Neubau L 1214 Ortsumgehung Jebenhausen - RP
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fledermäuse – <strong>Ortsumgehung</strong> Göppingen-<strong>Jebenhausen</strong> 22<br />
5.3.2. Schutzwall mit Schutzzaun und Sichtschutz südlich des Autenbachs<br />
Durch die Installation eines Schutzwalls mit Schutzzaun und Sichtschutz, etwa in Form<br />
einer Plane oder eines geschlossenen Holzzauns, auf der Südseite der Straße<br />
zwischen dem Anschlussknoten K 1410 und dem Anschlussknoten <strong>Jebenhausen</strong> Nord<br />
(Kreisverkehr) am Industriegebiet nördlich von <strong>Jebenhausen</strong> und südlich des<br />
Autenbachs werden die Fledermäuse effektiv an einem bodennahen Überflug der<br />
Straße gehindert bzw. in eine Höhe gehoben, die eine kollisionsfreie Querung ermöglicht.<br />
So können auch weiterhin die aus dem Siedlungsgebiet von Süden kommenden<br />
Fledermäuse die Obstwiesen in den Göbeläckern und die anschließenden<br />
Waldbereiche (Gewann Öde) erreichen.<br />
Während der Untersuchungen wurde hier keine klare Flugroute festgestellt. Die aus<br />
dem Siedlungsbereich einfliegenden Fledermäuse, darunter auch Individuen der<br />
angetroffenen Myotis-Arten (insbesondere Kleine und/oder Große Bartfledermaus und<br />
Fransenfledermaus), mussten durch das Gewerbegebiet zu der bereits am Nordrand<br />
liegenden Straße gelangen. Die genauen Routen und genutzten Leitstrukturen sind –<br />
wenn vorhanden – hier nicht bekannt. In der Folge mussten die Tiere bereits vor dem<br />
geplanten Bau der Umgehungsstraße über eine bereits bestehende, kleinere Straße<br />
und den nördlich davon verlaufenden Gehölzriegel entlang des Autenbachs in Richtung<br />
Obstwiesen überfliegen, möglicherweise an mehreren Stellen. Von einem speziellen<br />
Querungsbauwerk, etwa in Form einer Grünbrücke, wurde deshalb hier abgesehen.<br />
Die andere mögliche Flugroute vom Pfuhlbach über den westlichen Abschnitt des<br />
Gehölzriegels am Autenbach zu den Obstwiesen bleibt erhalten und wird durch die<br />
geplante Straße in seiner Funktion nicht beeinträchtigt.<br />
5.3.3. Verzicht auf Straßenbeleuchtung<br />
Entlang der Umgehungsstraße ist auf eine Straßenbeleuchtung zu verzichten. Dies gilt<br />
insbesondere für den Abschnitt zwischen Knoten K 1410 und dem Knoten Anschluss<br />
<strong>Jebenhausen</strong> Nord.<br />
6. Naturschutzfachlich begleitende Maßnahmen<br />
Im Rahmen eines Monitorings soll die Funktionalität der Bauwerke (Brücken über<br />
Heimbach und Pfuhlbach, Unterführung Baronenwaldstraße, Überflug der Straße<br />
zwischen Knoten K 1410 und Anschlussknoten <strong>Jebenhausen</strong> Nord) und die erhaltene<br />
Kohäsion der Flugrouten überprüft werden. Hierfür erscheinen zunächst fünf weitere<br />
Geländetermine (zu je 6 Stunden) mit Detektorverhör in der Aktivitätsperiode nach<br />
Inbetriebnahme der <strong>Ortsumgehung</strong> ausreichend. Sollten Bedenken oder Zweifel an<br />
Funktionalität und Nutzungsintensität der Flugrouten aufkommen, ist das Monitoring<br />
fortzusetzen bis die Ursachen für die Veränderungen ausgemacht und behoben sind.<br />
SMEC - Kleinsäuger - Büro Harald Brünner