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Mag. Edgar Wojta<br />

Der Autor ist<br />

Mitarbeiter<br />

in der <strong>GÖD</strong>-<br />

Rechtsabteilung.<br />

SERVICE<br />

DIEWEISUnG und ihre<br />

GrEnzEn!<br />

§<br />

Einleitung<br />

Das Rechtsinstitut der Weisung ist ein elementarer<br />

Bestandteil der Dienstrechte der<br />

öffentlich Bediensteten, dessen Ursprung bis<br />

in dieVerfassungssphäre reicht. Es handelt sich<br />

um ein unverzichtbares Instrument der Sicherstellung<br />

einer rechtmäßigenVerwaltung,insbesondere<br />

auch im Sinne einer ordnungsgemäßen<br />

und effizienten Personalführung. Aber auch<br />

dieses Instrument hat seine Grenzen.<br />

Pflichten gegenüber Vorgesetzten<br />

Als „besondere Dienstpflichten“ gilt z. B.<br />

nach § 44 BDG 1979 bzw. § 5a VBG die Verpflichtung,<br />

den Vorgesetzten zu unterstützen<br />

und dessenWeisungen zu befolgen.<br />

Wer ist Vorgesetzter?<br />

AlsVorgesetzter gilt ein Organwalter,der mit<br />

der Dienst- und Fachaufsicht über Bedienstete<br />

betraut ist. Dies wird in der Regel eine Person<br />

sein und richtet sich nach den Organisationsvorschriften<br />

(Geschäftsverteilung). Soweit<br />

vorhanden, können auchArbeitsplatzbeschreibungen<br />

informativen Aufschluss geben. In der<br />

Verwaltungshierarchie reicht die Vorgesetztenkette<br />

über denWeisungszusammenhang bis<br />

hin zum – zuständigen – Bundesminister des<br />

betreffenden Ressorts als oberstem Organ.<br />

Verankerung und Formen der Weisung<br />

Das Rechtsinstitut der Weisung findet<br />

sich bereits in der höchsten innerstaatlichen<br />

Rechtsgrundlage, dem Bundes-Verfassungsgesetz<br />

(B-VG). Art. 20 leg. cit. bestimmt,<br />

dass berufsmäßige Organe der Verwaltung,<br />

soweit verfassungsgesetzlich nicht anderes<br />

bestimmt wird, an die Weisungen der ihnen<br />

vorgesetzten Organe gebunden und diesen<br />

für ihre amtliche Tätigkeit verantwortlich<br />

sind. Mag der Begriff Weisung in heutiger<br />

Zeit vielleicht etwas antiquiert anmuten, ist<br />

das Institut derWeisung imVerwaltungsgefüge<br />

einAusdruck des demokratischen Rechtsstaates,<br />

da letztlich einem demokratisch<br />

gewählten Organ (BundesministerIn) die<br />

Letztverantwortung und, damit verbunden,<br />

auch ein Durchgriffs- und Gestaltungsrecht<br />

zukommt.<br />

Es ist zwischen individuellen und generellenWeisungen<br />

zu unterscheiden. Eine individuelleWeisung<br />

richtet sich an eine bestimmte<br />

Einzelperson, eine generelle Weisung an<br />

einen bestimmten Adressatenkreis. Letztere<br />

ergehen meist in Form von Erlässen, Richtlinien<br />

etc.Weisungen können formlos erteilt<br />

werden, d. h., sie können schriftlich, aber<br />

auch mündlich übermittelt werden. Auch<br />

der in der Reisegebührenvorschrift verwen-<br />

30 <strong>GÖD</strong>_Ausgabe 5_2007

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