2010-03-11 (172 KB) - .PDF - Bad Ischl
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Der Ausschuss für Kultur, Stadtentwicklung und Verkehr hat sich in seiner 2. Sitzung vom<br />
22.2.<strong>2010</strong> mit dem Beitritt zu den Fairtrade Gemeinden befasst.<br />
Um zu diesen Gemeinden zu gehören sind folgende Ziele zu erreichen:<br />
� Verwendung von Fairtrade Produkten in der Gemeinde und bei allen Veranstaltungen<br />
der Gemeinde<br />
� Engagement in einer Fairtrade Gruppe mit Gründung einer Arbeitsgruppe, die sich<br />
regelmäßig triftt<br />
� Fairtrade Produkte müssen leicht verfügbar gemacht werden, auch in Geschäften und<br />
in der Gastronomie<br />
� Lobbying für die Fairtrade Produkte muss in der Gemeinde betrieben werden, in<br />
Betrieben, Bildungseinrichtungen, etc.<br />
� Fairtrade muss beworben werden<br />
Es wird der Antrag gestellt, dieser Aktion beizutreten.<br />
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
PKT. 22. INTEGRATIONSBEIRAT, INSTALLIERUNG UND GESCHÄFTSORDNUNG<br />
Berichterstatterin und Antragstellerin: StR. Margarete Wimmer<br />
Aufgrund der Empfehlung des Schulausschusses soll - wie in der vergangenen Periode des<br />
Gemeinderates - wieder ein Integrationsbeirat eingerichtet werden.<br />
Es wird daher der Antrag gestellt, zu beschließen<br />
- die Einrichtung dieses Beirates;<br />
- die Bestellung von 5 Beiratsmitgliedern (es können lt. Geschäftsordnung bis zu 12<br />
Mitglieder durch den Gemeinderat bestellt werden):<br />
Vorsitzender: Dr. Vladimir Vukovic<br />
Stellvertreter: Ismail Özcan<br />
Kassier: Dr. Vladimir Vukovic<br />
Mitglied: ...<br />
Mitglied: ...<br />
- die nachstehende Geschäftsordnung des Beirates.<br />
-<br />
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />
Verordnung<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> hat in seiner Sitzung vom <strong>11</strong>.3.<strong>2010</strong> auf der<br />
Grundlage des § 18 b OÖ. GemO 1990 nachstehende Geschäftsordnung für den<br />
Integrationsbeirat <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> beschlossen:<br />
INTEGRATIONSBEIRAT BAD ISCHL, GESCHÄFTSORDNUNG<br />
§ 1 - Funktionsdauer und Mitglieder<br />
a) Die Funktionsdauer des Integrationsbeirates verläuft analog mit der Funktionsperiode des<br />
Gemeinderates.<br />
b) Der <strong>Ischl</strong>er Integrationsbeirat besteht aus:<br />
1. Vorsitzende/r<br />
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