Ihr - GÖD
Ihr - GÖD
Ihr - GÖD
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Mag. Edgar Wojta<br />
Der Autor ist<br />
Mitarbeiter<br />
in der <strong>GÖD</strong>-<br />
Rechtsabteilung.<br />
SERVICE<br />
DIEWEISUnG und ihre<br />
GrEnzEn!<br />
§<br />
Einleitung<br />
Das Rechtsinstitut der Weisung ist ein elementarer<br />
Bestandteil der Dienstrechte der<br />
öffentlich Bediensteten, dessen Ursprung bis<br />
in dieVerfassungssphäre reicht. Es handelt sich<br />
um ein unverzichtbares Instrument der Sicherstellung<br />
einer rechtmäßigenVerwaltung,insbesondere<br />
auch im Sinne einer ordnungsgemäßen<br />
und effizienten Personalführung. Aber auch<br />
dieses Instrument hat seine Grenzen.<br />
Pflichten gegenüber Vorgesetzten<br />
Als „besondere Dienstpflichten“ gilt z. B.<br />
nach § 44 BDG 1979 bzw. § 5a VBG die Verpflichtung,<br />
den Vorgesetzten zu unterstützen<br />
und dessenWeisungen zu befolgen.<br />
Wer ist Vorgesetzter?<br />
AlsVorgesetzter gilt ein Organwalter,der mit<br />
der Dienst- und Fachaufsicht über Bedienstete<br />
betraut ist. Dies wird in der Regel eine Person<br />
sein und richtet sich nach den Organisationsvorschriften<br />
(Geschäftsverteilung). Soweit<br />
vorhanden, können auchArbeitsplatzbeschreibungen<br />
informativen Aufschluss geben. In der<br />
Verwaltungshierarchie reicht die Vorgesetztenkette<br />
über denWeisungszusammenhang bis<br />
hin zum – zuständigen – Bundesminister des<br />
betreffenden Ressorts als oberstem Organ.<br />
Verankerung und Formen der Weisung<br />
Das Rechtsinstitut der Weisung findet<br />
sich bereits in der höchsten innerstaatlichen<br />
Rechtsgrundlage, dem Bundes-Verfassungsgesetz<br />
(B-VG). Art. 20 leg. cit. bestimmt,<br />
dass berufsmäßige Organe der Verwaltung,<br />
soweit verfassungsgesetzlich nicht anderes<br />
bestimmt wird, an die Weisungen der ihnen<br />
vorgesetzten Organe gebunden und diesen<br />
für ihre amtliche Tätigkeit verantwortlich<br />
sind. Mag der Begriff Weisung in heutiger<br />
Zeit vielleicht etwas antiquiert anmuten, ist<br />
das Institut derWeisung imVerwaltungsgefüge<br />
einAusdruck des demokratischen Rechtsstaates,<br />
da letztlich einem demokratisch<br />
gewählten Organ (BundesministerIn) die<br />
Letztverantwortung und, damit verbunden,<br />
auch ein Durchgriffs- und Gestaltungsrecht<br />
zukommt.<br />
Es ist zwischen individuellen und generellenWeisungen<br />
zu unterscheiden. Eine individuelleWeisung<br />
richtet sich an eine bestimmte<br />
Einzelperson, eine generelle Weisung an<br />
einen bestimmten Adressatenkreis. Letztere<br />
ergehen meist in Form von Erlässen, Richtlinien<br />
etc.Weisungen können formlos erteilt<br />
werden, d. h., sie können schriftlich, aber<br />
auch mündlich übermittelt werden. Auch<br />
der in der Reisegebührenvorschrift verwen-<br />
30 <strong>GÖD</strong>_Ausgabe 5_2007