Brunneneinweihung in Weilerbach - Verbandsgemeinde Weilerbach
Brunneneinweihung in Weilerbach - Verbandsgemeinde Weilerbach
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Seite 3 20.11.2008<br />
Altersjubilare:<br />
24.11. Anneliese Kre<strong>in</strong>bihl, Breitwiesen 5, Rodenbach, 86 Jahre<br />
24.11. Werner Nothof, Kirchenstraße 5, <strong>Weilerbach</strong>, 83 Jahre<br />
25.11. Dr. He<strong>in</strong>rich Wolf, Bornbachstraße 4, Rodenbach, 80 Jahre<br />
26.11. Viktor Libert, Isigny-Allee 27a, <strong>Weilerbach</strong>, 70 Jahre<br />
26.11. Willi Re<strong>in</strong>frank, Mackenbacher Straße 16, <strong>Weilerbach</strong>, 81 Jahre<br />
27.11. Manfred Scheuermann, Fuchstrasse 3, Rodenbach, 81 Jahre<br />
28.11. Kurt Lick, Kanalstraße 5, Schwedelbach, 82 Jahre<br />
29.11. Rosa Becker, Isigny-Allee 37, <strong>Weilerbach</strong>, 82 Jahre<br />
29.11. Theresia Ryczek, Alte Fahrt 1, Schwedelbach, 75 Jahre<br />
29.11. Frieda Schellhaas, Eichwieserhof 2, <strong>Weilerbach</strong>, 97 Jahre<br />
Ehejubiläen:<br />
Amtliche Nachrichten<br />
Wir gratulieren<br />
29.11. Anna und Werner Nickolaus, Hauptstraße 20, Mackenbach,<br />
Goldene Hochzeit<br />
Den Jubilaren übermittle ich die herzlichen Glückwünsche im Namen der<br />
Verbandsgeme<strong>in</strong>de <strong>Weilerbach</strong><br />
Anja Pfeiffer-Matheis<br />
Bürgermeister<strong>in</strong><br />
Verbandsgeme<strong>in</strong>de<br />
Verbandsgeme<strong>in</strong>de<br />
<strong>Weilerbach</strong><br />
Öffnungszeiten der<br />
Verbandsgeme<strong>in</strong>deverwaltung <strong>Weilerbach</strong><br />
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr<br />
Dienstag bis Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr<br />
Freitag: 08.00 bis 13.00 Uhr<br />
Sitzung des Verbandsgeme<strong>in</strong>derates<br />
Am Montag, 24. November 2008, um 19:00 Uhr f<strong>in</strong>det im Ratssaal der<br />
Verbandgeme<strong>in</strong>deverwaltung <strong>Weilerbach</strong>, Rummelstraße 15, <strong>in</strong> <strong>Weilerbach</strong>,<br />
e<strong>in</strong>e nichtöffentliche und öffentliche Sitzung des Verbandsgeme<strong>in</strong>derates<br />
der Verbandsgeme<strong>in</strong>de <strong>Weilerbach</strong> statt.<br />
I. Nichtöffentlicher Teil:<br />
1. Beratung der Stellenübersicht 2009 für den Eigenbetrieb „Kanalwerk“<br />
2. Beratung der Stellenübersicht 2009 für den Eigenbetrieb „Freibad“<br />
3. Personalangelegenheit<br />
II. Öffentlicher Teil:<br />
4. Eilentscheidung gemäß § 48 GemO;<br />
hier: Neubeschaffung von Feuerwehre<strong>in</strong>satzkleidung<br />
5. Beschaffung von Feuerwehre<strong>in</strong>satzkleidung<br />
6. Bericht der Schulsozialarbeiter<strong>in</strong><br />
7. E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es Ersthelfersystems (First-Responder-System)<br />
8. Festsetzung der Kanalgebühren und der wiederkehrenden Beiträge<br />
ab 01.01.2009<br />
9. Festsetzung der e<strong>in</strong>maligen Kanalbeiträge ab 01.01.2009<br />
10. Wirtschaftsplan 2009 e<strong>in</strong>schließlich F<strong>in</strong>anzplan und Investitionsprogramm<br />
2008 bis 2012 für den Eigenbetrieb „Kanalwerk“<br />
11. Wirtschaftsplan 2009 e<strong>in</strong>schließlich F<strong>in</strong>anzplan und Investitionsprogramm<br />
2008 bis 2012 für den Eigenbetrieb „Freibad“<br />
12. Anfragen und Informationen<br />
13. E<strong>in</strong>wohnerfragestunde<br />
III. Nichtöffentlicher Teil:<br />
14. Anfragen und Informationen.<br />
Anja Pfeiffer-Matheis<br />
Bürgermeister<strong>in</strong><br />
Illegale Sondermüllentsorgung<br />
Im Bereich der Kreisstraße 25, von <strong>Weilerbach</strong> <strong>in</strong> Richtung E<strong>in</strong>siedlerhof,<br />
haben Unbekannte Farbeimer nahe dem Waldrand illegal „entsorgt“.<br />
