />
4.3. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen<br />
Aufgrund des <strong>Neubau</strong>s der Ortsumfahrung, welche die Flugstraßen von Fledermäusen<br />
quert, kann es zu einer Kollision von Fledermäusen mit Fahrzeugen und damit zu ihrer<br />
Tötung und Verletzung kommen (Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG<br />
n.F. - Zugriffsverbot).<br />
Straßenlärm und die Fahrzeugbeleuchtung führen zu einer Störung der lichtempfindlichen<br />
Fledermausarten der Gattungen Myotis und Plecotus (Verbotstatbestand nach §<br />
44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG n.F. – Störungsverbot).<br />
5. Schutz-, Vermeidungs- und<br />
Schadensbegrenzungsmaßnahmen / CEF-Maßnahmen<br />
5.1. Baubedingte Beeinträchtigungen<br />
5.1.1. Kontrolle der zu rodenden Gehölze hinsichtlich möglicher Quartiere und<br />
zeitliche Beschränkung der Fällarbeiten.<br />
Zur Vermeidung von Verlusten oder Schädigungen von Individuen der streng<br />
geschützten Fledermäuse sind die Baumfällarbeiten im Oktober durchzuführen. Zu<br />
diesem Zeitpunkt sind die Sommerquartiere bereits verlassen und die Tiere befinden<br />
sich noch nicht im Winterschlaf. Zuvor ist eine Inspektion der zu fällenden Bäume<br />
hinsichtlich ihrer Eignung als Quartierbäume für Fledermäuse durchzuführen. Falls der<br />
genannte Termin zur Fällung überhaupt nicht eingehalten werden kann, können als<br />
ungeeignet festgestellte Bäume auch zu einem anderen Zeitpunkt gefällt werden.<br />
Im Falle der Haselmaus sind die abzuräumenden Gehölzbestände hinsichtlich<br />
möglicher Quartiere (Höhlen, Nester) zu untersuchen. Auch hier erscheint Oktober als<br />
günstiger Monat für die Fäll- und Rodungsarbeiten.<br />
5.1.2. Bauzeitbeschränkung<br />
Zur Vermeidung von Störungen der Fledermauspopulationen während ihrer<br />
nächtlichen Nahrungssuche ist in der Zeit von Anfang März bis Ende Oktober jeweils<br />
30 Min vor Sonnenuntergang bis 30 min nach Sonnenaufgang auf Bauarbeiten im<br />
Bereich der beschriebenen Lebensstätten zu verzichten.<br />
SMEC - Kleinsäuger - Büro Harald Brünner