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Leitfaden für Raumplanungsverfahren - Raumplanung Steiermark

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<strong>Raumplanung</strong><br />

<strong>Steiermark</strong><br />

Photovoltaik Freiflächenanlagen -<br />

<strong>Leitfaden</strong> <strong>für</strong> <strong><strong>Raumplanung</strong>sverfahren</strong><br />

Langfassung<br />

Jänner 2012


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Einleitung ............................................................................................................. 8<br />

1.1 Motivation .............................................................................................................. 8<br />

1.2 Berichtstruktur ....................................................................................................... 9<br />

2 Photovoltaik Anlagen / Charakteristik und Umweltwirkung ................................. 11<br />

2.1 Bauweisen / Freiflächenanlagentypen ................................................................. 11<br />

2.2 Bauweisen / Gebäudeintegrierte Anlagen ........................................................... 13<br />

2.3 Größe von Anlagen / Flächenbedarf .................................................................... 14<br />

2.4 Lage- und Standortbedingungen bzw. - voraussetzungen ................................... 18<br />

3 Umweltrelevantes Wirkungsprofil ....................................................................... 19<br />

3.1 Schutzgutübergreifende Wirkfaktoren von PV-Freiflächenanlagen .................... 19<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 3<br />

01/2012<br />

3.1.1 Flächenverbrauch, Flächeninanspruchnahme – Verdichtung und<br />

Versiegelung von Lebensräumen ........................................................................... 20<br />

3.1.2 Überdeckung des Bodens .............................................................................. 21<br />

3.1.3 Barrierewirkung, Zerschneidung ................................................................... 21<br />

3.1.4 Visuelle Auswirkungen der Anlage ................................................................ 21<br />

3.1.5 Licht ............................................................................................................... 22<br />

3.1.6 Elektromagnetische Strahlung ...................................................................... 23<br />

3.1.7 Lärmbelastung ............................................................................................... 23<br />

3.2 Schutzgutbezogene Umweltauswirkungen von PV-Freiflächenanlagen .............. 24<br />

3.2.1 Mensch / Gesundheit .................................................................................... 25<br />

3.2.2 Mensch / Nutzung ......................................................................................... 25<br />

3.2.3 Landschaftsbild / Erholung ............................................................................ 26<br />

3.2.4 Naturraum / Ökologie ................................................................................... 26<br />

3.2.5 Ressourcen .................................................................................................... 27<br />

3.2.6 Luft, Klima ...................................................................................................... 28<br />

3.3 Wirkungsmatrix .................................................................................................... 29<br />

4 Räumliche Konflikt- oder Synergiepotenziale als Grundlage der<br />

Standortplanung ................................................................................................... 31<br />

4.1 Alpenkonvention .................................................................................................. 32<br />

4.2 Raumrelevante Nutzungsbestimmungen ............................................................. 33<br />

4.3 Landschaftplanerische Beurteilungskriterien ....................................................... 35<br />

4.4 Raumordnungsgrundsätze und Ziele StROG ........................................................ 37<br />

4.5 Landes- und Regionalplanung .............................................................................. 38<br />

4.5.1 Räumliche Festlegungen der Regionalen Entwicklungsprogramme ............. 38<br />

4.5.2 Teilräume der Regionalen Entwicklungsprogramme .................................... 39<br />

4.6 Gemeindeebene ................................................................................................... 40<br />

4.6.1 Örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK) ........................................................... 40<br />

4.6.2 Flächenwidmungsplan (FLWPL) ..................................................................... 42<br />

4.6.3 Zum Bebauungsplan ...................................................................................... 44


4.7 EXKURS: Steiermärkisches Baugesetz unter Berücksichtigung der Novelle<br />

des Baugesetzes LGBl. Nr. 13/2011 (Rechtskraft 01.05.2011) ................................... 45<br />

5 Kriterien der Standortwahl / -planung ................................................................. 46<br />

5.1 Energiewirtschaftliche Aspekte bei der Standortplanung ................................... 47<br />

5.2 Standortprioritäten (Zusammenfassung) ............................................................. 47<br />

5.3 Projektablauf ........................................................................................................ 51<br />

6 Literaturverzeichnis ............................................................................................ 54<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 4<br />

01/2012


Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildung 1: Ablaufschema .............................................................................................. 9<br />

Abbildung 2: Gründung mit Betonfundament (linkes Bild) und<br />

Unterkonstruktion aus verzinktem Stahl (Quelle: Schletter Solar<br />

Montagesysteme) ...................................................................................... 13<br />

Abbildung 3: Starre Anlagen, Dachmontage (www.faiss-solar.de bzw.<br />

www.keil-elektrotechnik.de) ..................................................................... 14<br />

Abbildung 4: kombinierte Zentralwechselrichter und Trafostation (www.kreisfreising.de)<br />

................................................................................................. 17<br />

Abbildung 5: Wirkungsbereich der Alpenkonvention .................................................... 32<br />

Abbildung 6: PV-Freiflächenanlage (Mureck) ................................................................. 46<br />

Abbildung 7: PV- Aufdachanlage (Liezen) ...................................................................... 46<br />

Abbildung 8: Ablaufdiagramm ....................................................................................... 51<br />

Abbildung 9: Einbindung des PV-Projekttisches ins <strong><strong>Raumplanung</strong>sverfahren</strong> .............. 53<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tabelle 1: Mittlere spezifische Fläche der Aufstellvarianten (Quelle: ARGE PV<br />

Monitoring) ................................................................................................ 15<br />

Tabelle 2: Generelle Wirkfaktoren von PV-Freiflächenanlagen ..................................... 20<br />

Tabelle 3: Themenbereiche / Schutzgüter ..................................................................... 24<br />

Tabelle 4: Mögliche Wirkungen von PV-Freiflächenanlagen auf die Umwelt ................ 29<br />

Tabelle 5: Mögliche Wirkungen von gebäudeintegrierten PV-Anlagen auf die<br />

Umwelt ...................................................................................................... 30<br />

Tabelle 6: Konfliktpotenziale mit Bezug zum Naturschutzgesetz .................................. 33<br />

Tabelle 7: Konfliktpotenziale mit Bezug zum Forstgesetz .............................................. 33<br />

Tabelle 8: Konfliktpotenziale mit Bezug zum Wasserrechtsgesetz ................................ 33<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 5<br />

01/2012


Tabelle 9: Konfliktpotenzial sonstiger landes- / bundesrechtlicher<br />

Bestimmungen ........................................................................................... 34<br />

Tabelle 10: Landschaftsplanerische Aspekte der Standortwahl .................................... 35<br />

Tabelle 11: Konfliktpotenzial räumlicher Festlegungen in Regionalen<br />

Entwicklungsprogrammen ......................................................................... 38<br />

Tabelle 12: Konfliktpotenzial regionaler Teilräume ....................................................... 39<br />

Tabelle 13: Raumrelevante Kriterien des Örtlichen Entwicklungskonzeptes/<br />

Örtlichen Entwicklungsplanes ÖEK/ÖEP .................................................... 41<br />

Tabelle 14: Raumrelevante Kriterien des Flächenwidmungsplanes (FLWPL)-<br />

Teil1............................................................................................................ 43<br />

Tabelle 15: Raumrelevante Kriterien des Flächenwidmungsplanes (FLWPL)-<br />

Teil2............................................................................................................ 44<br />

Tabelle 16: Standortkriterien ......................................................................................... 47<br />

Tabelle 17: Eignungsbereiche <strong>für</strong> gebäudeintegrierte PV-Anlagen ............................... 48<br />

Tabelle 18: Eignungsbereiche <strong>für</strong> PV-Freiflächenanlagen .............................................. 49<br />

Tabelle 19: Restriktionsbereiche <strong>für</strong> PV-Freiflächenanlagen ......................................... 50<br />

Tabelle 20: beispielhafte Beurteilung / Standortvergleich ............................................ 51<br />

Tabelle 21: Beispielhafte Beurteilung / weiteres Vorgehen .......................................... 52<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 6<br />

01/2012


Abkürzungsverzeichnis<br />

GAK Generatoranschlußkasten<br />

PV Photovoltaik<br />

kWp Kilowatt peak (Nennleistung)<br />

Mover nachgeführte Aufständerung<br />

lfm Laufmeter<br />

Si Silizium<br />

Wafer runde oder eckige ca. 1mm dicke Scheiben Si (poly- oder monokristallin)<br />

SUP Strategische Umweltprüfung<br />

MW Megawatt (1 Million Watt)<br />

MWp<br />

Megawatt peak<br />

Hz Hertz / Einheit <strong>für</strong> Frequenz<br />

Stmk. BauG Steiermärkisches Baugesetz<br />

Stmk. NatschG Steiermärkisches Naturschutzgesetz<br />

StROG 2010 Steiermärkisches Raumordungsgesetz 2010<br />

FLWPL Flächenwidmungsplan<br />

ÖEK Örtliches Entwicklungsprogramm<br />

ÖEP Örtlicher Entwicklungsplan<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 7<br />

01/2012


1 Einleitung<br />

1.1 Motivation<br />

Schätzungen zufolge dürften die Ölvorkommen beim heutigen Verbrauch in rund 30<br />

Jahren, Gas in ungefähr 70 Jahren und Kohle in rund 200 Jahren erschöpft sein. Daher<br />

nimmt die Deckung des ständig ansteigenden Energiebedarfs durch erneuerbare Energieträger<br />

eine zentrale Bedeutung ein.<br />

Die photovoltaische Stromerzeugung stellt neben der Solarthermie eine Möglichkeit<br />

zur direkten Nutzung der Sonnenenergie dar. Die Strahlungsenergie der Sonne wird<br />

dabei direkt in elektrische Energie umgewandelt. Dies erfolgt über Solarzellen, die aus<br />

mit Leiterbahnen versehenen Halbleiterelementen bestehen.<br />

Wie in der Energiestrategie <strong>Steiermark</strong> 2025 festgeschrieben, zählt eine zuverlässige<br />

und leistbare Energieversorgung zum wesentlichen Baustein der steirischen Strategie.<br />

Daneben ist die Erfüllung der Zielsetzungen der Europäischen Union 34 % aus erneuerbaren<br />

Energien bis 2020 bereitzustellen eine große Herausforderung und Augenmerk.<br />

Dies kann nur erreicht werden, wenn der Energiebedarf nicht weiter steigt und die<br />

zukünftige Energieversorgung in Richtung erneuerbare Energie, wie z.B. durch Photovoltaik-Anlagen<br />

forciert wird. Laut der von den steirischen Sozialpartnern erstellten<br />

Energiestrategie 2020, liegt das Ausbaupotenzial <strong>für</strong> PV bei rund 32 MW Leistung, wodurch<br />

etwa 30 Mio. kWh elektrische Energie erzeugt werden können, was der Versorgung<br />

von etwa 8.000 Haushalten und einer CO2 Reduktion von jährlich 17.000 Tonnen 1<br />

entspricht.<br />

Aus Kostengründen ist ein Trend zur Zentralisierung und damit zu Großanlagen abzusehen.<br />

Durch die Beschränkung von Aufdachanlagen auf Hallendächern einerseits aus<br />

statischer Sicht und andererseits auf Grund der langen Laufzeiten der Anlage über den<br />

Zeitraum von mindestens 25 Jahren, was lange Pachtverhältnisse und damit eine Einschränkung<br />

<strong>für</strong> die Hallennutzung bedeutet, ist in Zukunft ein verstärkter Einsatz von<br />

Freiflächenanlagen anzunehmen.<br />

Der Bedeutungszuwachs zeigt sich auch in der Zunahme der <strong>für</strong> eine derartige Nutzung<br />

festgelegten Flächen im Rahmen von Änderungen und Revisionen in der örtlichen<br />

<strong>Raumplanung</strong>. Ein strukturierter Abwägungsprozess zwischen energiepolitischen Zielsetzungen<br />

der Forcierung solcher Anlagen und den Vorgaben der Raumordnungsgrundsätze<br />

und Ziele hinsichtlich diverser Schutzgüter ist dabei gefordert.<br />

1 0,595 kg CO2 pro installiertem Watt Peak PV-Leistung<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 8<br />

01/2012


Das Land <strong>Steiermark</strong> unter der Koordination der Fachabteilung 13B hat einen Projekttisch<br />

zum Thema PV-Anlagen und Raumentwicklung eingerichtet. Der Projekttisch setzt<br />

sich schwerpunktmäßig mit den PV-Anlagen begleitenden Konflikten auseinander.<br />

Die vorliegende Studie dient als Grundlage zur Erstellung eines <strong>Leitfaden</strong>s als Rahmenvorgabe<br />

sowohl <strong>für</strong> die planenden Gemeinden, die Aufsichtsbehörde aber auch als<br />

Orientierungshilfe <strong>für</strong> potenzielle Investoren. Der <strong>Leitfaden</strong> ist einerseits eine Sammlung<br />

von Handlungsempfehlungen und gibt andererseits Hilfestellung bei der Beurteilung<br />

von Auswirkungen sowie beim Abwägungsprozeß möglicher Konfliktpotenziale.<br />

Erste Erfahrungen aus dem genannten Projekttisch fließen in die Bearbeitung ein.<br />

1.2 Berichtstruktur<br />

Abbildung 1: Ablaufschema<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 9<br />

01/2012<br />

Kriterien <strong>für</strong><br />

Standortwahl<br />

bzw.<br />

Standorteignung<br />

Eignungs- /<br />

Restriktionsbereiche<br />

Widmungsverfahren /<br />

Umweltprüfung<br />

Der vorliegende <strong>Leitfaden</strong> dient als Orientierungshilfe bei der Standortsuche von PV-<br />

Freiflächenanlagen <strong>für</strong> Gemeinden und die Aufsichtsbehörde. Er gibt Auskunft darüber,<br />

welche Bereiche in der <strong>Steiermark</strong> <strong>für</strong> die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen<br />

aus raumplanerischer und naturschutzfachlicher Sicht geeignet sind bzw. in welchen<br />

Bereichen ein hohes Konfliktpotenzial besteht.<br />

Das zweite Kapitel beinhaltet die Beschreibung der verschiedenen Typen von PV-<br />

Freiflächenanlagen, setzt sich mit den räumlichen und infrastrukturellen Anforderungen<br />

auseinander und umreißt die Ansprüche gebäudeintegrierter PV-Anlagen.<br />

Das dritte Kapitel setzt sich intensiv mit dem umweltrelevanten Wirkungsprofil von PV-<br />

Freiflächenanlagen auseinander und stellt diese den Wirkungen von gebäudeintegrierten<br />

PV-Anlagen gegenüber. Die detaillierte Analyse der umweltrelevanten Wirkungen


ildet weiters eine wertvolle Grundlage <strong>für</strong> die Erstellung einer strategischen Umweltprüfung<br />

im Rahmen der <strong>Raumplanung</strong>.<br />

Das vierte Kapitel widmet sich schwerpunktmäßig dem räumlichen Konfliktpotenzial<br />

im Zusammenhang mit den einzelnen Festlegungen in den relevanten <strong>Raumplanung</strong>sinstrumenten.<br />

Im fünfte Kapitel erfolgt die Zusammenfassung und empfehlende Interpretation zu<br />

� Bereichen, die ein geringes Konfliktpotenzial aufweisen und somit in der Regel <strong>für</strong><br />

die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen geeignet sind bzw.<br />

� Bereichen, die ein hohes Konfliktpotenzial haben und somit in der Regel nicht <strong>für</strong><br />

die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen geeignet sind.<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 10<br />

01/2012


2 Photovoltaik Anlagen / Charakteristik und<br />

Umweltwirkung<br />

Unter einer Photovoltaik-Freiflächenanlage versteht man eine Photovoltaikanlage, die<br />

nicht auf einem Gebäude oder in eine Fassade integriert ist, sondern die ebenerdig auf<br />

einer freien Fläche aufgestellt ist. Bislang war die Photovoltaik vor allem durch Gebäudeintegration<br />

gekennzeichnet. Und obwohl das Potenzial an geeigneten Dach- und<br />

Gebäudeflächen bei weitem noch nicht ausgeschöpft ist, sind PV-Anlagen auf freien<br />

Flächen gute Alternativen zu den gebäudegebundenen Anlagen. Freiflächenanlagen<br />

generieren Größenvorteile, die eine günstigere Massenproduktion von Solarmodulen<br />

ermöglichen, was sich wiederum günstig auf den Markt <strong>für</strong> Dachanlagen und anderen<br />

photovoltaischen Anwendungen auswirkt.<br />

2.1 Bauweisen / Freiflächenanlagentypen<br />

Grundsätzlich ist bei Freiflächenanlagen eine Aufständerung erforderlich, da eine Montage<br />

der Module direkt am Boden nicht möglich ist. Die Aufständerung bildet eine<br />

ebene Fläche auf welche die einzelnen Module montiert werden. Zur Aufständerung<br />

werden Trägergestelle aus verzinktem Stahl, Aluminium oder Holz verwendet. Hinsichtlich<br />

der Beweglichkeit wird dabei zwischen nachgeführten und starren Anlagen<br />

unterschieden.<br />

Starre Anlagen<br />

Starre Anlagen werden auf Gestellen in Reihen montiert. Zwischen den Modulreihen<br />

ist, abhängig von der Hangneigung, ein ausreichend großer Abstand einzuhalten, um<br />

die Verschattung der Module durch die vorgelagerte Reihe zu verhindern. Die Aufstellfläche<br />

ist daher deutlich größer als die Modulfläche.<br />

Fest montierte PV-Anlagen in Reihenstellung werden <strong>für</strong> optimalen Ertrag über den<br />

Jahresverlauf mit einem Anstellwinkel von etwa 30° errichtet. Die Gestellhöhe an der<br />

Vorderkante kann als Minimum 0,5 – 0,7 Meter betragen um die Verschattungsfreiheit<br />

durch aufkommende Vegetation zu verhindern. Bei Beweidung durch Schafe ist eine<br />

Mindesthöhe von einem Meter an der Vorderkante vorzusehen. Je nach Abstand der<br />

Vorderkante wird bei einem Neigungswinkel von 30° die Hinterkante 1,7 – 2,0 Meter<br />

über Boden liegen.<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 11<br />

01/2012<br />

Starre, aufgeständerte Anlage<br />

� Module fix auf das Untergestell montiert<br />

� dem Sonnenstand nicht folgend<br />

� Verankerung mittels Rammpfählen,<br />

Schraubankern oder Betonfundament<br />

(siehe Foto)<br />

� Wartungsarm aufgrund fehlender<br />

beweglicher Teile<br />

Abbildung 1: Starre Anlage (www.solarenner.de; Freiflächenanlage Soechtenau)


Nachgeführte Anlagen<br />

Nachgeführte Anlagen folgen im Tagesverlauf dem Stand der Sonne. Dabei unterscheidet<br />

man zwischen ein- oder zweiachsig beweglichen Anlagen. Die Drehbewegung wird<br />

entweder über einen zentralen Mast ausgeübt oder über einen am Fundament aufliegenden<br />

Drehkranz. Einachsig nachgeführte Anlagen erbringen ca. 15% mehr Ertrag als<br />

"statische" Anlagen. Bei zweiachsig nachgeführten Anlagen ist ca. 20% mehr Ertrag zu<br />

erwarten.<br />

Nachgeführte Anlagen weisen je nach Stellung der Modultische einen Bodenabstand<br />

von 0,6 bis 3,0 Metern auf. Abhängig von der Nachführeinrichtung, der montierten<br />

Modulfläche und der Stellung kann die Überhöhung bis 6 Meter betragen.<br />

Der Antrieb der Motoren, welche <strong>für</strong> die Nachführung erforderlich sind, erfolgt in der<br />

Regel mit Wechselstrom, was wiederum eine Stromzuleitung zur Anlage erfordert.<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 12<br />

01/2012<br />

Einachsig nachgeführte Anlage (Tracker)<br />

� Modulfläche wird dem Sonnenstand<br />

in einer Ebene nachgeführt<br />

� Verankerung mittels Betonfundament<br />

oder Schraubanker<br />

� zentraler Mast mit Drehkonstruktion<br />

Abbildung 2: Einachsig nachgeführte Anlage (www.autark-leben.noprob-energy.de)<br />

Zweiachsig nachgeführte Anlage (Mover)<br />

� Modulfläche wird dem Sonnenstand<br />

in zwei Ebenen nachgeführt, ständig<br />

optimale Ausrichtung zur Sonne<br />

� Verankerung mittels Betonfundament<br />

� Montage auf Drehkranz, Unterkonstruktion<br />

aus verzinktem Stahl<br />

Abbildung 3: Zweiachsig nachgeführte Anlage (www.solarwirtschaft.de)<br />

Gründung und Verankerung<br />

Freiflächenanlagen in Reihenaufstellung werden in der Regel mittels Rammpfählen<br />

oder Schraubdübel im Untergrund verankert. Für die Unterkonstruktion werden<br />

hauptsächlich handelsübliche Profile aus verzinktem Stahl verwendet.


Eine weitere Möglichkeit zur sicheren Verankerung im Untergrund sind Gründungen<br />

bzw. Fundamente aus Beton, welche meist schwimmend (nicht tiefgründend) errichtet<br />

werden. Diese sind jedoch kostenintensiv und kommen hauptsächlich dann zum Einsatz<br />

wenn<br />

� zum Rammen ungeeigneter Untergrund besteht (z.B. Fels)<br />

� das Rammen in den Untergrund untersagt ist (z.B. wegen Altlasten, Deponien,<br />

Grundwasserschutz …)<br />

Abbildung 2: Gründung mit Betonfundament (linkes Bild) und Unterkonstruktion aus verzinktem<br />

Stahl (Quelle: Schletter Solar Montagesysteme)<br />

Die Anzahl der Verankerungspunkte wurde im Laufe der Zeit durch die Erhöhung der<br />

Spannweiten immer geringer. Dies bewirkt, dass jeder einzelne Verankerungspunkt<br />

eine höhere Last aufzunehmen hat. Dadurch erhöht sich einerseits die Gründungstiefe<br />

bei Rammpfählen (Übertragung der Lasten durch Reibung an den Boden) bzw. erfordern<br />

höhere Lasten ein höheres Gewicht der Schwellen im Falle einer schwimmenden<br />

Gründung.<br />

Für nachgeführte Anlagen finden zumeist schwimmende Schwerlastgründungen Verwendung.<br />

Diese können abhängig vom Nachführtyp am Beispiel des SOLON Mover L<br />

als Betonring mit einem Durchmesser von 3,0 m und einer Höhe von 0,85 m ausgeführt<br />

sein.<br />

2.2 Bauweisen / Gebäudeintegrierte Anlagen<br />

Die häufigste Photovolatik-Anlageform ist die Aufdachanlage, bei der das vorhandene<br />

Gebäude die Unterkonstruktion <strong>für</strong> die PV-Anlage trägt. Die Montage erfolgt entweder<br />

Dachparallel bei entsprechender Ausrichtung und Neigung oder aufgeständert auf<br />

einer Unterkonstruktion, welche in unterschiedlichen Varianten befestigt werden<br />

kann. Der wesentliche Vorteil der Montage auf bestehender Gebäudesubstanz ist jener,<br />

dass der Genehmigungsaufwand gegenüber Freiflächenanlagen gering gehalten ist<br />

(s. Kap. 4.6.1).<br />

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, PV-Anlagen als Ersatz der Gebäudehülle, also der<br />

Fassadenverkleidung und/oder der Dacheindeckung zu installieren. Der Vorteil besteht<br />

darin, dass ohnehin benötigte Dach- bzw. Fassadenelemente durch die Photovoltaikanlage<br />

ersetzt werden, und so Kosten eingespart werden können.<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 13<br />

01/2012


<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 14<br />

01/2012<br />

Starre Anlage, Dachmontage<br />

� Module fix auf das Untergestell<br />

montiert<br />

� dem Sonnenstand nicht folgend<br />

� Verankerung mittels Betonplatten<br />

(siehe Bild links), dadurch kein<br />

Durchdringen der Dachhaut oder<br />

mittels Verschraubung auf der<br />

Dachkonstruktion (siehe Bild unten)<br />

� Wartungsarm aufgrund fehlender<br />

beweglicher Teile<br />

Abbildung 3: Starre Anlagen, Dachmontage (www.faiss-solar.de bzw. www.keilelektrotechnik.de)<br />

2.3 Größe von Anlagen / Flächenbedarf<br />

Die <strong>für</strong> die Nutzung von Freiflächenanlagen benötigten und geeigneten Flächen konkurrieren<br />

sehr stark mit weiteren Nutzungen. Daher ist auch der Flächenverbrauch von<br />

PV Freiflächenanlagen das am häufigsten angeführte Gegenargument <strong>für</strong> deren Errichtung.<br />

Die Gesamtfläche einer PV Freiflächenanlage setzt sich dabei wie folgt zusammen:<br />

� Modulaufstellfläche<br />

� Nebengebäude <strong>für</strong> Wechselrichter und Trafo<br />

� ev. Betriebsgebäude <strong>für</strong> die Lagerung von Ersatzteile, Wartungsfahrzeuge o.Ä.<br />

� ev. Stallungen <strong>für</strong> Weidevieh (Schafe,...)<br />

� Zufahrtswege und ev. Platz <strong>für</strong> Wendemöglichkeiten<br />

� Sonstige Frei-, Neben- und Ausgleichsflächen<br />

Der Flächenbedarf <strong>für</strong> die benötigten Nebenanlagen und Gebäude liegt auch bei größeren<br />

PV-Freiflächenanlagen in der Regel im Bereich weniger hundert Quadratmeter<br />

und ist im Vergleich zur Gesamtfläche relativ unbedeutend.


Eine Einzäunung der PV-Fläche ist aus Sicherheits- und versicherungstechnischen<br />

Gründen in der Regel vorzusehen. Diese bildet die äußere Grenze der PV Freiflächenanlage.<br />

Größe der Modulaufstellfläche Freifläche<br />

Folgende Faktoren sind <strong>für</strong> die Größe der Modulaufstellfläche maßgebend:<br />

� geplante Gesamtleistung der Anlage (kWp)<br />

� die verwendete Zelltechnik - Anlagen in Dünnschichttechnologie benötigen <strong>für</strong><br />

dieselbe spez. Leistung beinahe die doppelte Fläche wie z.B. polykristalline Zellen<br />

� Abstand zwischen den Modulreihen - dieser wird vorwiegend durch den Standort<br />

(Neigung der Fläche und die geografische Lage) sowie durch die Art der Aufständerung<br />

(Mover oder fixinstallierte Anlage) sowie durch die Höhe der Module beeinflusst<br />

Für die Angabe der technisch erforderlichen Aufstellfläche wird die deutsche ARGE PV<br />

Monitoring zitiert. In nachfolgender Tabelle sind die mittleren spezifischen Flächen bei<br />

realisierten Photovoltaik Freiflächenanlagen in Deutschland angegeben.<br />

Tabelle 1: Mittlere spezifische Fläche der Aufstellvarianten (Quelle: ARGE PV<br />

Monitoring)<br />

Si Wafer nicht nachgeführt<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 15<br />

01/2012<br />

SPEZIF. FLÄCHE<br />

[M²/KWP]<br />

29,55<br />

SPEZIF. MODULFLÄCHE<br />

[M 2 /KWP]<br />

FN-FAKTOR 2<br />

=<br />

AG/AM<br />

Si Wafer einachsig horizontal 38,28 5,0<br />

7,6<br />

Si Wafer einachsig geneigt 57,08 7,5<br />

Si Wafer zweiachsig 75,38 9,9<br />

Rechenbeispiel:<br />

Annahme: 250 kWp Anlage, si Wafer Technologie, nicht nachgeführt<br />

Flächenbedarf = 250 * 29,55 = 7.387 m²<br />

spez. Modulfläche = 250 * 7,6 = 1.900 m²<br />

Flächennutzungsfaktor = 7.387 / 1.900 = 3,9<br />

2 FN-Faktor: Flächennutzungsfaktor; AG: Grundfläche; AM: Modulfläche. Der FN-Faktor gibt das<br />

Verhältnis zwischen Modulfläche und Grundfläche an. Der dargestellte Kehrwert sagt aus, um<br />

wie viel die Grundfläche größer ist als die Modulfläche.<br />

3,9


Der Flächenbedarf bei der Verwendung von Dünnschichtmodulen ist in etwa doppelt<br />

so groß.<br />

Quelle: Monitoring zur Wirkung des novellierten EEG auf die Entwicklung der Stromerzeugung<br />

aus Solarenergie, insbesondere der Photovoltaik-Freiflächen, ARGE<br />

Monitoring PV-Anlagen, 2007<br />

Größe der Modulaufstellfläche Aufdach<br />

Der Flächenbedarf von gebäudeintegrierten Anlagen deckt sich weitgehend mit jenen<br />

von Freiflächenanlagen. Bei Aufdachanlagen wird grundsätzlich zwischen einer Montage<br />

auf Flachdächern oder auf Schrägdächern unterschieden. Beide Dachtypen sind <strong>für</strong><br />

Solarstromanlagen geeignet. Die Anforderungen sind aber sehr unterschiedlich. Bei<br />

einem Flachdach sind die Anforderungen an die Qualität wesentlich höher und der<br />

Platzbedarf ist größer.<br />

Solaranlagen in Schrägdächer lassen sich einfacher integrieren und unauffällig bauen.<br />

Als Faustformel <strong>für</strong> die Berechnung des Platzbedarfs gilt:<br />

� Flachdach: 1 kW Solarstromanlage braucht 18 m² freie Dachfläche<br />

� Schrägdach: 1 kW Solarstromanlage braucht ca. 9 m² freie Dachfläche<br />

Als weiterer limitierender Faktor ist in diesem Zusammenhang die Statik zu nennen.<br />

Die Anlagen werden entweder mit der Hallenkonstruktion kraftschlüssig verbunden<br />

oder stehen nach dem Schwerlastprinzip auf dem Dach, das heißt die Last wird mittels<br />

Betonsockeln aufgebracht.<br />

Zusatzgewicht durch die Solarstromanlage:<br />

� mit Betonsockeln oder Wanne ca. 50 bis 100 kg/m 2<br />

� kraftschlüssige Verbindung: ca. 25 kg/m 2<br />

In Form einer einfachen Faustformel gilt:<br />

� Betondecken haben keine Probleme, die Zusatzlast, auch <strong>für</strong> schwere Systeme, zu<br />

übernehmen<br />

� Stahlkonstruktionen müssen statisch überprüft werden.<br />

Größe von Nebengebäuden<br />

Durch den direkten Zusammenhang zwischen der Wechselrichtergröße und den spezifischen<br />

Wechselrichterkosten (€/kW) erfolgt bei Großanlagen zumeist der Einsatz von<br />

Zentralwechselrichtern. Diese sind im Leistungsbereich zwischen 1 und 2 MW verfügbar.<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 16<br />

01/2012


Zentralwechselrichter sind in eigenen Gebäuden oder in Containerstationen, teilweise<br />

mit integriertem Transformator untergebracht. Der Flächenbedarf dieser Anlagenteile,<br />

beträgt je nach Ausführung, zwischen 10 und 20 m².<br />

Abbildung 4: kombinierte Zentralwechselrichter und Trafostation (www.kreis-freising.de)<br />

Höhe der Anlagen<br />

Je nach verwendeter Technik sind die Aufstellhöhen und Größe der Modulflächen unterschiedlich.<br />

Für nachgeführte Anlagen wird eine Höhe von rund 6 Metern über<br />

Grund als Stand der Serientechnik angegeben. Größere Höhen sind mit Sonderanfertigungen<br />

durchaus möglich und denkbar. Die Modultischgröße <strong>für</strong> solche Anlagen (Mover)<br />

beträgt rund 50 m². Anlagen in Reihenaufstellung weisen mit etwa zwei Metern je<br />

nach Modulbelegung, Aufstellwinkel und Bodenfreiheit jedenfalls geringere Gesamthöhen<br />

auf.<br />

Unterirdische Verkabelung<br />

Die interne Verkabelung zwischen den einzelnen Modulen und Strings bis zum Generatoranschlusskasten<br />

(GAK) erfolgt in der Regel über am Gestell angebrachte Kabeltassen.<br />

Ausgehend vom GAK bis zum Wechselrichter erfolgt die Verlegung unterirdisch.<br />

Die <strong>für</strong> diesen Zweck erforderlichen Kabelgräben weisen eine Tiefe zwischen 0,80 m<br />

und 1,0 m auf in welchen die Kabel in Sand gebettet verlegt werden. Die Verlegung der<br />

Kabel erfolgt nebeneinander in einer Ebene. Aus Kostengründen wird bereits in der<br />

Planungsphase darauf geachtet, Länge und Breite der erforderlichen Kabelgräben<br />

möglichst gering zu halten.<br />

Je nach verwendeter Modultechnologie ist mit 300 bis 600 lfm Kabel/MWp installierter<br />

Leistung zu rechnen (Quelle: ARGE Monitoring PV-Anlagen).<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 17<br />

01/2012


2.4 Lage- und Standortbedingungen bzw. - voraussetzungen<br />

Je nach geografischem Standort einer PV-Anlage sind die <strong>für</strong> den Ertrag relevanten<br />

Einstrahlungswerte von Bedeutung. Für Österreich gilt ganz pauschal, dass die Einstrahlungswerte<br />

und somit auch die Erträge von Nord nach Süd zunehmen. Ursache<br />

da<strong>für</strong> ist, dass die Sonnenbahn umso steiler verläuft, je näher sie sich am Äquator befindet<br />

und sich somit auch der Einstrahlungswinkel verbessert. Weiters gibt es regionale<br />

Besonderheiten welche <strong>für</strong> die Standortwahl von Bedeutung sind. Zum Beispiel Nebelbildung<br />

in Flusstälern oder Becken oder unreine Luft in Ballungsgebieten. Diese<br />

können anhand von Einstrahlungskarten oder mit speziellen Programmen ermittelt<br />

werden.<br />

Ebenso spielt die Höhe über dem Meeresspiegel eine Rolle. Die Erträge einer PV Anlage<br />

fallen umso höher aus, je niedriger die Umgebungstemperatur ist. Da sich im Regelfall<br />

die Temperatur mit zunehmender Meereshöhe verringert, ist mit höheren Erträgen<br />

in höher gelegenen Regionen zu rechnen.<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 18<br />

01/2012


3 Umweltrelevantes Wirkungsprofil<br />

Im Folgenden werden relevante generelle Wirkfaktoren sowie mögliche schutzgutbezogene<br />

Umweltauswirkungen näher erläutert.<br />

Die nachfolgend genannten umweltrelevanten Projektwirkungen hängen stark von der<br />

Größe und Lage der PV-Anlage sowie den naturräumlichen und anthropogenen Voraussetzungen<br />

ab. Demnach ist im Einzelfall zu prüfen, welche umweltrelevanten Wirkungen<br />

vom jeweiligen Projekt ausgehen.<br />

Eine weitere wesentliche Unterscheidung in der Projektwirkung ergibt sich aus der Art<br />

der PV-Anlage. Grundsätzlich ist das umweltbeeinträchtigende Wirkungsprofil bei PV-<br />

Freiflächenanlagen stärker ausgeprägt als bei Aufdach- oder gebäudeintegrierten PV-<br />

Anlagen. Analysen dazu sind nachfolgend erläutert.<br />

Der vorliegende <strong>Leitfaden</strong> dient als Orientierungshilfe im Umgang mit PV-Anlagen in<br />

den überörtlichen und örtlichen <strong><strong>Raumplanung</strong>sverfahren</strong>. Demnach liegt der Analyseschwerpunkt<br />

bei PV-Freiflächenanlagen. Vorgaben <strong>für</strong> Aufdach- bzw. gebäudeintegrierte<br />

PV-Anlagen sind dem Baugesetz zugeordnet. Sie können in den genannten<br />

<strong><strong>Raumplanung</strong>sverfahren</strong> nur bedingt behandelt werden. Ihrem Wesen nach setzen sie<br />

auf zum Teil schon bestehende Objekte auf.<br />

3.1 Schutzgutübergreifende Wirkfaktoren von PV-<br />

Freiflächenanlagen<br />

Mögliche Projektauswirkungen von PV-Anlagen auf die Umwelt resultieren aus dem<br />

Bau, der Anlage und dem Betrieb. Baubedingte Wirkungen werden durch Eingriffe<br />

während der Herstellung der Anlage verursacht. Unter anlagebedingten Wirkungen<br />

werden solche zusammengefasst, die sich durch die Lage und Beschaffenheit der Anlage<br />

ergeben. Betriebsbedingte Projektwirkungen umfassen Wirkungen, die beim Betrieb<br />

und bei der Erhaltung auftreten.<br />

Aufgrund der Wirkungsdauer sind vor allem die anlagenbedingten und betriebs- oder<br />

wartungsbedingten Wirkfaktoren relevant. Die baubedingten Wirkfaktoren bleiben in<br />

der Regel auf die Bauphase beschränkt.<br />

Nachfolgend werden generelle Wirkfaktoren oder Projektmerkmale von PV-<br />

Freiflächenanlagen beschrieben, die Auswirkungen auf die Umwelt auslösen können.<br />

Eine Darstellung der tatsächlich zu erwartenden Projektwirkungen kann jedoch erst bei<br />

Vorliegen detaillierter Projektdaten erfolgen.<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 19<br />

01/2012


Tabelle 2: Generelle Wirkfaktoren von PV-Freiflächenanlagen<br />

SCHUTZGUTÜBERGREIFENDE WIRKFAKTOREN…<br />

Flächenverbrauch, -inanspruchnahme<br />

� Bodenumlagerung und Bodenverdichtung<br />

� Bodenversiegelung<br />

� Bodenabtrag, -erosion<br />

Überschirmung bzw. Überdeckung von Böden:<br />

� Beschattung,<br />

� Veränderung der Niederschläge, Austrocknen<br />

� Erosion<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 20<br />

01/2012<br />

…BEIM<br />

BAU<br />

…DER ANLAGE UND<br />

IM BETRIEB<br />

X X<br />

Barrierewirkung, Zerschneidung X<br />

Visuelle Wirkung der Anlage X<br />

Schadstoffemissionen X<br />

Lärmemissionen X (x)<br />

Lichtemissionen X<br />

Lichtreflexionen , Spiegelungen X<br />

Erschütterung X<br />

Aufheizung der Module – Veränderungen im Mikroklima (x)<br />

Elektromagnetische Spannungen<br />

x…trifft zu (x)...trifft in geringem Ausmaß zu<br />

3.1.1 Flächenverbrauch, Flächeninanspruchnahme – Verdichtung<br />

und Versiegelung von Lebensräumen<br />

Bei PV-Freiflächenanlagen kommt es baubedingt durch schwere Baufahrzeuge (Materialtransport,<br />

Erdarbeiten) zu Bodenbeeinträchtigungen wie Verdichtung oder Umlagerung<br />

des Bodens. Eine Versiegelung durch Anlagenteile erfolgt in unterschiedlicher<br />

Intensität. Je nach Art der Verankerung der einzelnen Module erfolgt eine punktuelle<br />

Versiegelung im Bereich der Fundamente oder es wird je nach örtlichen Gegebenheiten<br />

ein „Rammfundament“ eingebracht. Weitere Versiegelungen erfolgen bei den<br />

Betriebsgebäuden. Erschließungswege werden teilweise versiegelt. Erfahrungen aus<br />

Deutschland zeigen, dass die Versiegelung bei Reihenaufstellungen derzeit in der Größenordnung<br />

< 2 % und bei nachgeführten Anlagen max. 5% der Betriebsfläche sind<br />

(Herden, Gharadjedaghi, & Rassmus, Januar 2006). Gesamt ist festzuhalten, dass Versiegelung<br />

bei den PV-Freiflächenanlagen auf Grund des geringen Flächenanteiles als<br />

nicht relevant einzustufen ist.<br />

X


3.1.2 Überdeckung des Bodens<br />

Der Anteil einer Überdeckung des Bodens an den bebaubaren Flächen liegt im Gelände<br />

bei etwa 30% bis 35%, oft auch deutlich darunter. Aufgrund des Abstandes der Modulunterkante<br />

zum Boden kann jedoch nicht von einer Versiegelung gesprochen werden.<br />

Wesentliche beeinträchtigende Wirkfaktoren sind die Beschattung sowie die<br />

oberflächliche Austrocknung der Böden durch Reduzierung des Niederschlagswassers<br />

unter den Modulen. Das von den Modulen abfließende Wasser kann zu Bodenerosionen<br />

führen. Die Intensität dieser Faktoren ist abhängig vom Anlagentyp sowie von der<br />

Höhe und Größe der Moduleinheiten.<br />

Die Größe der dauerhaft oder nur teilweise beschatteten Fläche einer Anlage wechselt<br />

mit dem Stand der Sonne, die Flächen werden mit Streulicht versorgt. Durch Lichtmangel<br />

verursachte vegetationslose Bereiche sind nur in extremen Ausnahmefällen zu<br />

erwarten. (Günnewig, Sieben, Püschel, Bohl, & Mack, 2007)<br />

Die Überdeckung des Bodens führt zu einer Reduktion des direkt auftreffenden Niederschlags<br />

unter den Modulen (Regen, Schnee, Tau). Langfristig kann dies möglicherweise<br />

zu einem oberflächlichen Austrocknen der Böden führen. Die Flächen unter den<br />

Modulen weisen somit veränderte Standortbedingungen auf, die sowohl negative als<br />

auch positive Aspekte nach sich ziehen. Die „schneefreien“ Zonen unter den Modulen<br />

setzen einerseits die Vegetation dem Frost aus und andererseits bieten sie nahrungssuchenden<br />

Vögeln Futter.<br />

Besonders in Hanglagen oder bei offenen Böden mit geringer Versickerungsrate kann<br />

es bei Starkregen zu Bodenerosionen kommen.<br />

3.1.3 Barrierewirkung, Zerschneidung<br />

Barriere- und Zerschneidungswirkungen können sich durch die Anlage selbst und/oder<br />

durch die Zäunung der Anlage ergeben. Aus versicherungstechnischen Gründen ist<br />

(großer Marktwert der Module) ist bei größeren Anlagen eine Umzäunung mit einem<br />

mindestens 2 m hohen Zaun vorzusehen. Ausnahmen sind z.B. Standorte auf bewachten<br />

Betriebsgeländen oder fest mit den Trägersystemen verklebte oder verschweißte<br />

Module.<br />

Abhängig von der Größe der Anlage kann dies zu einer Zerschneidung von Tierlebensräumen<br />

und Unterbrechung von Wanderkorridoren (z.B. Wildwechsel) führen. Bezogen<br />

auf die Erholungsnutzung des Landschaftsraumes ist die Unterbrechung von Wanderwegen<br />

möglich.<br />

3.1.4 Visuelle Auswirkungen der Anlage<br />

Die Aufstellung erfolgt meist nach streng geometrischen Mustern, je nach Anlagentyp<br />

sind diese punkt- oder linienförmig. Aus größeren Entfernungen werden die einzelnen<br />

Elemente oder Modulreihen einer Anlage meist nicht mehr als solche erkannt. Die<br />

Anlage erscheint als einheitliche, technisch überprägte Fläche.<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 21<br />

01/2012


Die visuelle Störung der Anlage ist abhängig von ihrer Größe und resultiert vor allem<br />

aus der Fremdkörperwirkung der Module (baulich technischer Kontrast zum umgebenden<br />

Landschaftsraum, Lichtreflexe siehe Kapitel unten). Dabei spielt die<br />

Einsehbarkeit, also die visuelle Reichweite (visueller Wirkraum) der Anlage eine große<br />

Rolle.<br />

Die visuelle Reichweite ist einerseits von der Lage und Exposition der Anlage und andererseits<br />

von den sichtverschattenden Gegebenheiten (Transparenz) des Landschaftsraums<br />

(Relief, Vegetation, Bebauung etc.) abhängig.<br />

Während in der Ebene durch Gehölzpflanzungen eine sehr gute sichtverschattende<br />

Wirkung erzielt werden kann und die visuelle Reichweite der Anlage entsprechend<br />

gering sein kann, ist im reliefierten Gelände der Standort (Exposition) und die Transparenz<br />

des umgebenden Landschaftsraumes von wesentlicher Bedeutung.<br />

3.1.5 Licht<br />

Durch PV-Freiflächenanlagen können, wie auch bei Aufdachanlagen, verschiedene<br />

Formen von visuellen Effekten auftreten.<br />

� Lichtreflexe durch Module und Unterkonstruktion<br />

� Spiegelungen von glatten Oberflächen<br />

Lichtreflexe:<br />

Photovoltaik benötigt <strong>für</strong> eine effiziente Wirkungsweise eine möglichst hohe Sonneneinstrahlung.<br />

Je höher die Sonneneinstrahlung umso besser ist der Wirkungsgrad. Anlagentechnisch<br />

ist es daher erwünscht, die Transmission sowie die Adsorption der Module<br />

zu verstärken. Durch den Einsatz einer Antireflexionsschicht sowie durch die Verwendung<br />

spezieller Frontgläser werden Reflexionen so weit als möglich vermieden.<br />

Trotz des technischen Aufwandes ist Reflexion nicht auszuschließen. Hochwertige Gläser<br />

lassen ca. 90 % des Lichtes passieren, rund 2% werden gestreut und absorbiert, nur<br />

8 % reflektiert. Moderne Antireflexschichten können die solare Transmission auf über<br />

95% steigern und damit die Reflexion unter 5% halten. Durch die Restreflexion von<br />

Licht erscheinen die Module gegenüber vegetationsbedeckten Flächen als hellere Objekte<br />

in der Landschaft.<br />

Ebenso kann es durch metallische Teile wie dem Rahmen der Module sowie der Unterkonstruktionen<br />

zu Reflexionen kommen.<br />

Spiegelungen:<br />

Durch die reflektierende Fläche der Module kann es zur Spiegelung der Umgebung<br />

besonders erhöhter Elemente wie Bäume bzw. auch Wolken kommen. Auf Grund der<br />

Farbgebung und Oberflächenstruktur ist bei Si-Waver Modulen nur ein geringes Spiegelungsvermögen<br />

gegeben. Erhöhtes Spiegelungsvermögen bei bestimmten Lichtverhältnissen<br />

weisen Dünnschichtmodule, hervorgerufen durch die dunkle Färbung, auf.<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 22<br />

01/2012


3.1.6 Elektromagnetische Strahlung<br />

� Solarmodule und die Verbindungskabel zum Wechselrichter erzeugen überwiegend<br />

Gleichfelder, die in wenigen cm Abstand schwächer als die natürlichen Felder<br />

sind.<br />

� Wechselrichter und die Einrichtungen, die mit dem 50 Hz Wechselstromnetz in<br />

Verbindung stehen, erzeugen in ihrer Umgebung schwache Wechselfelder.<br />

Da nur Gleichströme fließen, werden auch nur magnetische Gleichfelder erzeugt. Da<br />

die Solarströme direkt proportional zur Einstrahlung sind, treten magnetische Gleichfelder<br />

nur bei Sonnenschein auf. Diese Gleichfelder sind bereits in 50 cm Abstand<br />

deutlich kleiner als das natürliche Magnetfeld der Erde.<br />

Bei einem einzelnen Modul sind die elektrischen Feldstärken sehr niedrig und schon<br />

im Abstand von wenigen Zentimeter nicht mehr nachweisbar. Bei einer Reihenschaltung<br />

von mehreren Solarmodulen zu Solargeneratoren ist das elektrische Feld dort am<br />

stärksten, wo die Spannung am höchsten und sich Plus- und Minuspol am nächsten<br />

sind; das ist zwischen der Plus-Leitung und der Minus-Leitung, die den Solargenerator<br />

mit dem Wechselrichter verbindet.<br />

In einer Solarstromanlage sind elektrische Wechselfelder vor allem an der Wechselspannungsleitung<br />

vom Zähler zum Wechselrichter und am Wechselrichter selbst vorhanden.<br />

Wechselrichter erzeugen auch erhebliche magnetische Wechselfelder - allerdings<br />

nur bei Tage. Die Stärke der magnetischen Wechselfelder ist abhängig von der<br />

jeweiligen Sonneneinstrahlung. Wechselrichter sollten daher in einem größeren Abstand<br />

zu tagsüber benutzten Schlaf- und Ruhebereichen montiert werden (Brinkmeier,<br />

2005). Bei Freiflächenanlagen werden die Wechselrichter üblicherweise in Kompaktstationen<br />

eingebaut, welche eine gewisse abschirmende Wirkung aufweisen. Da im<br />

Umfeld solcher Stationen in der Regel keine Daueraufenthaltsplätze auftreten, ist eine<br />

schädigende Wirkung auszuschließen.<br />

Die durch den PV Generator über die Wechselrichter erzeugte Niederspannung wird<br />

durch einen Transformator zur Einleitung ins öffentliche Netz auf Mittelspannung<br />

transformiert. Vom Transformator wird die Energie zumeist über eine Erdkabelleitung<br />

zum Netzanschlusspunkt abgeleitet. Transformatoren werden in Trafostationen eingebaut,<br />

wobei die Feldstärken bereits in einem Abstand von wenigen Metern unter den<br />

Grenzwerten liegen. Durch geschickte Leitungsverlegung und kluge Konstruktion können<br />

diese Einflüsse weitestgehend vermieden werden.<br />

3.1.7 Lärmbelastung<br />

Baulärm<br />

Wirkungen durch Baulärm resultieren temporär durch Transportfahrzeuge, Baumaschinen,<br />

Montagearbeiten.<br />

Betriebslärm<br />

Von einer Lärmbelästigung in der Betriebsphase einer Photovoltaik Freiflächenanlage<br />

ist nicht auszugehen. Lediglich bei nachgeführten Anlagen ist mit einer Geräuschemission<br />

durch die Stellmotoren zu rechnen. Der Lärmpegel liegt bei Movern um die 30<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 23<br />

01/2012


dB(A), was in etwa dem Ticken eines Weckers entspricht. Im Intervall von ca. 10 Minuten<br />

folgt die Anlage dem Sonnenstand. Nach Sonnenuntergang erfolgt je nach Anlagensteuerung<br />

die Rückführung der Module.<br />

Weitere Lärmquellen sind die Wechselrichter und die Transformatoren. Diese sind <strong>für</strong><br />

Anlagen in großen Dimensionen jedoch meist in lärmgeschützten Stationen untergebracht,<br />

womit von einer Belästigung durch Lärm nicht auszugehen ist.<br />

3.2 Schutzgutbezogene Umweltauswirkungen von PV-<br />

Freiflächenanlagen<br />

Für eine allgemeine Betrachtung von möglichen Umweltauswirkungen werden die<br />

Themenbereiche in Anlehnung an den SUP -<strong>Leitfaden</strong> zur Beurteilung der Umwelterheblichkeit<br />

in der Örtlichen <strong>Raumplanung</strong> herangezogen. Die zu behandelnden Themenbereiche<br />

leiten sich aus dem Steiermärkischen <strong>Raumplanung</strong>sgesetz 2010 ab:<br />

Tabelle 3: Themenbereiche / Schutzgüter<br />

THEMENBEREICHE<br />

UEP<br />

Mensch – Gesundheit<br />

Mensch - Nutzungen<br />

Landschaft / landschaftsgebundeneErholungsqualitäten<br />

Naturraum / Ökologie<br />

Ressourcen<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 24<br />

01/2012<br />

RECHTSBEZUG<br />

STROG 2010 FACHBEZUG<br />

§1 (2)<br />

§ 3 (2) Z 2 i)<br />

§ 3 (1) Z1<br />

§ 1 (2)<br />

§ 3 (1)<br />

§ 3 (2) Z 2 j)<br />

§ 3 (2) Z5<br />

§ 3 (2) Z 6<br />

§ 1 (2)<br />

In Verbindung mit:<br />

§3 (1) Z2<br />

§3 (1) Z4<br />

§ 1 (2)<br />

In Verbindung mit:<br />

§3 (1) Z4<br />

§ 3 (2) Z2<br />

§ 3 (2) Z6<br />

§ 1 (2) In Verbindung<br />

mit:<br />

§ 3 (1) Z1<br />

§ 3 (1) Z2<br />

Abschätzung möglicher Auswirkungen in Hinblick auf die<br />

− Lärmsituation<br />

− Luftbelastungen<br />

Abschätzung möglicher Auswirkungen in Hinblick auf<br />

− Sach- und Kulturgüter<br />

− (Nah) Erholung,<br />

− Land- Forstwirtschaft,<br />

− bedeutsame Rohstoffvorkommen,<br />

− den Schutz vor Naturgewalten und geologischen Risiken<br />

durch geeignete bauliche und planerische Maßnahmen<br />

Abschätzung möglicher Auswirkungen in Hinblick auf<br />

− das Landschaftsbild und das kulturelle Erbe<br />

− die Zugänglichkeit, Betretbarkeit und Erlebbarkeit<br />

der Landschaft<br />

Abschätzung möglicher Auswirkungen in Hinblick auf die<br />

− Pflanzen- und<br />

− Tierwelt sowie deren<br />

− Lebensräume und die<br />

− Veränderung von Waldflächen<br />

Abschätzung möglicher Auswirkungen in Hinblick auf<br />

− Bodenverbrauch (quantitative und qualitative Bodenbeeinträchtigungen),<br />

− Grund- und Oberflächenwasserquantität und<br />

–qualität


Unter dem Schutzgut Mensch sind verschiedene Umweltaspekte zusammengefasst,<br />

die den Menschen und seine Lebensraum- und Nutzungsansprüche an die Landschaft<br />

und den Raum betreffen. Beeinflussungen resultieren aus funktionalen Veränderungen<br />

und Immissionen. Die Gesundheit des Menschen betreffend sind folgende Aspekte<br />

relevant:<br />

� Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen: denkbar sind baubedingte Geräusche,<br />

optische Effekte (Lichtreflexe, etc.) und elektrische und magnetische Felder<br />

� Wohn- und Wohnumfeldfunktion sowie Erholungsfunktion: Nachbarschaftskonflikte,<br />

Zerschneidung, Barrierewirkung, visuelle Störungen, etc. in Abhängigkeit der<br />

bestehenden Ortsstruktur.<br />

3.2.1 Mensch / Gesundheit<br />

Im Themenkomplex Mensch /Gesundheit werden vor allem die schutzgutübergreifenden<br />

Wirkungen Lärm- und Luftbelastung sowie mögliche klimabeeinträchtigende Wirkungen<br />

behandelt. Die Wirkfaktoren Erschütterung und Lärm spielen bei Anlagewir-<br />

kung und im Betrieb der PV-Anlagen eine vernachlässigbare Rolle. Weiters treten keine<br />

elektromagnetischen Felder oder Strahlungen auf, die im Hochfrequenzbereich erzeugt<br />

werden (wie z.B. durch Mobilfunkanlagen, Handys oder Mikrowellengeräte)<br />

(Günnewig, Sieben, Püschel, Bohl, & Mack, 2007).<br />

Die Stromerzeugung durch Photovoltaik ist in ihrem Betrieb sehr sauber, doch die Herstellungsprozesse<br />

der Solarzellen sind zum Teil sehr energieaufwendig. Ein stärkeres<br />

Beeinträchtigungspotenzial liegt demnach in der Produktion der Solarzellen und nicht<br />

im Betrieb von PV-Anlagen. (Mackenthun, 2002)<br />

3.2.2 Mensch / Nutzung<br />

Kulturgüter, Ortsbild<br />

Viele bedeutende Stadt- und Ortsgebiete sind als Schutzzonen (Ortsbildschutzzonen)<br />

gem. Ortsbildgesetz 1977 bzw. Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008 ausgewiesen. In<br />

diesen besonders sensiblen Räumen ist auf die im Ortsbildschutzgesetz vorgeschriebenen<br />

Schutzmaßnahmen Rücksicht zu nehmen.<br />

Erholungsnutzung<br />

Die landschaftsgebundene Erholungsnutzung hat vor allem im direkten Umfeld von<br />

Siedlungsbereichen einen hohen Stellenwert. Fußläufig und mit dem Fahrrad erreichbare<br />

Naherholungsräume sind demnach Standorte mit hohem Konfliktpotenzial gegenüber<br />

großflächigen PV-Anlagen. Die Qualität der Landschaft <strong>für</strong> die Erholungsnutzung<br />

wird beim Schutzgut Landschaft / Erholung mit behandelt.<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 25<br />

01/2012


3.2.3 Landschaftsbild / Erholung<br />

Landschaftsbild<br />

PV-Freiflächenanlagen verändern je nach Größe, Form und Gestalt das Landschaftsbild<br />

in unterschiedlichem Ausmaß. Sie sind ihrem Wesen nach landschaftsfremde Objekte,<br />

sodass man grundsätzlich von einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ausgehen<br />

kann.<br />

Die Wahl eines Standortes abseits des geschlossenen Siedlungsverbandes führt zur<br />

Überprägung des Landschaftsraumes mit technogenen Elementen und der Nutzungsdruck<br />

auf die freie Landschaft wird erhöht. Das Ausmaß des Konfliktes oder der Beeinträchtigungen<br />

hängen sehr stark von der spezifischen Gestalt der betroffenen Landschaft,<br />

deren Wirkungsbereich sowie von Art und Größe der Photovoltaikanlage ab.<br />

Bezüglich Landschaftsbild weisen anthropogen überprägte Bereiche im geschlossenen<br />

Siedlungsverband oder direkt daran angrenzende Bereiche ein geringeres Konfliktpotenzial<br />

auf als der offene Landschaftsraum.<br />

Die visuelle Wirkung von PV-Freiflächenanlagen in der Landschaft wird grundsätzlich<br />

durch nachfolgende Faktoren bestimmt:<br />

� Anlagenbedingte Faktoren wie z.B. Größe der Anlage, Reflexionseigenschaften,<br />

Farbgebung der Bauteile, etc.<br />

� Standortbedingte Faktoren wie z.B. Einsehbarkeit, visueller Wirkungsbereich, umgebende<br />

Nutzung – Fremdkörperwirkung, etc.<br />

Mit zunehmender Entfernung verschmelzen die einzelnen Elemente bzw. Modulreihen<br />

einer Anlage zu einer homogenen Fläche. Diese Flächen heben sich dann sehr deutlich<br />

von ihrer Umgebung ab. Sichtverschattende Wirkungen resultieren aus dem Relief<br />

oder aus sichtverschattenden Strukturen wie Gehölze, Wald oder Gebäude.<br />

Erholungslandschaften<br />

Erholungslandschaften zeichnen sich meist durch eine hohe Vielfalt, Eigenart und<br />

Schönheit aus. Viele besonders hochwertige Landschaftsbereiche in der <strong>Steiermark</strong><br />

werden durch das Prädikat „Landschaftsschutzgebiet“ gewürdigt. Zum Schutz dieser<br />

Landschaften sind entsprechend dem Stmk. NatschG bestimmte Handlungen zu unterlassen<br />

oder unterliegen einer Bewilligung.<br />

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass mit einer vorausschauenden Standortwahl mögliche<br />

Beeinträchtigungen der Erholungsfunktion, aber auch der Wohn- und<br />

Wohnumfeldfunktion zu vermeiden sind. Eine durch große Anlagen resultierende<br />

technische Überprägung naherholungswirksamer Bereiche sollte in örtlichen Strukturen<br />

und auch in Ortsrandbereichen möglichst vermieden werden. Ebenso sollte keine<br />

Entwertung von bedeutenden landschaftsbezogenen Erholungsbereichen erfolgen.<br />

3.2.4 Naturraum / Ökologie<br />

Pflanzen, Tiere, Lebensräume<br />

Auswirkungen sind stark abhängig von der Vornutzung sowie der Bauweise – bei unterirdischer<br />

Verkabelung muss sich die Vegetationsdecke erst wieder neu aufbauen.<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 26<br />

01/2012


Bei „aufgehängter“ Verkabelung sind die Beeinträchtigungen der Vegetationsdecke<br />

durch den Bau sehr gering.<br />

Pflanzen<br />

Bei der Errichtung von PV-Freiflächenanlagen wird nur ein geringer Anteil der Flächen<br />

tatsächlich in Anspruch genommen. Die einzelnen Module befinden sich in einer Höhe<br />

von bis zu max. 2m und überdecken die darunter liegenden Vegetationsbereiche. Die<br />

aus dem Bau von PV-Anlagen resultierenden Standortveränderungen <strong>für</strong> die Vegetationsentwicklung<br />

sind vor allem Trockenheit oder örtlich feuchtere Bereiche, keine direkte<br />

Besonnung und/oder eine fehlende Schneedecke.<br />

Die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage kann durchaus auch positive Umweltaspekte<br />

nach sich ziehen. Auf vegetationsökologisch geringwertigen Flächen wie z.B. einer<br />

intensiv genutzten Ackerfläche werden die Flächen bei entsprechender Nutzung sogar<br />

aufgewertet. Bei extensiver Pflege können sich diese Standorte langfristig zu wertvollen<br />

Lebensräumen entwickeln. Hingegen besteht bei unsachgemäßer Standortwahl auf<br />

vegetationsökologisch hochwertigen Flächen ein großes Konfliktpotenzial.<br />

Tiere<br />

Aus tierökologischer Sicht kann es durch die Flächeninanspruchnahme sowohl zu negativen<br />

aber auch zu positiven Effekten kommen. Je nach Ansprüchen der vorkommenden<br />

Arten kann es zu Beeinträchtigungen kommen. Hingegen können durchaus<br />

auch positive Effekte aus dem Bau einer PV-Anlage resultieren, so bieten die schneefreien<br />

Bereiche unter den einzelnen Modulen verschiedenen vor allem kleinen Tierarten<br />

im Winter eine Nahrungsquelle. Bei einer unsachgemäßen Standortwahl auf tierökologisch<br />

hochwertigen Flächen besteht wie aus vegetationsökologischer Sicht ein<br />

hohes Konfliktpotenzial.<br />

Die Umzäunung von PV-Anlagen hat vor allem <strong>für</strong> größere Säugetierarten (Reh, Rotwild,<br />

Wildschwein, etc.) eine starke Barrierewirkung. Neben der Unterbrechung traditionell<br />

genutzter Verbundachsen und Wanderkorridore gehen auch Lebensräume verloren.<br />

Bei der Wahl des Standortes ist somit auf bestehende Lebensraumqualitäten<br />

sowie lokalen und regionalen Wanderrouten Rücksicht zu nehmen.<br />

Die Durchlässigkeit der Abzäunung <strong>für</strong> Klein- und Mittelsäuger sollte generell gewährleistet<br />

werden, indem Abzäunungen mit einer 20cm hohen Bodenfreiheit errichtet<br />

werden. Beeinträchtigungen von Arten wie Feldhase, Fuchs oder Dachs können dadurch<br />

minimiert werden.<br />

Die Anlagen sind mit ihrer Bauhöhe um die 2 m vergleichsweise niedrig. Eine kompakte<br />

Bauweise und das Fehlen von schnell bewegten Anlagenteilen (vgl. Windkraftanlagen)<br />

lassen ein mögliches Risiko <strong>für</strong> die Avifauna gering erscheinen.<br />

3.2.5 Ressourcen<br />

Boden<br />

Grundsätzlich ist der Versiegelungsgrad beim Bau von PV-Anlagen sehr gering. Die<br />

einzelnen Module stehen entweder auf fundamentierten Modulhalterungen oder<br />

werden mittels einer „Rammpfählung“ (in den Boden gerammte oder geschraubte<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 27<br />

01/2012


Metallrohre) befestigt. Bei der genannten Pfahlgründung ist vergleichsweise mit geringen<br />

Belastungen zu rechnen. Größere „Schwerkraftfundamente“ beanspruchen erheblich<br />

mehr Platz und führen insgesamt zu mehr Bodenversiegelung.<br />

Die Kabelstränge sind direkt bei den Modulen angebracht, unterirdische Kabelstränge<br />

und damit verbundene Erdarbeiten sind somit nicht erforderlich.<br />

Zu Belastungen des Bodens kann es vor allem in der Bauphase kommen. Durch das<br />

Bringen und Aufstellen der vorgefertigten Teile mit entsprechenden „schweren“ Fahrzeugen<br />

und/oder Kränen kommt es zu deutlichen Bodenverdichtungen. Die Belastungen<br />

des Bodens durch Baufahrzeuge können dabei zu einer nachhaltigen Veränderung<br />

des Bodengefüges und damit der abiotischen Faktoren führen (Verschlechterung des<br />

Wasser-, Luft- und Nährstoffhaushaltes sowie der Durchwurzelbarkeit). Langfristig<br />

gesehen handelt es sich jedoch um geringe Beeinträchtigungen.<br />

Mit Bodenabtrag durch Wind- und/oder Wassererosion ist in der Regel nicht zu rechnen.<br />

Als problematisch können sich Hanglagen oder Standorte mit hoher Erosionsempfindlichkeit<br />

zeigen.<br />

Wasser<br />

Mit relevanten Auswirkungen auf das Grundwasser ist bei einem Standort mit hoch<br />

anstehendem Grundwasserstand zu rechnen.<br />

Beim Niederschlagswasser kommt es zu einem veränderten konzentrierten<br />

Oberflächenabluss, da das Niederschlagswasser auf die Modulflächen trifft und dann<br />

konzentriert auf die Bodenoberfläche gelangt. (Powrocznik, 2005)<br />

3.2.6 Luft, Klima<br />

Beeinträchtigungen durch Schadstoffmissionen sind nur vorübergehend während der<br />

Bauphase zu erwarten. Negative Auswirkungen der Schutzgüter resultieren aus der<br />

Versiegelung sowie der Überdeckung des Bodens. Der Versiegelungsgrad ist mit max.<br />

5% der Flächen sehr gering und somit nicht relevant.<br />

Wärmeinseln: kleinräumige Erwärmungen können mitunter die Habitateignung der<br />

Flächen beeinflussen, großräumige klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten.<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 28<br />

01/2012


3.3 Wirkungsmatrix<br />

Tabelle 4: Mögliche Wirkungen von PV-Freiflächenanlagen auf die Umwelt<br />

WIRKFAKTOREN<br />

ANLAGEN- UND BETRIEBSBEDINGT<br />

FLÄCHENVERBRAUCH, -<br />

ÜBERFORMUNG<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 29<br />

01/2012<br />

THEMENBEREICHE /<br />

SCHUTZGÜTER<br />

MENSCH / NUTZUNGEN<br />

MENSCH / GESUNDHEIT<br />

LANDSCHAFTSBILD / ERHOLUNG<br />

KLIMA / LUFT<br />

PFLANZEN UND IHRE<br />

LEBENSRÄUME<br />

TIERE UND IHRE LEBENSRÄUME<br />

BODEN<br />

WASSER<br />

d d d d d x<br />

VERSIEGELUNG Keine relevanten Wirkungen<br />

BODENVERDICHTUNG v v v x<br />

VERÄNDERUNG DER<br />

VEGETATIONSSTRUKTUR<br />

BARRIEREWIRKUNG,<br />

ZERSCHNEIDUNG<br />

d d d x<br />

LOKALE WIRKUNG<br />

d d x x<br />

ÜBERDECKUNG DES BODENS d d d d d d x<br />

VISUELLE WAHRNEHMBARKEIT,<br />

WIRKUNG<br />

d d x x<br />

LICHT, REFLEXIONEN v v v x x<br />

LÄRMBELASTUNGEN v v v x<br />

ELEKTROMAGNETISCHE FELDER Keine relevanten Wirkungen<br />

ERWÄRMUNG Keine relevanten Wirkungen<br />

v…vorübergehende Wirkungen (Bauphase, zu bestimmten Tageszeiten)<br />

d…dauerhafte Wirkungen<br />

x…trifft zu<br />

Ausgehend vom Wirkungsprofil von PV-Freiflächenanlagen sind nach oben durchgeführter<br />

Analyse umweltrelevante Wirkungen vor allem im Themenbereich „Landschaftbild<br />

/ Erholung“ zu erwarten.<br />

Bei einer unsachgemäßen Standortwahl oder sehr großen Anlagen treten auch negative<br />

Wirkungen bei „Pflanzen und deren Lebensräume“ und „Tiere und deren Lebensräume“<br />

auf.<br />

Wirkungen auf den Themenbereichen Mensch / Gesundheit, Mensch / Nutzung, Klima<br />

/ Luft sowie Boden und Wasser sind bei entsprechender Standortwahl eher gering,<br />

temporäre Belastungen können in der Bauzeit auftreten.<br />

Regionale Wirkungen resultieren aus den folgenden Wirkfaktoren: „Barrierewirkung,<br />

Zerschneidung“, „Visuelle Wahrnehmbarkeit, Wirkungen“ und „Licht, Reflexion“.<br />

REGIONALE WIRKUNG


Die Analyse der Wirkungsmatrix zeigt, dass bei einem entsprechend sensiblem Vorgehen<br />

bei der Standortwahl schon im Vorfeld ein Großteil an Konflikten vermieden werden<br />

kann.<br />

Tabelle 5: Mögliche Wirkungen von gebäudeintegrierten PV-Anlagen auf die Umwelt<br />

WIRKFAKTOREN<br />

ANLAGEN- UND BETRIEBSBEDINGT<br />

FLÄCHENVERBRAUCH, -<br />

ÜBERFORMUNG<br />

VERSIEGELUNG<br />

BODENVERDICHTUNG<br />

VERÄNDERUNG DER<br />

VEGETATIONSSTRUKTUR<br />

BARRIEREWIRKUNG,<br />

ZERSCHNEIDUNG<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 30<br />

01/2012<br />

THEMENBEREICHE /<br />

SCHUTZGÜTER<br />

ÜBERDECKUNG DES BODENS<br />

VISUELLE WAHRNEHMBARKEIT,<br />

WIRKUNG<br />

MENSCH / NUTZUNGEN<br />

MENSCH / GESUNDHEIT<br />

LANDSCHAFTSBILD / ERHOLUNG<br />

KLIMA / LUFT<br />

PFLANZEN UND IHRE<br />

LEBENSRÄUME<br />

TIERE UND IHRE LEBENSRÄUME<br />

BODEN<br />

WASSER<br />

d d x<br />

LICHT, REFLEXIONEN v v v x<br />

LÄRMBELASTUNGEN<br />

ELEKTROMAGNETISCHE FELDER<br />

ERWÄRMUNG<br />

v…vorübergehende Wirkungen (Bauphase, zu bestimmten Tageszeiten)<br />

d…dauerhafte Wirkungen<br />

x…trifft zu<br />

Keine relevanten Wirkungen<br />

bei gebäudeintegrierten PV-Anlagen<br />

Keine relevanten Wirkungen<br />

Ausgehend vom Wirkungsprofil von gebäudeintegrierten PV-Anlagen sind nur folgende<br />

Wirkungen relevant: „Visuelle Wahrnehmbarkeit, Wirkungen“ und „Licht, Reflexionen“.<br />

Dauerhafte umweltrelevante Wirkungen sind in den Schutzgütern Mensch / Nutzungen<br />

und Landschaftsbild / Erholung nicht auszuschließen.<br />

Grundsätzlich ist bei gebäudeintegrierten PV-Anlagen mit keinen regionalen Wirkungen<br />

zu rechnen.<br />

LOKALE WIRKUNG<br />

REGIONALE WIRKUNG


4 Räumliche Konflikt- oder Synergiepotenziale<br />

als Grundlage der Standortplanung<br />

Die Eignungsfaktoren eines Standortes einer PV-Freiflächenanlage sind sehr vielfältig.<br />

Bei der Standortwahl sind demnach Anforderungen, Vorgaben und Festlegungen unterschiedlicher<br />

Planungs- und Fachdisziplinen heranzuziehen und mit den Wirkungen<br />

von PV-Anlagen abzuwägen. Im Blickpunkt stehen dabei folgende Planungs- und Fachdisziplinen:<br />

� Energiewirtschaft<br />

� Naturschutz<br />

� Landschaftsplanung und<br />

� <strong>Raumplanung</strong><br />

Je nach Art und Größe der PV-Freiflächenanlage und der Sensibilität des jeweiligen<br />

Standortes resultiert ein unterschiedlich hohes räumliches Konfliktpotenzial:<br />

� hohes Konfliktpotenzial: bei einem hohen Konfliktpotenzial sind die Erhaltungs-<br />

und Entwicklungsziele der Schutzgüter und die geplante räumliche Entwicklung mit<br />

den Wirkungen der PV-Freiflächenanlage in der Regel nicht vereinbar (z.B. Bereiche<br />

mit besonderen Landschaftsbildqualitäten – historisch bedeutsame Kulturlandschaften,<br />

Zentren, Naturschutzgebiete, Kur-, Erholungsgebiete, etc..)<br />

� mittleres Konfliktpotenzial: bei einem mittleren Konfliktpotenzial sind die Erhaltungs-<br />

und Entwicklungsziele der Schutzgüter und die geplante räumliche Entwicklung<br />

mit den Wirkungen der PV-Freiflächenanlage in einen Abwägungsprozess zu<br />

stellen (z.B.: Bereiche mit Vorbelastungen, mäßiger Sensibilität, Landschaftsschutzgebiete,<br />

Bereiche der Siedlungsentwicklung, etc.)<br />

� geringes Konfliktpotenzial: bei einem geringen Konfliktpotenzial sind die Erhaltungs-<br />

und Entwicklungsziele der Schutzgüter mit den Wirkungen der PV-Anlage in<br />

der Regel gut vereinbar(z.B. deutlich vorbelastete, anthropogen beeinflusste Räume<br />

mit geringer Sensibilität, Bereiche der Industrie und Gewerbenutzung, etc.)<br />

Anschließend erfolgt die<br />

� Darstellung des Wirkungsbereiches der Alpenkonvention<br />

� die Analyse der Konfliktpotenziale von PV-Freiflächenanlagen mit Bezug zu den<br />

naturschutzfachlichen und landschaftsplanerischen Aspekten.<br />

� die Analyse der Konfliktpotenziale von PV-Freiflächenanlagen der einzelnen Festlegungen<br />

in den relevanten <strong>Raumplanung</strong>sinstrumenten<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 31<br />

01/2012


4.1 Alpenkonvention<br />

Abbildung 5: Wirkungsbereich der Alpenkonvention<br />

In einer allgemein gehaltenen Rahmenkonvention (BGBl Nr. 477/1995) verpflichten<br />

sich die Vertragsparteien zur Konkretisierung der Ziele der Alpenkonvention zu den<br />

neun nachfolgend genannten Themen Durchführungsprotokolle zu erarbeiten:<br />

1. Naturschutz und Landschaftspflege<br />

2. Berglandwirtschaft<br />

3. <strong>Raumplanung</strong> und nachhaltige Entwicklung<br />

4. Bergwald<br />

5. Tourismus<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 32<br />

01/2012<br />

6. Energie<br />

7. Bodenschutz<br />

8. Verkehr<br />

9. Streitbeilegung<br />

Bei der Standortsuche von PV-Anlagen sind, sofern sich der Standort im Wirkungsbereich<br />

der Alpenkonvention (vgl. Abb. 5) befindet, in erster Linie folgende Durchführungsprotokolle<br />

zu berücksichtigen:<br />

� Naturschutz und Landschaftspflege<br />

� Berglandwirtschaft<br />

� <strong>Raumplanung</strong> und nachhaltige Entwicklung<br />

� Bergwald<br />

� Energie<br />

Bei der Standortsuche ist auf die Zielsetzungen der relevanten Protokolle der Alpenkonvention<br />

Rücksicht zu nehmen.


4.2 Raumrelevante Nutzungsbestimmungen<br />

Die nachfolgend angeführten raumrelevanten Nutzungsbestimmungen sind bei einer<br />

Standortwahl und Standortbeurteilung bezüglich möglicher Konflikte zu überprüfen.<br />

Bei PV-Freiflächenanlagen, die in einem der angeführten Restriktionsbereiche errichtet<br />

werden, ist mit einem deutlich erhöhten Mehraufwand an z.B. Untersuchungsumfang,<br />

Naturverträglichkeitsprüfung, Kompensationsmaßnahmen, Genehmigungsverfahren<br />

und Planungskosten zu rechnen.<br />

Tabelle 6: Konfliktpotenziale mit Bezug zum Naturschutzgesetz<br />

Konfliktpotenziale mit Bezug zum Stmk. Naturschutzgesetz 1976 idgF.<br />

Nationalpark -<br />

Naturschutzgebiete -<br />

Landschaftsschutzgebiet o in Abhängigkeit von Größe und Lage der Anlage<br />

Geschützter Landschaftsteil -<br />

Naturpark o in Abhängigkeit von Größe und Lage der Anlage<br />

Naturdenkmal -<br />

Europaschutzgebiete: innerhalb<br />

des Siedlungsverbundes<br />

Europaschutzgebiete: außerhalb<br />

des Siedlungsverbundes<br />

Flächen des Vertragsnaturschutzes<br />

(BEP Biotoperhaltungsprogramm) -<br />

Ramsargebiete -<br />

-…hohes Konfliktpotenzial /<br />

in der Regel nicht vereinbar<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 33<br />

01/2012<br />

o<br />

-<br />

in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Naturverträglichkeitsprüfung<br />

in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Naturverträglichkeitsprüfung<br />

o…mittleres Konfliktpotenzial /<br />

Abwägung erforderlich<br />

Tabelle 7: Konfliktpotenziale mit Bezug zum Forstgesetz<br />

Konfliktpotenziale mit Bezug zum Forstgesetz 1975 i.d.g.F<br />

Schutzwald gem. § 21 Forstgesetz 1975 -<br />

Bannwald gem. § 27 Forstgesetz 1975 -<br />

Wälder mit besonderen Lebensräumen § 32a -<br />

Rote und gelbe Gefahrenzone gem. Gefahrenzonenpläne<br />

§ 11 Forstgesetz 1975 -<br />

-…hohes Konfliktpotenzial /<br />

in der Regel nicht vereinbar<br />

o…mittleres Konfliktpotenzial /<br />

Abwägung erforderlich<br />

+…geringes Konfliktpotenzial /<br />

in der Regel vereinbar<br />

+…geringes Konfliktpotenzial /<br />

in der Regel vereinbar<br />

Tabelle 8: Konfliktpotenziale mit Bezug zum Wasserrechtsgesetz<br />

Konfliktpotenziale mit Bezug zum Wasserrechtsgesetz 1959 i.d.g.F.<br />

Lage in Hochwasserabflussbereichen -<br />

Lage in Retentionsbereichen -<br />

-…hohes Konfliktpotenzial /<br />

in der Regel nicht vereinbar<br />

o…mittleres Konfliktpotenzial /<br />

Abwägung erforderlich<br />

+…geringes Konfliktpotenzial /<br />

in der Regel vereinbar


Sonstige landes- / bundesrechtliche Bestimmungen - Ersichtlichmachungen /<br />

Nutzungsbeschränkungen:<br />

Nachfolgend werden ergänzend zu oben angeführten Nutzungsbeschränkungen die<br />

Ersichtlichmachungen gem. geltender Planzeichenverordnung 2007 sowie gem. Entwurf<br />

zur Planzeichenverordnung 2010 angeführt, die bei einer Standortwahl in entsprechendem<br />

Ausmaß zu berücksichtigen sind:<br />

Tabelle 9: Konfliktpotenzial sonstiger landes- / bundesrechtlicher Bestimmungen<br />

ERSICHTLICHMACHUNGEN - NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN<br />

Nutzungsbeschränkungen<br />

Militärische Anlagen o<br />

Archäologische Bodenfundstätte/archäologisches<br />

Bodendenkmal<br />

Ortsbildschutzgebiet/<br />

Sichtzone lt. Ortsbildgesetz/<br />

Altstadtschutzzone<br />

gemäß Grazer Altstadterhaltungsgesetz<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 34<br />

01/2012<br />

o<br />

o<br />

Abhängig von der Anlagenart (Kaserne, Garnisonsübungsplatz ,<br />

Schießplatz u.a.) im Anlassfall zu prüfen<br />

mögliche Unbebaubarkeit von Bodenfundstätten von geltenden<br />

Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes (BGBl. Nr. 533/1923<br />

idgF) abhängig<br />

Im Anlassfall per Gutachten durch den bestellten Ortsbildsachverständigen<br />

zu prüfen (LGBl. Nr. 54/1977 idgF); in der Grazer Altstadtschutzzone<br />

(LGBl. Nr. 33/1980) durch die Kommission im Einzelfall zu<br />

prüfen<br />

Sicherheits-, Baubeschränkungs- und Schutzzonen sowie sonstige Gefährdungs-, Abstands- und Bauverbotsbereiche<br />

Sicherheitszone um einen<br />

Flugplatz<br />

Militärische Tiefflugstrecke<br />

Bauverbotsbereich von<br />

Eisenbahnen<br />

Baubeschränkungszonen<br />

entlang Autobahn, Bundesschnellstraße<br />

und<br />

Landesstraße<br />

Gefährdungsbereich von<br />

Schieß- und Sprengmittellager<br />

Bergbaugebiete („Bruchgebiete“) <br />

Baubeschränkungsbereiche<br />

um Funk- und Sendeanlagen<br />

Leitungsschutzzonen von<br />

Hochspannungsfreileitungen<br />

Militärisches Sperrgebiet -<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Reflexions- und Blendwirkung möglich; Prüfung im Anlassfall gemäß<br />

Luftfahrtgesetz (BGBl. Nr. 691/1992 idgF)<br />

Reflexions- und Blendwirkung möglich; dadurch ableitbares beträchtliches<br />

Risiko <strong>für</strong> Flugverkehr; Beachtung der Randbereiche bis zu<br />

2.000m zur Außengrenze einer Tiefflugstrecke<br />

Ausnahmen hievon bei gegebener Zustimmung durch die Eisenbahnbehörde<br />

gemäß Eisenbahngesetz (BGBl. Nr. 60/1957)<br />

Prüfung im Anlassfall gemäß Bundesstraßengesetz (BGBl. Nr.<br />

286/1971 idgF) und Landes-Straßenverwaltungsgesetz (LGBl. Nr.<br />

154/1964 idgF)<br />

Ausnahmen entsprechend der geltenden Bestimmungen des Munitions-Lagergesetzes<br />

(BGBl. Nr. 9/2003 idgF)<br />

Ausnahmen nach den geltenden Bestimmungen des Mineralrohstoffgesetzes<br />

MinRoG, BGBl. Nr. 38/1999 idgF<br />

Ausnahmen nur nach Zustimmung durch den Betreiber / die Betreiberin<br />

Ausnahmen nur durch die zuständige LeitungsbetreiberIn unter<br />

Anwendung der gültigen Vorschriften der ÖVE/L11/1979 und<br />

ÖNORMEN 50341<br />

grundsätzlich keine baulichen Anlagen aufgrund sehr beschränkter<br />

Zugänglichkeit


ERSICHTLICHMACHUNGEN - NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN<br />

Nutzungsbeschränkung durch Altlasten<br />

Altlast, Altlastenverdachtsflächen,<br />

Altablagerungen,<br />

Altstandorte<br />

Meliorationsgebiete und Grundzusammenlegungsgebiete<br />

Meliorationsgebiet ohne<br />

ausgebauter Rutschhang- -<br />

sanierung (ER)<br />

Meliorationsgebiet mit<br />

ausgebauter Rutschhangsanierung<br />

(ER)<br />

-…hohes Konfliktpotenzial /<br />

in der Regel nicht vereinbar<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 35<br />

01/2012<br />

o<br />

o<br />

Bebauungen in Abhängigkeit der gegebenen Bauplatzeignung und<br />

Prüfung nach den gelt. Bestimmungen des Altlastensanierungsgesetzes<br />

(ALSAG), BGBl. Nr. 299/1989 idgF<br />

Bebauung in Abhängigkeit der Standfestigkeit des Untergrundes; im<br />

Anlassfall Prüfung der Bauplatzeignung gem. § 5 BauG 1995 idgF<br />

o…mittleres Konfliktpotenzial /<br />

Abwägung erforderlich<br />

+…geringes Konfliktpotenzial /<br />

in der Regel vereinbar<br />

4.3 Landschaftplanerische Beurteilungskriterien<br />

Tabelle 10: Landschaftsplanerische Aspekte der Standortwahl<br />

Landschaftsplanerische Aspekte der Standortwahl<br />

LANDSCHAFT / KULTURLANDSCHAFT LANDSCHAFTSBILD<br />

baulich wenig vorbelastete,<br />

besonders sensible Landschaftsräume<br />

mitunter baulich geprägte,<br />

(mäßig) sensible Landschafts-/Siedlungsräume<br />

-<br />

o<br />

Beschreibung:<br />

Landschaftsräume in ihrer visuellen Ausprägung landesweit bereits<br />

selten, weitgehend frei von Störungen baulicher Art, traditionelle<br />

Kulturlandschaft mit charakteristischen, kulturgeschichtlich bedeutenden<br />

Elementen und Landschaftsformen, hohe Dichte von landschaftstypischen<br />

Strukturen;<br />

markante <strong>für</strong> den Landschaftsraum typische geomorphologische<br />

Elemente, ungestörte Reliefenergie, hohe Vielfalt an Formen,<br />

Muster und Farben, belebende Kontraste und Randeffekte<br />

Einstufung:<br />

Hohes Konfliktpotenzial aufgrund der hohen Landschaftsbildqualität<br />

des Raumes.<br />

Es sind unverwechselbare Landschafträume mit hoher Vielfalt,<br />

Eigenart und Naturnähe betroffen.<br />

Beschreibung:<br />

Bereits vereinheitlichter Landschaftsraum mit Resten an landschafts-typischen<br />

Strukturen, kulturgeschichtlich bedeutsame<br />

Elemente; historische Nutzungsformen kleinflächig, lokal vorhanden;<br />

markante landschafts-/naturräumliche Strukturen und Elemente<br />

reduziert vorhanden;<br />

deutlicher Einfluss intensiver, landschaftsverändernder, baulich<br />

geprägter Nutzungsformen, Störfaktoren deutlich erkennbar<br />

Einstufung:<br />

Mittleres Konfliktpotenzial aufgrund bereits erkennbarer<br />

anthropogener Beeinflussungen. Auswirkungen abhängig vom<br />

konkreten Standort im Landschaftsraum


aulich stark geprägte<br />

(vorbelastete), wenig sensible<br />

Landschafts-<br />

/Siedlungsräume<br />

LANDSCHAFT / KULTURLANDSCHAFT / (NAH-) ERHOLUNG<br />

Hochwertige landschaftgebundene<br />

(Nah-) Erholungsbereiche<br />

(Nah-) Erholungsbereiche<br />

mit lokaler Funktion<br />

Bereiche mit geringer<br />

Bedeutung <strong>für</strong> die (Nah-)<br />

Erholung<br />

-…hohes Konfliktpotenzial /<br />

in der Regel nicht vereinbar<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 36<br />

01/2012<br />

-<br />

o<br />

+<br />

+<br />

Beschreibung:<br />

Durch intensive Nutzung vereinheitlichter und visuell stark gestörter<br />

Landschaftsraum<br />

ausschließlich intensive, baulich geprägte Nutzungsformen<br />

untypische Landschaftselemente, (großtechnischer) baulicher Art<br />

bestimmen das Landschaftsbild<br />

Einstufung:<br />

Geringes Konfliktpotenzial aufgrund des bereits bestehenden<br />

anthropogen stark geprägten Gebietscharakters bzw. der hohen<br />

Dichte an Störfaktoren.<br />

Beschreibung<br />

hoher landschaftlicher Erlebniswert durch hohe Eigenart, Vielfalt und<br />

Naturnähe<br />

Ausstattung mit Erholungseinrichtungen und Zielpunkten von regionaler<br />

bis überregionaler Bedeutung<br />

Ruhiger Landschaftsraum, weitgehend frei von akustischen Störwirkungen<br />

Innerhalb des Rad- und fußläufigen Aktionsradius angrenzender<br />

Wohnbereiche<br />

Einstufung:<br />

Hohes Konfliktpotenzial aufgrund des hohen rekreativen Funktionswertes<br />

Beschreibung:<br />

Mäßiger Erlebniswert durch Einfluss intensiver Nutzungsformen und<br />

Störwirkungen<br />

Ausstattung mit Erholungseinrichtungen und Zielpunkten von lokaler<br />

Bedeutung<br />

teilweise Lärmbelastung vorhanden<br />

Einstufung:<br />

Mittleres Konfliktpotenzial aufgrund des bereits gestörten<br />

rekreativen Funktionswertes<br />

Auswirkungen abhängig vom konkreten Standort im Landschaftsraum<br />

Beschreibung:<br />

Geringer Erlebniswert durch hohe Dichte an Störfaktoren baulicher<br />

Art und intensive Landnutzung<br />

Keine Ausstattung mit Erholungseinrichtungen und Zielpunkten von<br />

zumindest lokaler Bedeutung<br />

Großflächige Lärmbelastungen<br />

Einstufung:<br />

Geringes Konfliktpotenzial aufgrund des geringen rekreativen Funktionswertes<br />

o…mittleres Konfliktpotenzial /<br />

Abwägung erforderlich<br />

+…geringes Konfliktpotenzial /<br />

in der Regel vereinbar


4.4 Raumordnungsgrundsätze und Ziele StROG<br />

Die im § 3 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 – StROG normierten<br />

Raumordnungsgrundsätze sind im Rahmen erforderlicher Verfahren zur Erlassung und<br />

Änderung eines Örtlichen Entwicklungskonzeptes (§ 24 leg. cit.) sowie in Verfahren zur<br />

Erlassung und Änderung eines Flächenwidmungsplanes (§ 38 leg. cit.) einzuhalten und<br />

die im § 3 (2) festgelegten Ziele abzuwägen.<br />

Im § 3 des neuen Raumordnungsgesetzes wurde explizit die Berücksichtigung von Klimaschutzzielen<br />

aufgenommen. Jede Planungsfestlegung hat daher einen nachvollziehbaren<br />

Abwägungsprozess hinsichtlich der vorausschauenden Gestaltung des Lebensraumes<br />

unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Anpassung an Klimawandelfolgen<br />

und zur Bekämpfung des Klimawandels zu beinhalten.<br />

Für die geplante Errichtung von PV-Anlagen sind nachfolgende Raumordnungsgrundsätze/Ziele<br />

relevant:<br />

� Die Qualität der natürlichen Lebensgrundlagen ist durch sparsame und sorgsame<br />

Verwendung der natürlichen Ressourcen wie Boden, Wasser und Luft zu erhalten<br />

und, soweit erforderlich, nachhaltig zu verbessern.<br />

� Die Nutzung von Grundflächen hat unter Beachtung eines sparsamen Flächenverbrauches,<br />

einer wirtschaftlichen Aufschließung sowie weitgehender Vermeidung<br />

gegenseitiger nachteiliger Beeinträchtigungen zu erfolgen. Die Zersiedelung der<br />

Landschaft ist zu vermeiden.<br />

Demnach soll angestrebt werden, dass die <strong>für</strong> die mögliche Errichtung erforderlichen<br />

Flächen möglichst im Nahbereich von Siedlungsstrukturen liegen und keine bis<br />

dato anthropogen überformten Landschaftsteile genützt werden sollten.<br />

� Entwicklung der Siedlungsstruktur unter Berücksichtigung der ökologischen, wirtschaftlichen<br />

und sozialen Tragfähigkeit.<br />

� Entwicklung der Siedlungsstruktur durch Ausrichtung an die Infrastruktur. Vermeidung<br />

von großen Distanzen zum nächsten Einspeisungspunkt.<br />

� Entwicklung der Siedlungsstruktur unter Berücksichtigung sparsamer Verwendung<br />

von Energie und vermehrtem Einsatz erneuerbarer Energieträger.<br />

� Entwicklung der Siedlungsstruktur unter Berücksichtigung von Klimaschutzzielen.<br />

� Entwicklung der Siedlungsstruktur/ des Standortes unter Vermeidung von Gefährdung<br />

durch Naturgewalten und Umweltschäden durch entsprechende Standortauswahl.<br />

� Gestaltung und Erhaltung der Landschaft sowie Schutz vor Beeinträchtigungen,<br />

insbesondere von Gebieten mit einer charakteristischen Kulturlandschaft oder ökologisch<br />

bedeutsamen Strukturen (vgl. hiezu nachfolgende raumrelevante Nutzungsbestimmungen).<br />

� Die Ordnung benachbarter Räume sowie raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen<br />

aller Gebietskörperschaften sind aufeinander abzustimmen.<br />

� Entwicklung der Wirtschafts- und Sozialstruktur des Landes und seiner Regionen<br />

unter Beachtnahme auf die jeweiligen räumlichen strukturellen Gegebenheiten.<br />

� Schutz erhaltenswerter Kulturgüter, Stadt- und Ortsgebiete.<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 37<br />

01/2012


4.5 Landes- und Regionalplanung<br />

4.5.1 Räumliche Festlegungen der Regionalen Entwicklungsprogramme<br />

Die landesweit erstellten Regionalen Entwicklungsprogramme (REPRO) <strong>für</strong> die Planungsregionen<br />

weisen unterschiedliche Planungsstände auf. Demnach sind die festgelegten<br />

Ziele und Maßnahmen in qualitativer Hinsicht in unterschiedlicher Form ausgeprägt.<br />

Des Weiteren werden <strong>für</strong> die Planungsregionen der <strong>Steiermark</strong> unterschiedliche,<br />

den Regionen angepasste Ziele und Maßnahmen festgelegt. Die in Tabelle 11 aufgeführten<br />

möglichen Konfliktpotenziale sind im Einzelfall zu würdigen.<br />

In den Regionalen Entwicklungsprogrammen sind <strong>für</strong> die einzelnen festgelegten Vorrangzonen<br />

teilweise taxative zulässige/unzulässige Maßnahmen/Bauten aufgeführt.<br />

Tabelle 11: Konfliktpotenzial räumlicher Festlegungen in Regionalen Entwicklungsprogrammen<br />

Konfliktpotenzial räumlicher Festlegungen in Regionalen Entwicklungsprogrammen<br />

Gefährdungsbereiche/<br />

Nutzungsbeschränkungen<br />

Grünzonen -<br />

Vorrangzonen <strong>für</strong> die Siedlungsentwicklung<br />

Rohstoffvorrangzonen -<br />

Landwirtschaftliche Vorrangzonen<br />

Vorrangzonen<br />

<strong>für</strong> Industrie und Gewerbe<br />

-…hohes Konfliktpotenzial /<br />

in der Regel nicht vereinbar<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 38<br />

01/2012<br />

-<br />

o<br />

o<br />

+<br />

Ergeben sich aus bundes- und landesrechtlichen Tatbeständen mit<br />

sehr eingeschränkter Nutzbarkeit wie beispielsweise Hochwasserabflussgebiete,<br />

wasserwirtschaftliche Vorrangflächen, wasserwirtschaftliche<br />

Vorbehaltsflächen, Baubeschränkungszonen u.a.m.<br />

Prüfung der ökologischen Funktion im Anlassfall und der gegebenen<br />

Beeinträchtigung der Naherholung/Erholungsfunktion; Prüfung der<br />

Funktionen des Schutzes von Siedlungsgebieten vor Gefährdungen<br />

(z.B. Hochwässer); zu untersuchende Themen werden durch die FA<br />

13B/A16 vorgegeben.<br />

Besondere Beachtung der im Örtlichen Entwicklungskonzept/Stadtentwicklungskonzept<br />

festgelegten Ziele und Maßnahmen<br />

hinsichtlich der Siedlungsentwicklung und im Hinblick auf die Gestaltung<br />

des Freiraumes. Beachtung der vor Ort anzutreffenden<br />

Konfliktpotenziale innerhalb der gegenständlichen Vorrangzonen.<br />

Im Anlassfall zu prüfen; Beachtung der Bestimmungen des Mineralrohstoffgesetzes;<br />

Heranziehung von nicht <strong>für</strong> den Rohstoffabbau<br />

geeigneten Bereichen.<br />

Wenngleich kein taxativer Ausschluss ableitbar ist, sind Konflikte<br />

hinsichtlich der ökologischen Funktion möglich – die Nachnutzung<br />

einer landwirtschaftlichen Vorrangzone muss gesichert sein.<br />

Auf landwirtschaftlichen Gebäuden sind PV-Anlagen jedenfalls<br />

möglich; die Errichtung von neuen Objekten innerhalb der landw.<br />

Vorrangzonen ist nicht zulässig (außer: landwirtschaftliche Gebäude<br />

gemäß § 33 STROG).<br />

Im Anlassfall Prüfung erforderlicher Abstandsflächen von Widmungs-<br />

und Nutzungsarten, die die Realisierung einer industriellgewerblichen<br />

Nutzung verhindern bzw. gefährden könnten.<br />

Bei Aufdachanlagen statische Prüfung der Gebäude erforderlich.<br />

o…mittleres Konfliktpotenzial /<br />

Abwägung erforderlich<br />

+…geringes Konfliktpotenzial /<br />

in der Regel vereinbar


4.5.2 Teilräume der Regionalen Entwicklungsprogramme<br />

Mit Ausnahme der Teilräume „Bergland über der Waldgrenze und Kampfwaldzone“<br />

und „Auwälder und außeralpine Wälder“ ist die Errichtung von PV-Anlagen grundsätzlich<br />

möglich, wenngleich in einigen Teilräumen im Anlaßfall eine Abwägung erforderlich<br />

ist. Die in einigen Teilräumen geforderte Rückbauregelung ( 1 ) besagt, dass nach<br />

Auflassung der PV-Anlage die ursprünglichen Nutzungsverhältnisse wieder hergestellt<br />

werden müssen.<br />

Tabelle 12: Konfliktpotenzial regionaler Teilräume<br />

Konfliktpotenzial regionaler Teilräume in REPRO´s<br />

„Bergland über der Waldgrenze<br />

und Kampfwaldzone“<br />

„Forstwirtschaftlich geprägtes<br />

Bergland“<br />

„Grünlandgeprägtes Bergland“ o<br />

„Grünlandgeprägte Becken,<br />

Passlandschaften und inneralpine<br />

Täler“<br />

„Außeralpines Hügelland“ o<br />

„Auwälder und außeralpine<br />

Wälder“<br />

„Ackerbaugeprägte Talböden<br />

und Becken“<br />

„Siedlungs- und Industrielandschaften“<br />

-…hohes Konfliktpotenzial /<br />

in der Regel nicht vereinbar<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 39<br />

01/2012<br />

-<br />

o<br />

o<br />

-<br />

+<br />

+<br />

Das hochalpine Erscheinungsbild und die besondere Eingriffssensibilität<br />

dieses Teilraumes sind zu berücksichtigen.<br />

Das Konfliktpotenzial von PV-Freiflächenanlagen in diesen Teilräumen<br />

ist je nach Anlassfall einem Abwägungsprozess zu unterziehen,<br />

wobei besonders auf die landschaftbildliche und<br />

waldökologische Qualität des Standortes Rücksicht zu nehmen<br />

ist.<br />

Rückbauregelung 1<br />

Das Konfliktpotenzial von PV-Freiflächenanlagen in diesen Teilräumen<br />

ist je nach Anlassfall einem Abwägungsprozess zu unterziehen.<br />

Die landschaftsbildliche Sensibilität des Teilraumes ist<br />

dabei besonders zu berücksichtigen.<br />

Rückbauregelung 1<br />

Das Konfliktpotenzial von PV-Freiflächenanlagen in diesen Teilräumen<br />

ist je nach Anlassfall einem Abwägungsprozess zu unterziehen.<br />

Die landschaftsbildliche Sensibilität des Teilraumes ist<br />

dabei besonders zu berücksichtigen<br />

Aufgrund des großen Nutzungsdruckes in diesem Teilraum<br />

konzentrieren sich die Bereiche mit geringem Konfliktpotenzial<br />

im Nahbereich zu Industrie- und Gewerbegebieten.<br />

Rückbauregelung 1<br />

Das Konfliktpotenzial von PV-Freiflächenanlagen in diesen Teilräumen<br />

ist je nach Anlassfall einem Abwägungsprozess zu unterziehen.<br />

Die landschaftsbildliche Sensibilität des Teilraumes ist<br />

dabei besonders zu berücksichtigen.<br />

Rückbauregelung 1<br />

Aufgrund der hohen ökologischen und klimarelevanten Bedeutung<br />

der Auwälder und außeralpinen Waldbereiche sind PV-<br />

Freiflächenanlagen in der Regel nicht vereinbar.<br />

PV-Freiflächenanlagen sind in der Regel vereinbar, eine weitere<br />

Zerschneidung und Segmentierung von landwirtschaftlichen<br />

Flächen ist hintanzuhalten.<br />

Rückbauregelung 1<br />

PV-Freiflächenanlagen sind in der Regel vereinbar; eine mögliches<br />

Konfliktpotenzial in Siedlungslandschaften ist sehr stark<br />

vom Gebietscharakter abhängig und somit erst auf örtlicher<br />

Ebenen behandelbar.<br />

Rückbauregelung 1<br />

o…mittleres Konfliktpotenzial /<br />

Abwägung erforderlich<br />

+…geringes Konfliktpotenzial /<br />

in der Regel vereinbar


Gebäudeintegrierte PV-Anlagen sind in der Regel in allen Teilräumen vereinbar, sofern<br />

es sich um bereits bestehende Gebäude handelt und die landschaftsbildlichen Wirkungen<br />

keine starke Verschlechterung erfahren.<br />

Im Teilraum „Siedlungs- und Industrielandschaften“ sind vor allem Aufdachanlagen<br />

langfristig zu fördern, d.h. die Statik der Industrie- und Gewerbebauten sollten standardgemäß<br />

<strong>für</strong> mögliche PV-Aufdachanlagen ausgerichtet sein.<br />

4.6 Gemeindeebene<br />

Im Rahmen der Beurteilung von Standorten <strong>für</strong> PV-Anlagen sind auf örtlicher Ebene<br />

nachfolgende Verordnungsgrundlagen zu beachten:<br />

� Örtliches Entwicklungskonzept/Örtlicher Entwicklungsplan<br />

� Flächenwidmungsplan<br />

� Bebauungsplan<br />

4.6.1 Örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK)<br />

Im Wirkungsbereich der Gemeinde werden in Entsprechung der überörtlichen Vorgaben<br />

(Regionales Entwicklungsprogramm, Sachprogramm u.a.) Funktionsbereiche und<br />

deren Entwicklungsgrenzen und Entwicklungsrichtungen festgelegt. Darüber hinaus<br />

werden im Anlassfall örtliche Vorrangzonen und Eignungszonen definiert.<br />

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die geplante Errichtung von PV-Anlagen innerhalb<br />

festgelegter Entwicklungsgrenzen ohne erheblichen Prüfaufwand möglich ist.<br />

Hiebei sind die jeweiligen Zielsetzungen des ÖEKs zu berücksichtigen. Bei erforderlicher<br />

Änderung/Anpassung des ÖEK sind die rechtlichen Bestimmungen des § 24 StROG<br />

2010 anzuwenden.<br />

Für gewählte Standorte außerhalb festgelegter Entwicklungsgrenzen und Entwicklungsrichtungen<br />

(absoluter naturräumlicher bis siedlungspolitischer Siedlungsgrenzen)<br />

ist zu prüfen, ob örtliche Vorrangzonen und Eignungszonen einer möglichen Etablierung<br />

von PV-Anlagen entgegenstehen. In diesen Bereichen ist die Übereinstimmung<br />

mit den überörtlichen Festlegungen zu beachten. Auch hier gilt es zu prüfen, ob die<br />

jeweiligen Zielsetzungen des ÖEKs erfüllt werden.<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 40<br />

01/2012


Tabelle 13: Raumrelevante Kriterien des Örtlichen Entwicklungskonzeptes/ Örtlichen<br />

Entwicklungsplanes ÖEK/ÖEP<br />

Raumrelevante Kriterien des Örtlichen Entwicklungskonzeptes/ÖEK/ÖEP<br />

A. GEBIETE MIT BAULICHER ENTWICKLUNG<br />

Wohnbereiche o<br />

Zentrumsbereiche o<br />

Industrie, Gewerbe o<br />

Landwirtschaft o<br />

überlagerte Nutzungsstrukturen<br />

wie z.B.: Wohnen/Landwirtschaft<br />

Wohnen/Gewerbe<br />

Tourismus, Ferienwohnen -<br />

B. ÖRTLICHE VORRANGZONEN/ EIGNUNGSZONEN<br />

Erholung, Sport, Freizeit -<br />

siedlungs-<br />

/landschaftsgliedernde Freihaltebereiche<br />

und schützenswerte<br />

Grünstrukturen<br />

Eignungszone erneuerbare<br />

Energie<br />

aufgrund von bedeutenden<br />

Sicht- und Blickbeziehungen<br />

schützenswerte Bereiche und<br />

Sichtzonen Ortsbildgesetz<br />

-…hohes Konfliktpotenzial /<br />

in der Regel nicht vereinbar<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 41<br />

01/2012<br />

o<br />

-<br />

+<br />

-<br />

In diesen Bereichen hat die Wohnfunktion gegenüber anderen<br />

Funktionen Vorrang; Nutzungen, welche die Wohnfunktion beeinträchtigen,<br />

sind zu vermeiden; im Anlassfall sind gegenseitige<br />

Beeinträchtigungen zu prüfen.<br />

Bereiche zur Sicherstellung und Erhaltung eines funktionsfähigen<br />

Verwaltungs- und Dienstleistungsschwerpunktes; im Zentrumsbereich<br />

sollen die vorhandenen wirtschaftlichen, öffentlich-sozialen<br />

und privat-gewerblichen Funktionen sowie die Wohnfunktion<br />

erhalten, gesichert und in gegenseitiger Abstimmung schrittweise<br />

und planmäßig weiterentwickelt werden; im Anlassfall sind gegenseitige<br />

Beeinträchtigungen zu prüfen.<br />

Sind größere zusammenhängende Gebiete mit bestehender,<br />

geplanter betrieblicher und/oder industriell-gewerblicher Nutzung<br />

inklusive der erforderlichen infrastrukturellen Ausstattung;<br />

sind <strong>für</strong> künftige Betriebsansiedlungen gesichert und planmäßig<br />

weiterzuentwickeln.<br />

Siedlungsgebiete mit überwiegend landwirtschaftlicher Funktion<br />

und untergeordneter Wohnfunktion; bestehende/ geplante Nutzungen<br />

haben sich den landwirtschaftlichen Nutzung unterzuordnen,<br />

im Anlassfall sind gegenseitige Beeinträchtigungen zu prüfen.<br />

Historisch gewachsene Gebiete mit überlagerten Funktionsbereichen;<br />

Errichtung von PV-Anlagen nach bedarfsorientierter Abstimmung<br />

unter Vermeidung von Konflikten möglich<br />

Dienen der sportlichen Aktivität, der Erholung, der aktiven Freizeitgestaltung;<br />

Erhaltung und bedarfsorientierte Weiterentwicklung<br />

im Rahmen der Bestimmungen des § 33 ROG; Nutzungen<br />

können sich gegenseitig ausschließen.<br />

Bereiche, die <strong>für</strong> Sport, Freizeit und Erholungsfunktionen langfristig<br />

gesichert und genutzt werden können; Bewahrung dieser<br />

Bereiche aufgrund ihrer natürlichen Attraktivität und der besonderen<br />

Bedeutung <strong>für</strong> die Gemeinde <strong>für</strong> