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Gemeinde Deining Beglaubigter Auszug aus dem Beschlussbuch ...

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sind ergänzende Hinweise, z.B. durch fachkundige Dritte, auf Vorkommen im Verfahren<br />

nur beachtlich, wenn sie hinreichend substantiiert sind.<br />

Die Hinweise zur Eingriffsregelung werden zur Kenntnis genommen. Die Abarbeitung<br />

der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erfolgt im Bebauungsplan in der<br />

Systematik des Leitfadens „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“. Die Einstufung<br />

des Ausgangszustands entspricht <strong>dem</strong> Leitfaden im Bereich „Arten und Lebensräume“,<br />

da die Grünlandnutzung / Brache nicht älter als fünf Jahre ist und es<br />

sich bei der nördlich der B 8 gelegenen Fläche um eine intensiv genutzte Ackerfläche<br />

handelt. Zur Ermittlung des Ausgleichsflächenumfangs wurde vom Planungsbüro<br />

ein mittlerer Faktor <strong>aus</strong> der Spanne von 0,3 bis 0,6 angewendet. Dieser Faktor<br />

wurde wegen des hohen Versiegelungs- und Nutzungsgrades einerseits bei gleichzeitigen<br />

Vermeidungsmaßnahmen andererseits gewählt. Es handelt sich zwar um<br />

nicht versiegelten oder befestigten Boden, jedoch um intensiv genutzte Ackerflächen<br />

und Wechselgrünland ohne Dauerbewuchs, ohne kulturhistorische Bedeutung<br />

oder Eignung für die Entwicklung von besonderen Biotopen. In Tabelle 1a des<br />

Leitfadens wird nur die <strong>aus</strong>geräumte, strukturarme Agrarlandschaft als Orientierung<br />

genannt. In Tabelle 1b (Gebiete mittlerer Bedeutung) werden nur „bisherige Ortsrandbereiche<br />

mit bestehenden Eingrünungsstrukturen“ genannt. Insofern ist die<br />

Einstufung der <strong>Gemeinde</strong> in ein Gebiet geringer Bedeutung nachvollziehbar. Die<br />

FFH-Fläche im Süden des geplanten Gebietes ist ein Ausläufer eines relativ umfangreichen<br />

FFH-Gebiets, der nur mehr etwa 100 m entlang des südlich des Gebiets<br />

verlaufenden Feld- und Waldweges angrenzt und sich in dieser Randzone auf<br />

ein paar Meter Breite verjüngt. Das Gebiet wird durch eine ca. 8 m breite Wegefläche<br />

und einen fünf Meter breiten öffentlichen Grünstreifen sowie eine weitere fünf<br />

Meter breite und mit einem Pflanzgebot versehene Fläche von <strong>dem</strong> Gewerbebauland<br />

getrennt. Ein Ansatz für die Ausgleichsfestsetzung zur Aufstufung des Gebiets<br />

in die Kategorie II ist deshalb nicht mehr nachvollziehbar.<br />

Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und die Umgestaltung der Ausgleichsflächen<br />

wurde von einem fachlich renommierten Planer abgehandelt. Auf allen Flächen<br />

ist eine natürliche Entwicklung unter Verzicht auf Dünger- und Pflanzenschutzmittelanwendung<br />

vorgesehen und abschnittsweise Mahd der Sukzessionsflächen<br />

zulässig. In der Praxis ist der Landschaftspflegeverband mit der Pflege dieser<br />

Flächen beauftragt und sorgt in Absprache mit der Naturschutzfachkraft beim<br />

Landratsamt für eine bedarfsgerechte Pflege der Flächen. Auf eine Detailregelung<br />

in der Festsetzung der Ausgleichsflächen kann somit verzichtet werden. Es wäre<br />

auch nicht zielführend, bereits heute konkrete Pflegeabläufe vorzusehen. Dies<br />

muss sich <strong>aus</strong> der Entwicklung der Flächen über die Jahre hinweg ergeben.<br />

- Gesamtabwägung<br />

In der Endabwägung und der Zusammenstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials<br />

orientiert sich die <strong>Gemeinde</strong> an den Planungshilfen zur Bauleitplanung<br />

der Obersten Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern. Die Planungsgrundsätze<br />

für Gewerbegebietsplanungen werden in Teil III, Arbeiten, für das<br />

Angebot an Bauland zur Errichtung von Arbeitsstätten genannt:<br />

Den Bedürfnissen der Wirtschaft und der Sicherung und Entwicklung eines vielseitigen, regional<br />

<strong>aus</strong>gewogenen Angebots an Arbeitsplätzen muss ein angemessenes Angebot an Bauland zur Errichtung<br />

von Arbeitsstätten gegenüberstehen. Insbesondere zur Verminderung des Verkehrsaufkommens<br />

sollte es angestrebt werden, die Funktionen Wohnen und Arbeiten wieder näher zusammenzubringen.<br />

Diese Leitlinie könnte bei den in der Alternativenprüfung untersuchten Standorten<br />

A1 - A3 (A1 = Erweiterung Gewerbegebiet bei Tauernfeld, A2 = Erweiterung Gewerbegebiet bei<br />

Unterbuchfeld nach SO, A3 = Standorte im östlichen <strong>Gemeinde</strong>gebiet im Umfeld Windpark Zieger)

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