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2010-03-11 (172 KB) - .PDF - Bad Ischl

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Der Ausschuss für Kultur, Stadtentwicklung und Verkehr hat sich in seiner 2. Sitzung vom<br />

22.2.<strong>2010</strong> mit dem Beitritt zu den Fairtrade Gemeinden befasst.<br />

Um zu diesen Gemeinden zu gehören sind folgende Ziele zu erreichen:<br />

� Verwendung von Fairtrade Produkten in der Gemeinde und bei allen Veranstaltungen<br />

der Gemeinde<br />

� Engagement in einer Fairtrade Gruppe mit Gründung einer Arbeitsgruppe, die sich<br />

regelmäßig triftt<br />

� Fairtrade Produkte müssen leicht verfügbar gemacht werden, auch in Geschäften und<br />

in der Gastronomie<br />

� Lobbying für die Fairtrade Produkte muss in der Gemeinde betrieben werden, in<br />

Betrieben, Bildungseinrichtungen, etc.<br />

� Fairtrade muss beworben werden<br />

Es wird der Antrag gestellt, dieser Aktion beizutreten.<br />

Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />

PKT. 22. INTEGRATIONSBEIRAT, INSTALLIERUNG UND GESCHÄFTSORDNUNG<br />

Berichterstatterin und Antragstellerin: StR. Margarete Wimmer<br />

Aufgrund der Empfehlung des Schulausschusses soll - wie in der vergangenen Periode des<br />

Gemeinderates - wieder ein Integrationsbeirat eingerichtet werden.<br />

Es wird daher der Antrag gestellt, zu beschließen<br />

- die Einrichtung dieses Beirates;<br />

- die Bestellung von 5 Beiratsmitgliedern (es können lt. Geschäftsordnung bis zu 12<br />

Mitglieder durch den Gemeinderat bestellt werden):<br />

Vorsitzender: Dr. Vladimir Vukovic<br />

Stellvertreter: Ismail Özcan<br />

Kassier: Dr. Vladimir Vukovic<br />

Mitglied: ...<br />

Mitglied: ...<br />

- die nachstehende Geschäftsordnung des Beirates.<br />

-<br />

Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />

Verordnung<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> hat in seiner Sitzung vom <strong>11</strong>.3.<strong>2010</strong> auf der<br />

Grundlage des § 18 b OÖ. GemO 1990 nachstehende Geschäftsordnung für den<br />

Integrationsbeirat <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> beschlossen:<br />

INTEGRATIONSBEIRAT BAD ISCHL, GESCHÄFTSORDNUNG<br />

§ 1 - Funktionsdauer und Mitglieder<br />

a) Die Funktionsdauer des Integrationsbeirates verläuft analog mit der Funktionsperiode des<br />

Gemeinderates.<br />

b) Der <strong>Ischl</strong>er Integrationsbeirat besteht aus:<br />

1. Vorsitzende/r<br />

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