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Brunneneinweihung in Weilerbach - Verbandsgemeinde Weilerbach

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Seite 3 20.11.2008<br />

Altersjubilare:<br />

24.11. Anneliese Kre<strong>in</strong>bihl, Breitwiesen 5, Rodenbach, 86 Jahre<br />

24.11. Werner Nothof, Kirchenstraße 5, <strong>Weilerbach</strong>, 83 Jahre<br />

25.11. Dr. He<strong>in</strong>rich Wolf, Bornbachstraße 4, Rodenbach, 80 Jahre<br />

26.11. Viktor Libert, Isigny-Allee 27a, <strong>Weilerbach</strong>, 70 Jahre<br />

26.11. Willi Re<strong>in</strong>frank, Mackenbacher Straße 16, <strong>Weilerbach</strong>, 81 Jahre<br />

27.11. Manfred Scheuermann, Fuchstrasse 3, Rodenbach, 81 Jahre<br />

28.11. Kurt Lick, Kanalstraße 5, Schwedelbach, 82 Jahre<br />

29.11. Rosa Becker, Isigny-Allee 37, <strong>Weilerbach</strong>, 82 Jahre<br />

29.11. Theresia Ryczek, Alte Fahrt 1, Schwedelbach, 75 Jahre<br />

29.11. Frieda Schellhaas, Eichwieserhof 2, <strong>Weilerbach</strong>, 97 Jahre<br />

Ehejubiläen:<br />

Amtliche Nachrichten<br />

Wir gratulieren<br />

29.11. Anna und Werner Nickolaus, Hauptstraße 20, Mackenbach,<br />

Goldene Hochzeit<br />

Den Jubilaren übermittle ich die herzlichen Glückwünsche im Namen der<br />

Verbandsgeme<strong>in</strong>de <strong>Weilerbach</strong><br />

Anja Pfeiffer-Matheis<br />

Bürgermeister<strong>in</strong><br />

Verbandsgeme<strong>in</strong>de<br />

Verbandsgeme<strong>in</strong>de<br />

<strong>Weilerbach</strong><br />

Öffnungszeiten der<br />

Verbandsgeme<strong>in</strong>deverwaltung <strong>Weilerbach</strong><br />

Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr<br />

Dienstag bis Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr<br />

Freitag: 08.00 bis 13.00 Uhr<br />

Sitzung des Verbandsgeme<strong>in</strong>derates<br />

Am Montag, 24. November 2008, um 19:00 Uhr f<strong>in</strong>det im Ratssaal der<br />

Verbandgeme<strong>in</strong>deverwaltung <strong>Weilerbach</strong>, Rummelstraße 15, <strong>in</strong> <strong>Weilerbach</strong>,<br />

e<strong>in</strong>e nichtöffentliche und öffentliche Sitzung des Verbandsgeme<strong>in</strong>derates<br />

der Verbandsgeme<strong>in</strong>de <strong>Weilerbach</strong> statt.<br />

I. Nichtöffentlicher Teil:<br />

1. Beratung der Stellenübersicht 2009 für den Eigenbetrieb „Kanalwerk“<br />

2. Beratung der Stellenübersicht 2009 für den Eigenbetrieb „Freibad“<br />

3. Personalangelegenheit<br />

II. Öffentlicher Teil:<br />

4. Eilentscheidung gemäß § 48 GemO;<br />

hier: Neubeschaffung von Feuerwehre<strong>in</strong>satzkleidung<br />

5. Beschaffung von Feuerwehre<strong>in</strong>satzkleidung<br />

6. Bericht der Schulsozialarbeiter<strong>in</strong><br />

7. E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es Ersthelfersystems (First-Responder-System)<br />

8. Festsetzung der Kanalgebühren und der wiederkehrenden Beiträge<br />

ab 01.01.2009<br />

9. Festsetzung der e<strong>in</strong>maligen Kanalbeiträge ab 01.01.2009<br />

10. Wirtschaftsplan 2009 e<strong>in</strong>schließlich F<strong>in</strong>anzplan und Investitionsprogramm<br />

2008 bis 2012 für den Eigenbetrieb „Kanalwerk“<br />

11. Wirtschaftsplan 2009 e<strong>in</strong>schließlich F<strong>in</strong>anzplan und Investitionsprogramm<br />

2008 bis 2012 für den Eigenbetrieb „Freibad“<br />

12. Anfragen und Informationen<br />

13. E<strong>in</strong>wohnerfragestunde<br />

III. Nichtöffentlicher Teil:<br />

14. Anfragen und Informationen.<br />

Anja Pfeiffer-Matheis<br />

Bürgermeister<strong>in</strong><br />

Illegale Sondermüllentsorgung<br />

Im Bereich der Kreisstraße 25, von <strong>Weilerbach</strong> <strong>in</strong> Richtung E<strong>in</strong>siedlerhof,<br />

haben Unbekannte Farbeimer nahe dem Waldrand illegal „entsorgt“.<br />

Die Verbandsgeme<strong>in</strong>deverwaltung <strong>Weilerbach</strong> weist darauf h<strong>in</strong>, dass solche<br />

Abfälle am Umweltmobil oder beim Zweckverband Abfallwirtschaft<br />

<strong>in</strong> der Deponie Kapiteltal abzugeben s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>e „Entsorgung“ auf diese<br />

Art kann zur Strafanzeige führen.<br />

W<strong>in</strong>terdienst- und Straßenre<strong>in</strong>igungspflicht<br />

Hiermit weisen wir nochmals auf die W<strong>in</strong>terdienstpflichten der Hausund<br />

Grundstückseigentümer h<strong>in</strong>.<br />

Wird durch Schnee und Eis die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen<br />

erschwert, so s<strong>in</strong>d nach den <strong>in</strong> den Ortsgeme<strong>in</strong>den geltenden<br />

Satzungen über die Re<strong>in</strong>igung öffentlicher Straßen, die Grundstückseigentümer<br />

und sonstigen Nutzungsberechtigten verpflichtet den Schnee<br />

unverzüglich wegzuräumen.<br />

Gefrorener oder festgetretener Schnee ist gegebenenfalls durch Loshacken<br />

zu beseitigen.<br />

Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den<br />

Fahrbahnen und Gehwegen nicht e<strong>in</strong>geschränkt und der Abfluss von<br />

Oberflächenwässern nicht bee<strong>in</strong>trächtigt wird.<br />

Auf ke<strong>in</strong>em Fall darf der Schnee auf die Fahrbahn geschaufelt werden.<br />

Bei Schneefällen während der Nachtzeit ist der Schnee bzw. Schneematsch<br />

bis zu Beg<strong>in</strong>n der allgeme<strong>in</strong>en Verkehrszeiten (7.00 – 20.00 Uhr)<br />

zu räumen. Bei Tauwetter s<strong>in</strong>d die Abflussr<strong>in</strong>nen von Schnee und<br />

Schneematsch freizuhalten.<br />

Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege und<br />

die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte. Soweit ke<strong>in</strong><br />

Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg e<strong>in</strong> Streifen von 1,50 m Breite<br />

entlang der Grundstücksgrenze.<br />

Die Straßen und Gehwege s<strong>in</strong>d erforderlichenfalls mehrmals am Tage so<br />

zu streuen, dass während den allgeme<strong>in</strong>en Verkehrszeiten auf den Gehwegen,<br />

Fußgängerüberwegen und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen<br />

ke<strong>in</strong>e Rutschgefahr besteht.<br />

Innerhalb der klassifizierten Ortsdurchfahrten (Landes- oder Kreisstraßen)<br />

wird durch die Straßenmeistereien kulanter Weise der W<strong>in</strong>terdienst<br />

im Straßenbereich mit übernommen.<br />

Die Straßenmeistereien bitten die betroffenen Anlieger um ihr Verständnis,<br />

wenn dabei teilweise Schneemassen auf die Gehwege bzw.<br />

vor private Zufahrten und Zugänge gelangen.<br />

Die Nichtdurchführung der Streu- und Räumpflicht stellt e<strong>in</strong>e Ordnungswidrigkeit<br />

dar, die mit e<strong>in</strong>er Geldbuße geahndet werden kann.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus können Sie von Passanten, die auf Schnee oder Eis vor<br />

Ihrem Anwesen zu Schaden gekommen s<strong>in</strong>d, ggf. <strong>in</strong> Regress genommen<br />

werden.<br />

Neben der Schnee- und Räumpflicht besteht grundsätzlich die Verpflichtung<br />

den öffentlichen Verkehrsraum, hierzu zählen der Gehwegbereich<br />

und die Straßenr<strong>in</strong>ne, regelmäßig, d.h. m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal<br />

wöchentlich, bei Bedarf auch öfters, zu re<strong>in</strong>igen.<br />

Insbesondere ist darauf zu achten, dass Straßene<strong>in</strong>laufschächte nicht<br />

verunre<strong>in</strong>igt werden.<br />

Die Re<strong>in</strong>igung umfasst sowohl das Entfernen von Grasbewuchs im Gehweg-,<br />

als auch im R<strong>in</strong>nenbereich. Eventuell <strong>in</strong> den Gehwegbereich

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