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Performance Measurement in der Flugzeuginstandhaltung ...

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18 Grundlagen<br />

Komponenten, die <strong>in</strong> Form von Lufttüchtigkeistanweisungen bzw. Än<strong>der</strong>ungsanweisungen<br />

publiziert werden.<br />

Der sichere E<strong>in</strong>satz von Flugzeugen soll über die Regelungen des Anhangs 6 gewährleistet<br />

werden. Dessen zentraler Punkt ist, dass Unternehmen Flugzeuge nur dann betreiben<br />

dürfen, wenn sie dazu e<strong>in</strong>e Betriebsgenehmigung haben. Die Betriebsgenehmigung wird<br />

von <strong>der</strong> verantwortlichen nationalen Behörde erteilt und bezeugt, dass das Unternehmen<br />

die e<strong>in</strong>schlägigen Bestimmungen für Luftfahrtunternehmen erfüllt. Dazu gehören auch<br />

Bestimmungen bezüglich <strong>der</strong> Sicherstellung <strong>der</strong> Lufttüchtigkeit und damit <strong>der</strong> Instandhaltung<br />

<strong>der</strong> e<strong>in</strong>gesetzten Flugzeuge.<br />

Die Kompetenz <strong>der</strong> Personen mit sicherheitsrelevanten Funktionen wie dem Instandhaltungspersonal<br />

soll über Anhang 1 sichergestellt werden. Hier f<strong>in</strong>den sich Spezifikationen<br />

zur verlangten Qualifikation und Ausbildung.<br />

Die Regelungen des Abkommens von Chicago und se<strong>in</strong>er Anhänge s<strong>in</strong>d dem aktuellen<br />

Stand von Wissen und Technik entsprechende M<strong>in</strong>deststandards, die von den Mitgliedslän<strong>der</strong>n<br />

umgesetzt werden müssen bzw. sollen. Es ist den Mitgliedslän<strong>der</strong>n freigestellt,<br />

strengere Regelungen zu erlassen. Von den Regelungen des Abkommens von Chicago<br />

abweichende nationale Bestimmungen werden gegenseitig anerkannt, wenn sie den dort<br />

gesetzten M<strong>in</strong>deststandard erfüllen.<br />

Durch das Pr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong> gegenseitigen Anerkennung von M<strong>in</strong>deststandards wird für den<br />

Zivilluftverkehr e<strong>in</strong> globales System an Sicherheitsregelungen garantiert. Sicherheitslücken<br />

können dann auftreten, wenn die bestehenden Regelungen beispielsweise aus Ressourcenmangel<br />

nicht bzw. nicht vollumfänglich umgesetzt werden. Um bei <strong>der</strong> Umsetzung<br />

festgestellten Mängeln entgegenzuwirken, lancierte die ICAO das Universal Safety Oversight<br />

Audit Program (USOAP). Es setzt bei den Überwachungsorganen an. Se<strong>in</strong> Ziel ist<br />

die Feststellung und Behebung von Schwachstellen bei <strong>der</strong> Überwachung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>haltung<br />

von Regelungen. 63<br />

Das europäische Regelwerk basiert auf den Bestimmungen des Abkommens von Chicago.<br />

64 Ausgangspunkt ist die Grundverordnung<br />

“zur Festlegung geme<strong>in</strong>samer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung<br />

e<strong>in</strong>er Europäischen Agentur für Flugsicherheit” 65<br />

Sie be<strong>in</strong>haltet grundlegende Anfor<strong>der</strong>ungen zur Gewährleistung e<strong>in</strong>es e<strong>in</strong>heitlichen, hohen<br />

Sicherheitsniveaus im europäischen Zivilluftverkehr. Es wird festgelegt, dass Flugzeuge<br />

über e<strong>in</strong>e Musterzulassung für den Flugzeugtyp und über e<strong>in</strong> <strong>in</strong>dividuelles Luft-<br />

63 ICAO (2003), S. 11<br />

64 EU (2002), Abs. (5)<br />

65 EU (2002)

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