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KanzleiPlus 3.3 - Verlag C. H. Beck oHG

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Allgemeine Nutzungsbedingungen<br />

A. Allgemeines (§§ 1 bis 2)<br />

§ 1 Werke im Abonnement<br />

(entfällt)<br />

A. Allgemeines (§§ 1 bis 2)<br />

§ 2 Werke zur Fortsetzung<br />

Erwerber des Produkts werden zur Fortsetzung notiert und erhalten bis auf jederzeit möglichen Widerruf als Update<br />

eine aktualisierte CD-ROM mit dem kompletten aktualisierten Bestand. Die vorausgegangene CD-ROM verbleibt<br />

zum Archivieren beim Erwerber.<br />

B. Gewährleistung und Haftung (§§ 3 bis 4)<br />

§ 3 Gewährleistung<br />

(1) Der <strong>Verlag</strong> ist nicht Urheber der Abfragesoftware, sondern stellt sie nur zur Verfügung. Die Vollständigkeit<br />

und Richtigkeit des Datenbestandes kann nicht garantiert werden. Der Erwerber weiß, dass Datenbestand,<br />

Abfragesoftware und Handbuch Fehler haben können; Fehler, die den Wert und die Tauglichkeit<br />

des Produkts nicht grundsätzlich in Frage stellen, berechtigen nicht zur Wandelung oder Minderung. Der<br />

Erwerber wird die Richtigkeit seiner Rechercheergebnisse in geeigneter Weise überprüfen.<br />

(2) Bei Materialfehlern tauscht der <strong>Verlag</strong> den Vertragsgegenstand um.<br />

§ 4 Haftung<br />

(1) Der <strong>Verlag</strong> haftet auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit<br />

und bei Eigenschaftszusicherungen. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf der ausdrücklichen<br />

schriftlichen Erklärung. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Der Einwand<br />

des Mitverschuldens des Erwerbers bleibt dem <strong>Verlag</strong> offen.<br />

(2) Weder der <strong>Verlag</strong> noch seine Händler sind für Schäden ersatzpflichtig, die aufgrund von Bedienungsfehlern<br />

entstehen, selbst wenn der <strong>Verlag</strong> von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet wurde.<br />

(3) Die Haftung des <strong>Verlag</strong>es ist auf den tatsächlich für das Produkt bezahlten Betrag beschränkt.<br />

C. Urheber- und Nutzungsrecht (§§ 5 bis 8)<br />

§ 5 Urheberrecht<br />

(1) Die Datenbestände, die einzelnen Datenbestände, die Abfragesoftware und das Handbuch sind urheberrechtlich<br />

geschützt; alle Recht hieran stehen im Verhältnis zum Erwerber ausschließlich dem <strong>Verlag</strong><br />

zu. Der Erwerber hat die nicht ausschließliche schuldrechtliche Befugnis, die Vertragsgegenstände in der<br />

im Handbuch beschriebenen Weise zu benutzen.<br />

(2) Jegliche Vervielfältigung der auf der CD-ROM gespeicherten Daten, insbesondere das Kopieren der<br />

Daten auf elektromagnetische, optoelektronische oder sonstige Datenträger, sowie des Handbuchs ist untersagt.<br />

Ausgenommen ist die einmalige Installation der Abfragesoftware von CD-ROM auf Festplatte und<br />

das Herunterladen oder Ausdrucken von Daten aus der laufenden Anwendung heraus zum ausschließlich<br />

persönlichen Gebrauch.<br />

(3) Die entgeltliche oder unentgeltliche Durchführung von Recherchen im Auftrag Dritter ist zulässig, soweit<br />

es sich um typische Einzelfallrecherchen handelt und die Rechercheergebnisse dem Auftraggeber<br />

ausschließlich zur persönlichen Verwendung übergeben werden. Unzulässig ist die Vervielfältigung von<br />

Rechercheergebnissen und deren Weitergabe.<br />

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