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Handbuch Tiertransporte

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Prüfungen<br />

27<br />

Auf Antrag führt die Ausbildungsstätte eine Prüfung der Sachkunde bezogen auf die im Antrag genannten<br />

Tierkategorien durch. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen<br />

Teil. Die Prüfung erstreckt sich insbesondere auf die in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1/2005<br />

genannten Gebiete.<br />

Im schriftlichen Teil sind im Multiple-Choice-Verfahren mindestens 5 Fragen je Fachgebiet /Tierart<br />

zu stellen, wobei auch Mehrfachankreuzungen möglich sein müssen.<br />

Die mündliche Prüfung kann im Rahmen eines Gesprächs in Gruppen von maximal 4 Personen<br />

durchgeführt werden, wobei der Zeitumfang von 15 Minuten pro Person nicht überschritten werden<br />

sollte.<br />

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im schriftlichen und mündlichen Teil mindestens ausreichende<br />

Leistungen erbracht worden sind.<br />

In der Prüfungskommission muss ein beamteter Tierarzt vertreten sein. Über die Prüfung ist eine<br />

Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden der Prüfungskommission und dem beamteten<br />

Tierarzt zu unterzeichnen ist.<br />

Die von der Ausbildungsstätte ausgestellte Bescheinigung (Anlage C 2.2) ist der Nachweis für den<br />

absolvierten Lehrgang und die bestandene Prüfung. Die Bescheinigung ist vom Vorsitzenden der<br />

Prüfungskommission und dem beamteten Tierarzt zu unterzeichnen.<br />

Der Befähigungsnachweis nach Artikel 6 Abs. 5 i. V. mit Artikel 17 Abs. 2 ist auf Antrag durch die<br />

zuständige Behörde nach der Anlage C 2.3 grundsätzlich zweisprachig auszustellen. Die Befähigungsnachweise<br />

müssen durch die ausstellende Behörde mit einer fortlaufenden Nummer versehen<br />

werden.<br />

Die Anlage C 2.3 Ziffer 2.1 ermöglicht es, den Befähigungsnachweis zu befristen. Da diesbezüglich<br />

im Verordnungstext keine Vorgaben bestehen, liegt es im Ermessen der zuständigen Behörden,<br />

den Befähigungsnachweis im Einzelfall zu befristen.<br />

<strong>Handbuch</strong> <strong>Tiertransporte</strong> Stand Februar 2009

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