19.02.2013 Aufrufe

Performance Measurement in der Flugzeuginstandhaltung ...

Performance Measurement in der Flugzeuginstandhaltung ...

Performance Measurement in der Flugzeuginstandhaltung ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

20 Grundlagen<br />

Für die Instandhaltung relevant s<strong>in</strong>d ausserdem die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verordnung geregelte Kennzeichnung<br />

von technischen Produkten und das Verfahren zur Genehmigung von Reparaturen.<br />

Die Verordnung Lufttüchtigkeit befasst sich mit <strong>der</strong> Erhaltung <strong>der</strong> Lufttüchtigkeit. Ihre<br />

Anhänge enthalten Details zu den Bereichen<br />

− Anfor<strong>der</strong>ungen an die Aufrechterhaltung <strong>der</strong> Lufttüchtigkeit (Teil-M) 68<br />

− Erteilung von Genehmigungen für Instandhaltungsbetriebe (Teil-145) 69<br />

− Freigabeberechtigtes Personal (Teil-66) 70<br />

− Anfor<strong>der</strong>ungen an Ausbildungsbetriebe (Teil-147) 71<br />

Teil-M konkretisiert die Massnahmen zur Erhaltung <strong>der</strong> Lufttüchtigkeit und legt die<br />

grundsätzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen an die verantwortlichen Personen und Organisationen<br />

fest. Verantwortlich für die Erhaltung <strong>der</strong> Lufttüchtigkeit ist <strong>der</strong> Flugzeugbesitzer, -<br />

betreiber o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> von diesen Beauftragter. Er stellt sicher, dass das Flugzeug <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

lufttüchtigen Zustand ist und gemäss dem genehmigten Instandhaltungsprogramm <strong>in</strong>standgehalten<br />

wird. Das Instandhaltungsprogramm mit Details zu den Instandhaltungsarbeiten<br />

muss se<strong>in</strong>erseits den Anfor<strong>der</strong>ungen des Inhabers <strong>der</strong> entsprechenden Musterzulassung,<br />

<strong>der</strong> zuständigen nationalen Behörde und abweichenden, von <strong>der</strong> Behörde genehmigten<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen des Flugzeugbesitzers genügen.<br />

Für die durchgeführten Instandhaltungsarbeiten ist die durchführende Person bzw. Organisation<br />

verantwortlich. Sowohl die Instandhaltungsorganisation als auch <strong>der</strong> Betreiber<br />

des Flugzeugs müssen über e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>schlägige Zulassung verfügen.<br />

Um die Erhaltung <strong>der</strong> Lufttüchtigkeit sicherzustellen wird vorgeschrieben, dass Vorflugkontrollen<br />

durchgeführt, sicherheitsrelevante Mängel behoben, die Instandhaltung gemäss<br />

dem genehmigten und nachweislich effektiven Instandhaltungsprogramm durchgeführt,<br />

relevante Lufttüchtigkeitsansweisungen und ähnliche Massnahmen umgesetzt und bei<br />

Bedarf vor <strong>der</strong> Umsetzung strukturiert evaluiert sowie Flugtests durchgeführt werden<br />

müssen. Instandhaltungsarbeiten dürfen nur nach den aktuell gültigen Anweisungen und<br />

unter Verwendung zertifizierter Teile durchgeführt werden. Desweiteren wird verlangt,<br />

dass nach <strong>der</strong> Durchführung von Instandhaltungsarbeiten vor e<strong>in</strong>em Flug e<strong>in</strong>e Freigabebesche<strong>in</strong>igung<br />

für das Flugzeug auszustellen ist und dass für jedes Fluzgeug e<strong>in</strong> Bordbuch,<br />

e<strong>in</strong> Technisches Bordbuch sowie je e<strong>in</strong> Betriebstagebuch für die Triebwerke, Propeller<br />

und bestimmte Komponenten zu führen s<strong>in</strong>d.<br />

68 EU (2003b), S. 4-48<br />

69 EU (2003b), S. 49-73<br />

70 EU (2003b), S. 74-151<br />

71 EU (2993b), S. 152-165

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!