Handbuch Tiertransporte
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2. Die Zulassung ist beschränkt auf die in dieser Erlaubnis aufgeführten Tierkategorien.<br />
Alternativ:<br />
Die Erlaubnis ist beschränkt auf die in der Anlage X aufgeführten Tierarten. (Anlage X ist<br />
entsprechend zu erstellen.)<br />
Alternativ.:<br />
Von der Erlaubnis ausgeschlossen sind Hunde, Katzen und gefährliche Tiere gemäß der<br />
Anlage (entspricht der bayerischen Liste gefährlicher Tiere nach dem Bayerischen Landesstraf-<br />
und Verordnungsgesetz).<br />
Anmerkung:<br />
Je nach Antragsteller kann es sinnvoll sein, die einzelnen Tierarten konkret zu benennen<br />
oder zumindest weiter einzuschränken. Z.B. kann die Zulassung auf Greifvögel beschränkt<br />
werden, wenn sich dies aus dem Antrag oder der Sachkunde des Antragstellers ergibt. Zudem<br />
weisen wir darauf hin, dass der Begriff "Kleinsäuger" sehr problematisch ist, da es keine<br />
Definition hierfür gibt. Daher ist ggf. auch der Ausschluss von Hunden, Katzen oder anderen<br />
Tierarten sinnvoll. Die bayerische Liste der gefährlichen Tiere wurde um große Säugetiere<br />
und um wirbellose Tiere gekürzt, da sich die EU-Verordnung nur auf den Transport<br />
von Wirbeltieren bezieht.<br />
Wird Geflügel nicht ausgeschlossen, so sind die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen<br />
zu beachten.<br />
3. Eine amtlich beglaubigte Kopie der als Anlage beigefügten Bescheinigung ist während des<br />
<strong>Tiertransporte</strong>s mitzuführen.<br />
Anmerkung:<br />
Das Formular für die Zulassung aus dem Anhang der VO (EG) Nr.1/2005 ist mit einem<br />
zusätzlichen Eintrag zu modifizieren, dass die Zulassung nur im Zusammenhang mit dem<br />
Zulassungsbescheid gültig ist.<br />
4. Der Transport von Tieren darf ausschließlich in Behältnissen erfolgen. Es sind Behältnisse<br />
zu verwenden, die den Vorgaben der IATA-Richtlinien, jeweils in der neusten Fassung, für<br />
den Transport von lebenden Tieren entsprechen.<br />
Jedes Behältnis muss eine deutlich lesbare und sichtbare Beschilderung aufweisen, dass<br />
es mit lebenden Tieren besetzt ist, sowie eine deutliche Kennzeichnung der Oberseite. Die<br />
einzelnen Behältnisse müssen dem entsprechenden Begleitpapier eindeutig zuzuordnen<br />
sein.<br />
<strong>Handbuch</strong> <strong>Tiertransporte</strong> Stand Februar 2009