21.02.2013 Aufrufe

III - Rotthausen

III - Rotthausen

III - Rotthausen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Referat 61 (Stadtplanung)<br />

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 151 "Westlich Haverkampstraße"<br />

im Teilbereich "Deichstraße - Op de Bredde"<br />

zwischen Deichstraße - Pastor-Saß-Straße - Grieseplatz<br />

hier: Bürgeranhörung<br />

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung hat in seiner Sitzung am 05.12.2001 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Bürger an<br />

der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 151 in Form einer zweiwöchigen<br />

Auslegung durchzuführen. Den Bürgern/-innen wird hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.<br />

Ziele und Zwecke der Planung:<br />

Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll eine verbesserte Überbaubarkeit der Grundstücke erreicht werden.<br />

Zur Bürgeranhörung liegt der Plan aus vom 07.01.2002 bis einschließlich 21.01.2002 beim Referat 61 - Stadtplanung der Stadt Gelsenkirchen,<br />

Rathaus in Gelsenkirchen-Buer, Zimmer 317.<br />

Zur Auskunftserteilung bzw. zur Erörterung stehen im Zimmer Nr. 317 Mitarbeiter/-innen des Referates 61 - Stadtplanung den Bürgerinnen und<br />

Bürgern während der Auslegungszeiten zur Verfügung.<br />

Auslegungszeiten:<br />

montags bis donnerstags 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr<br />

freitags 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr<br />

(außer an Feiertagen)<br />

Während dieser Zeit ist es möglich, sich schriftlich oder mündlich zu den Planungsabsichten zu äußern.<br />

Außerdem besteht die Möglichkeit, einen Termin zur Auskunft und Erörterung fernmündlich unter der Rufnummer 169-4110 zu vereinbaren.<br />

Nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137) sind die<br />

Bürger/-innen möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die<br />

Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu<br />

unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.<br />

Bei der öffentlichen Auslegung des konkreten Planentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB zu einem späteren Zeitpunkt haben die Bürger/-innen das<br />

Recht, Anregungen zu dem Planentwurf vorzutragen.<br />

Gelsenkirchen, 05. Dezember 2001<br />

I. V. von der Mühlen<br />

Stadt Gelsenk. – Amtsblatt 2001 – Nr. 51/20.12.2001 579

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!