III - Rotthausen
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III - Rotthausen
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Referat 61 (Stadtplanung)<br />
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 151 "Westlich Haverkampstraße"<br />
im Teilbereich "Deichstraße - Op de Bredde"<br />
zwischen Deichstraße - Pastor-Saß-Straße - Grieseplatz<br />
hier: Bürgeranhörung<br />
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung hat in seiner Sitzung am 05.12.2001 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Bürger an<br />
der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 151 in Form einer zweiwöchigen<br />
Auslegung durchzuführen. Den Bürgern/-innen wird hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.<br />
Ziele und Zwecke der Planung:<br />
Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll eine verbesserte Überbaubarkeit der Grundstücke erreicht werden.<br />
Zur Bürgeranhörung liegt der Plan aus vom 07.01.2002 bis einschließlich 21.01.2002 beim Referat 61 - Stadtplanung der Stadt Gelsenkirchen,<br />
Rathaus in Gelsenkirchen-Buer, Zimmer 317.<br />
Zur Auskunftserteilung bzw. zur Erörterung stehen im Zimmer Nr. 317 Mitarbeiter/-innen des Referates 61 - Stadtplanung den Bürgerinnen und<br />
Bürgern während der Auslegungszeiten zur Verfügung.<br />
Auslegungszeiten:<br />
montags bis donnerstags 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr<br />
freitags 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr<br />
(außer an Feiertagen)<br />
Während dieser Zeit ist es möglich, sich schriftlich oder mündlich zu den Planungsabsichten zu äußern.<br />
Außerdem besteht die Möglichkeit, einen Termin zur Auskunft und Erörterung fernmündlich unter der Rufnummer 169-4110 zu vereinbaren.<br />
Nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137) sind die<br />
Bürger/-innen möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die<br />
Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu<br />
unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.<br />
Bei der öffentlichen Auslegung des konkreten Planentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB zu einem späteren Zeitpunkt haben die Bürger/-innen das<br />
Recht, Anregungen zu dem Planentwurf vorzutragen.<br />
Gelsenkirchen, 05. Dezember 2001<br />
I. V. von der Mühlen<br />
Stadt Gelsenk. – Amtsblatt 2001 – Nr. 51/20.12.2001 579