Die Verbandsgeme<strong>in</strong>deverwaltung <strong>Weilerbach</strong> weist darauf h<strong>in</strong>, dass solche<br />
Abfälle am Umweltmobil oder beim Zweckverband Abfallwirtschaft<br />
<strong>in</strong> der Deponie Kapiteltal abzugeben s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>e „Entsorgung“ auf diese<br />
Art kann zur Strafanzeige führen.<br />
W<strong>in</strong>terdienst- und Straßenre<strong>in</strong>igungspflicht<br />
Hiermit weisen wir nochmals auf die W<strong>in</strong>terdienstpflichten der Hausund<br />
Grundstückseigentümer h<strong>in</strong>.<br />
Wird durch Schnee und Eis die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen<br />
erschwert, so s<strong>in</strong>d nach den <strong>in</strong> den Ortsgeme<strong>in</strong>den geltenden<br />
Satzungen über die Re<strong>in</strong>igung öffentlicher Straßen, die Grundstückseigentümer<br />
und sonstigen Nutzungsberechtigten verpflichtet den Schnee<br />
unverzüglich wegzuräumen.<br />
Gefrorener oder festgetretener Schnee ist gegebenenfalls durch Loshacken<br />
zu beseitigen.<br />
Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den<br />
Fahrbahnen und Gehwegen nicht e<strong>in</strong>geschränkt und der Abfluss von<br />
Oberflächenwässern nicht bee<strong>in</strong>trächtigt wird.<br />
Auf ke<strong>in</strong>em Fall darf der Schnee auf die Fahrbahn geschaufelt werden.<br />
Bei Schneefällen während der Nachtzeit ist der Schnee bzw. Schneematsch<br />
bis zu Beg<strong>in</strong>n der allgeme<strong>in</strong>en Verkehrszeiten (7.00 – 20.00 Uhr)<br />
zu räumen. Bei Tauwetter s<strong>in</strong>d die Abflussr<strong>in</strong>nen von Schnee und<br />
Schneematsch freizuhalten.<br />
Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege und<br />
die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte. Soweit ke<strong>in</strong><br />
Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg e<strong>in</strong> Streifen von 1,50 m Breite<br />
entlang der Grundstücksgrenze.<br />
Die Straßen und Gehwege s<strong>in</strong>d erforderlichenfalls mehrmals am Tage so<br />
zu streuen, dass während den allgeme<strong>in</strong>en Verkehrszeiten auf den Gehwegen,<br />
Fußgängerüberwegen und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen<br />
ke<strong>in</strong>e Rutschgefahr besteht.<br />
Innerhalb der klassifizierten Ortsdurchfahrten (Landes- oder Kreisstraßen)<br />
wird durch die Straßenmeistereien kulanter Weise der W<strong>in</strong>terdienst<br />
im Straßenbereich mit übernommen.<br />
Die Straßenmeistereien bitten die betroffenen Anlieger um ihr Verständnis,<br />
wenn dabei teilweise Schneemassen auf die Gehwege bzw.<br />
vor private Zufahrten und Zugänge gelangen.<br />
Die Nichtdurchführung der Streu- und Räumpflicht stellt e<strong>in</strong>e Ordnungswidrigkeit<br />
dar, die mit e<strong>in</strong>er Geldbuße geahndet werden kann.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus können Sie von Passanten, die auf Schnee oder Eis vor<br />
Ihrem Anwesen zu Schaden gekommen s<strong>in</strong>d, ggf. <strong>in</strong> Regress genommen<br />
werden.<br />
Neben der Schnee- und Räumpflicht besteht grundsätzlich die Verpflichtung<br />
den öffentlichen Verkehrsraum, hierzu zählen der Gehwegbereich<br />
und die Straßenr<strong>in</strong>ne, regelmäßig, d.h. m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal<br />
wöchentlich, bei Bedarf auch öfters, zu re<strong>in</strong>igen.<br />
Insbesondere ist darauf zu achten, dass Straßene<strong>in</strong>laufschächte nicht<br />
verunre<strong>in</strong>igt werden.<br />
Die Re<strong>in</strong>igung umfasst sowohl das Entfernen von Grasbewuchs im Gehweg-,<br />
als auch im R<strong>in</strong>nenbereich. Eventuell <strong>in</strong> den Gehwegbereich