Handbuch Tiertransporte
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peraturaufzeichnungen sowie einem Vorschlag für ein Abnahmeprotokoll für das Navigationssys-<br />
9<br />
tem ist im Anhang zu B 1. 6 enthalten. Hier sind auch die Ausgabeformate von Temperaturverläu-<br />
fen durch einen Systemdrucker (z.B. zur Vorlage bei behördlichen Kontrollen unterwegs) beispiel-<br />
haft aufgeführt.<br />
Jedes Tier muss für die Kontrolle und Versorgung direkt zugänglich sein. Hierfür müssen zusätzlich<br />
zur Heckklappe seitliche Zugänge zu jeder Ladeebene im vorderen Bereich vorhanden sein, die<br />
groß genug sind, um einer Person den „Durchgang“ und eine Versorgung der Tiere mit Futter und<br />
im Notfall mit Wasser zu ermöglichen. Einzelne Läuferschweine, Kälber, Schafe und Ziegen müssen<br />
durch diese Öffnung entladen werden können, wenn die Zulassung für den Transport dieser<br />
Tierkategorie beantragt wird.<br />
Eine Rutschfestigkeit der Böden ist nur gewährleistet, wenn bei teilgeriffelten Böden die glatten<br />
Flächenbereiche nicht breiter als der Huf oder die Klaue der zu transportierenden Tierart und -<br />
Größe sind. Riffelungen müssen den Tieren sowohl in Längs- wie Querrichtung zum Fahrzeug Halt<br />
bieten. Raue Gussböden, wie sie in Schlachthöfen üblich sind, sind ebenfalls als rutschfest anzusehen.<br />
Die Böden sind auf Verschleiß zu kontrollieren. Abgenutzte Böden sind zu ersetzen. Übliche<br />
Blech-Riffelblechböden (siehe Bild in der Anlage B1.4) gelten je nach Nutzung nach ca. 5 Jahren<br />
als abgenutzt.<br />
Lichtquellen müssen entweder so eingebaut sein, dass die Tiere, ohne geblendet zu werden, auf<br />
allen Ebenen und in allen Buchten inspiziert werden können, oder es müssen passende Lichtquellen<br />
(mobile Lampen) mitgeführt werden.<br />
Die Dächer der Fahrzeuge müssen außen von heller Farbe sein. Als Isolationsmaterial werden z.B.<br />
Styropor (eher selten), glasfaserverstärkte Kunststoff-Hohlkammerplatten oder beschichtetes Holz<br />
(z.B. 12 mm dicke zweiseitig mit glasfaserverstärktem Kunststoff beschichtete Holzplatten) verwendet.<br />
Grundsätzlich gilt, dass Tiere nicht mit heißen oder kalten Bauteilen in Berührung kommen dürfen,<br />
die zu Überhitzung bzw. Verbrennungen oder Unterkühlungen bzw. Erfrierungen führen können.<br />
Bei Fahrzeugen mit Klappböden sind die Trennwände konstruktionsbedingt nicht verschiebbar. In<br />
diesem Fall sollte im Zulassungsnachweis vermerkt sein, dass die Belegdichte einer Bucht nicht<br />
weniger als 50 % der Maximalbelegdichte betragen darf. Bei anderen Fahrzeugen sollten die Verankerungen<br />
der Trenneinrichtungen so beschaffen sein, dass diese zur Erfüllung der Anforderungen<br />
an die Belegdichten leicht zu versetzen sind. Trenneinrichtungen müssen so beschaffen sein,<br />
<strong>Handbuch</strong> <strong>Tiertransporte</strong> Stand Februar 2009