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Handbuch Tiertransporte

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Transportunternehmer, die Tiere ab dem Versandort bis zum Bestimmungsort über eine Strecke<br />

von maximal 65 km transportieren, benötigen keine Zulassung und keinen Befähigungsnachweis<br />

( Artikel 6 Absatz 7).<br />

� Liegt eine kurze oder eine lange Beförderung vor?<br />

Transporte unter 8 Stunden können in geeigneten Fahrzeugen durchgeführt werden und benötigen<br />

nur die Dokumentation nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 (allgemeine Angaben zu<br />

Herkunft und Eigentümer der Tiere, Versandort, Tag und Uhrzeit des Beginns der Beförderung,<br />

Bestimmungsort und voraussichtliche Dauer der Beförderung).<br />

Lange Beförderungen erfordern zugelassene Fahrzeuge mit zusätzlicher Ausstattung, detaillierte<br />

Dokumentation des durchgeführten Transportes in Form des Fahrtenbuches (bei grenzüberschreitenden<br />

Transporten) und eine gesonderte Zulassung des Transportunternehmens für lange Transporte.<br />

Bei rein innerstaatlichen Transporten hat der Gesetzgeber in der Tierschutztransportverordnung<br />

vom 11.2.2009 von der Ausnahmeregelung nach Artikel 18 Gebrauch gemacht. Danach benötigen<br />

Straßentransportmittel, die für Beförderungen von maximal 12 Stunden von Zucht- und Nutztieren<br />

eingesetzt werden, keine Zulassung und keine Ausstattung mit Temperaturüberwachungssystem,<br />

Datenschreiber und Navigationssystem.<br />

2. Dokumentenüberprüfung<br />

Für Beförderungen bis zu 8 Stunden:<br />

• Zulassung des Transportunternehmers nach Artikel 10 – Typ 1 Zulassung , gültig nicht für<br />

lange Transporte.<br />

• Transportpapiere erforderlich nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 auch möglich<br />

als Transport- und Desinfektionskontrollbuch, (Artikel 12 Absatz 2 der Richtlinie<br />

64/432/EWG bzw. § 21 Viehverkehrsverordnung) ergänzt um die Uhrzeit des Beginns der<br />

Beförderung und die voraussichtliche Dauer des Transports.<br />

• Befähigungsnachweis für den Fahrer und Betreuer (nur für Transporte von Hausequiden,<br />

-rindern, -schafen, -ziegen, -schweinen oder Geflügel).<br />

• Individuelle Begleitpapiere (z.B. Equidenpass für Pferde), eventuell Gesundheitsdokumente<br />

nach veterinärrechtlichen Vorgaben.<br />

Für lange Beförderungen (über 8 Stunden):<br />

• Zulassung des Transportunternehmers nach Artikel 11- Typ 2 Zulassung für lange<br />

Transporte. Die Zulassung für die Beförderung über 8 Stunden erhält ein Unternehmer von<br />

<strong>Handbuch</strong> <strong>Tiertransporte</strong> Stand Februar 2009

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