2010-03-11 (172 KB) - .PDF - Bad Ischl
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- Der Vorsitzende/ die Vorsitzende des Beirates hat das Recht, im Interesse der<br />
ausländischen Bevölkerung an Mitglieder des Stadtrates, des Gemeinderates und der<br />
Gemeinderatsausschüsse heranzutreten.<br />
- Der Sozialstadtrat kann Anfragen, welche die Interessen der nichtösterreichischen<br />
GemeindebürgerInnen betreffen, an den Bürgermeister richten.<br />
- Um die Erfüllung seines Aufgabenbereiches zu gewährleisten, kann sich der<br />
Vorsitzende/die Vorsitzende des Beirates im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeit über<br />
alle seitens der Stadt geplanten Aktivitäten, welche die nichtösterreichische Bevölkerung<br />
betreffen, informieren.<br />
- Der Beirat ist verpflichtet, dem Bürgermeister der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> einen halbjährlichen<br />
Rechenschaftsbericht sowie einen Verwendungsnachweis über die zur Verfügung<br />
gestellten Mitteln zu übergeben.<br />
§ 4 - Willensbildung<br />
1. Der Beirat ist vom Vorsitzenden/der Vorsitzenden nach Bedarf unter Bekanntgabe des<br />
Sitzungstermins und der Tagesordnung einzuberufen.<br />
2. Die Teilnahme an den einzelnen Sitzungen steht jedem Mitglied des Beirates frei.<br />
3. Sitzungen des <strong>Ischl</strong>er Integrationsbeirates sind nicht öffentlich.<br />
4. Die Vorsitzführung und die Ordnungsbefugnisse des Vorsitzenden/der Vorsitzenden sind<br />
entsprechend den Bestimmungen der §§ 48f OÖ. GemO 1990 zu handhaben.<br />
5. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn wenigstens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.<br />
6. Für die Berichterstattung, Antragstellung, Wechselrede und Abstimmung im Beirat gelten<br />
sinngemäß die Bestimmungen der §§ 12-14 der Geschäftsordnung für die Kollegialorgane<br />
der Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>.<br />
7. Über jede Sitzung des <strong>Ischl</strong>er Integrationsbeirates ist vom Schriftführer/der Schriftführerin<br />
eine Niederschrift zu verfassen.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
PKT. 23. ZENTRALVOLKSSCHULE, BENENNUNG<br />
Berichterstatterin und Antragstellerin: StR. Margarete Wimmer<br />
Im Zuge der mit Beginn des kommenden Schuljahres erfolgenden Zusammenlegung der<br />
Volksschulen <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> Ost und West ist für die neue einheitliche Schule ein Name<br />
festzulegen. Im dafür zuständigen Ausschuss wurde vor einigen Monaten berichtet, dass<br />
sich die Leitungen der betreffenden Schulen auf den neuen Namen "VOLKSSCHULE<br />
CONCORDIA" geeinigt hätten.<br />
Es wird der Antrag gestellt, die vorgeschlagene Benennung zu beschließen.<br />
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />
Beschluss:<br />
1 Gegenstimme: GR. Markus Reitsamer<br />
36 Stimmen für den Antrag: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />
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