22.02.2013 Aufrufe

Gemeinde Deining Beglaubigter Auszug aus dem Beschlussbuch ...

Gemeinde Deining Beglaubigter Auszug aus dem Beschlussbuch ...

Gemeinde Deining Beglaubigter Auszug aus dem Beschlussbuch ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Ländlichen Raums dürfen durch solche vagen Möglichkeiten nicht eingeschränkt<br />

werden.<br />

Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und die Umgestaltung der Ausgleichsflächen<br />

wurde von einem fachlich renommierten Planer abgehandelt. Auf allen Flächen<br />

ist eine natürliche Entwicklung unter Verzicht auf Dünger- und Pflanzenschutzmittelanwendung<br />

vorgesehen und abschnittsweise Mahd der Sukzessionsflächen<br />

zulässig. In der Praxis nimmt sich der Landschaftspflegeverband dieser<br />

Flächen an und sorgt in Absprache mit der Naturschutzfachkraft beim Landratsamt<br />

für eine bedarfsgerechte Pflege der Flächen. Auf eine Detailregelung in der Festsetzung<br />

der Ausgleichsflächen kann somit verzichtet werden. Es wäre auch nicht<br />

zielführend, bereits heute konkrete Pflegeabläufe vorzusehen. Dies muss sich <strong>aus</strong><br />

der Entwicklung der Flächen über die Jahre hinweg ergeben.<br />

- Regierung der Oberpfalz – Landesplanung –<br />

Stellungnahme Regierung der Oberpfalz – Landesplanung - im Scopingverfahren:<br />

Für die Regierung – Landesentwicklung – stellt sich grundsätzlich die Frage nach <strong>dem</strong> Bedarf für<br />

die erneute Gewerbegebiets<strong>aus</strong>weisung bzw. –erweiterung um rund 8 ha südlich und nördlich der<br />

Bestandsfläche des 2010 <strong>aus</strong>gewiesenen Gewerbegebiets. Vor diesem Hintergrund wird die <strong>Gemeinde</strong><br />

aufgefordert, konkret und nachvollziehbar darzulegen, dass die Gewerbefläche Tauernfeld I<br />

bereits komplett belegt ist, es einen Bedarf für die weitere Gewerbebauland<strong>aus</strong>weisung gibt (z.B.<br />

anhand von konkreten betrieblichen Ansiedlungs- und Erweiterungwünschen) und die anderen vorhandenen<br />

Gewerbeflächen innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebiets für möglich Gewerbeansiedlungen nicht<br />

zur Verfügung stehen.<br />

Die Regierung – Landesentwicklung – sieht die geplante Erweiterung in Widerspruch zu den Zielen<br />

der nachhaltigen Siedlungsentwicklung gemäß LEP Bayern (insbesondere Anbindung von Neubauflächen<br />

an geeignete Siedlungseinheiten, Vermeidung der Zersiedelung der Landschaft, Lage in einem<br />

landschaftlichen Vorbehaltsgebiet). Das vorhandene Gewerbegebiet Tauernfeld I (Gewerbepark<br />

A) sieht die Regierung aufgrund der geringen Größe nicht als eine geeignete Siedlungseinheit<br />

für die Anbindung von weiteren Gewerbebauflächen an.<br />

Hinzu kommt laut Regierung, dass insbesondere die Fläche nördlich der B 8 nicht schonen in den<br />

Landschaftsraum eingebunden ist.<br />

Stellungnahme Regierung der Oberpfalz – Landesplanung – Beteiligungsverfahren<br />

nach § 4 Abs. 2 BauGB:<br />

Hinweis: Die Stellungnahme wurde am 17.01.2012 verspätet übersandt. Der <strong>Gemeinde</strong>rat setzt sich<br />

trotz<strong>dem</strong> mit den Einwänden <strong>aus</strong>einander, die <strong>dem</strong> Grunde nach bereits im Scopingverfahren vorgetragen<br />

wurden.<br />

Für die Regierung – Landesentwicklung – führt <strong>aus</strong>, dass Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung<br />

anzupassen sind. Sie führt <strong>aus</strong>, dass mit der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets<br />

Tauernfeld eine <strong>aus</strong> landesplanerischer und städtebaulicher Sicht unerwünschte Entwicklung an einem<br />

nicht geeigneten Standort verfestigt und weiterentwickelt wird. Den Standort an der B 8 lehnt<br />

sie <strong>aus</strong> Gründen der fehlenden Anbindung an eine geeignete Siedlungseinheit und der fortschreitenden<br />

Zersiedelung der Landschaft (Landesentwicklungsprogramm Bayern Ziel B VI 1.1) für eine<br />

gewerbliche Entwicklung weiterhin ab. Aufgrund der vorliegenden Unterlagen ergibt sich <strong>aus</strong> der<br />

Sicht der Regierung keine geänderte Beurteilung des Standortes für das Gewerbegebiet Tauernfeld.<br />

Im Übrigen weist die Regierung darauf hin, dass zur Zeit eine Eingabe beim Petitions<strong>aus</strong>schuss des<br />

Bayer. Landtags zu der Gewerbegebiets<strong>aus</strong>weisung in Tauernfeld anhängig ist.<br />

Behandlung bzw. Würdigung der Einwendungen und Anregungen:<br />

Die Erforderlichkeit der Bauleitplanung nach § 1 Abs. 3 BauGB ist in der Begründung<br />

zum Bebauungsplan in der Fassung vom 30.11.2011unter Ziffer II.4. dargelegt.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> hat aufgrund der Erforderlichkeit eine Bauleitplanung begonnen.<br />

Die Aufstellung der Bauleitpläne erfolgte unter Berücksichtigung der unter § 1<br />

Abs. 5 BauGB und insbesondere § 1 Abs.6 BauGB genannten Belange. Im Rahmen<br />

des Verfahrens nach § 3 und § 4 BauGB erfolgt die gesetzlich vorgeschriebe-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!