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Neubau L 1214 Ortsumgehung Jebenhausen - RP

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fledermäuse – <strong>Ortsumgehung</strong> Göppingen-<strong>Jebenhausen</strong> 22<br />

5.3.2. Schutzwall mit Schutzzaun und Sichtschutz südlich des Autenbachs<br />

Durch die Installation eines Schutzwalls mit Schutzzaun und Sichtschutz, etwa in Form<br />

einer Plane oder eines geschlossenen Holzzauns, auf der Südseite der Straße<br />

zwischen dem Anschlussknoten K 1410 und dem Anschlussknoten <strong>Jebenhausen</strong> Nord<br />

(Kreisverkehr) am Industriegebiet nördlich von <strong>Jebenhausen</strong> und südlich des<br />

Autenbachs werden die Fledermäuse effektiv an einem bodennahen Überflug der<br />

Straße gehindert bzw. in eine Höhe gehoben, die eine kollisionsfreie Querung ermöglicht.<br />

So können auch weiterhin die aus dem Siedlungsgebiet von Süden kommenden<br />

Fledermäuse die Obstwiesen in den Göbeläckern und die anschließenden<br />

Waldbereiche (Gewann Öde) erreichen.<br />

Während der Untersuchungen wurde hier keine klare Flugroute festgestellt. Die aus<br />

dem Siedlungsbereich einfliegenden Fledermäuse, darunter auch Individuen der<br />

angetroffenen Myotis-Arten (insbesondere Kleine und/oder Große Bartfledermaus und<br />

Fransenfledermaus), mussten durch das Gewerbegebiet zu der bereits am Nordrand<br />

liegenden Straße gelangen. Die genauen Routen und genutzten Leitstrukturen sind –<br />

wenn vorhanden – hier nicht bekannt. In der Folge mussten die Tiere bereits vor dem<br />

geplanten Bau der Umgehungsstraße über eine bereits bestehende, kleinere Straße<br />

und den nördlich davon verlaufenden Gehölzriegel entlang des Autenbachs in Richtung<br />

Obstwiesen überfliegen, möglicherweise an mehreren Stellen. Von einem speziellen<br />

Querungsbauwerk, etwa in Form einer Grünbrücke, wurde deshalb hier abgesehen.<br />

Die andere mögliche Flugroute vom Pfuhlbach über den westlichen Abschnitt des<br />

Gehölzriegels am Autenbach zu den Obstwiesen bleibt erhalten und wird durch die<br />

geplante Straße in seiner Funktion nicht beeinträchtigt.<br />

5.3.3. Verzicht auf Straßenbeleuchtung<br />

Entlang der Umgehungsstraße ist auf eine Straßenbeleuchtung zu verzichten. Dies gilt<br />

insbesondere für den Abschnitt zwischen Knoten K 1410 und dem Knoten Anschluss<br />

<strong>Jebenhausen</strong> Nord.<br />

6. Naturschutzfachlich begleitende Maßnahmen<br />

Im Rahmen eines Monitorings soll die Funktionalität der Bauwerke (Brücken über<br />

Heimbach und Pfuhlbach, Unterführung Baronenwaldstraße, Überflug der Straße<br />

zwischen Knoten K 1410 und Anschlussknoten <strong>Jebenhausen</strong> Nord) und die erhaltene<br />

Kohäsion der Flugrouten überprüft werden. Hierfür erscheinen zunächst fünf weitere<br />

Geländetermine (zu je 6 Stunden) mit Detektorverhör in der Aktivitätsperiode nach<br />

Inbetriebnahme der <strong>Ortsumgehung</strong> ausreichend. Sollten Bedenken oder Zweifel an<br />

Funktionalität und Nutzungsintensität der Flugrouten aufkommen, ist das Monitoring<br />

fortzusetzen bis die Ursachen für die Veränderungen ausgemacht und behoben sind.<br />

SMEC - Kleinsäuger - Büro Harald Brünner

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