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III - Rotthausen

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1.2 Erdbestattungen von Verstorbenen bis 5 Jahren 220,00 Euro<br />

1.3 Erdbestattungen von Verstorbenen über 5 Jahren 325,00 Euro<br />

1.4 Urnenbeisetzungen 180,00 Euro<br />

2. Besondere Gebühren<br />

2.1 Benutzung der Friedhofskapelle 150,00 Euro<br />

2.2 Dekoration der Friedhofskapelle 25,00 Euro<br />

2.3 Benutzung der Leichenkammer 110,00 Euro<br />

2.4 Dekoration der Leichenkammer 25,00 Euro<br />

2.5 Organisten- und Instrumentengebühr 30,00 Euro<br />

2.6 Ausschmückung des Grabes 25,00 Euro<br />

IV. Gebühren für Umbettungen<br />

1. Ausbettung bei Überführung auf einen fremden Friedhof<br />

(bei Erdbestattungen) 1.500,00 Euro<br />

(bei Urnen) 350,00 Euro<br />

1. Für die Genehmigung<br />

V. Sonstige Gebühren<br />

1.1 zur Errichtung eines stehenden Grabmales 30,00 Euro<br />

1.2 zur Errichtung eines liegenden Grabmales 30,00 Euro<br />

2. Die Gebühren für Einebnungen von Grabstellen, die von<br />

Nutzungsberechtigten vor Inkrafttreten der Friedhofsgebührenordnung<br />

in der vorliegenden Fassung erworben worden sind,<br />

beträgt 80,00 Euro<br />

§ 5<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

(1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen hierzu bedürfen zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung.<br />

(2) Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen gemäß § 35 der Friedhofsordnung der Kirchengemeinde vom 20. November 1978.<br />

(1) Diese Friedhofsgebührenordnung tritt am 01.01.2002 in Kraft.<br />

§ 6<br />

Inkrafttreten<br />

(2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung tritt die Friedhofsgebührenordnung vom 20.11.1978 außer Kraft.<br />

Gelsenkirchen, 19. November 2001<br />

gez. Hering<br />

Pfarrer, praes.presb.<br />

gez. M. Arndt<br />

Presbyter/in<br />

gez. S. Gärtner<br />

Presbyter/in<br />

staatsaufsichtlich und kirchenaufsichtlich genehmigt<br />

Stadt Gelsenk. – Amtsblatt 2001 – Nr. 51/20.12.2001 587

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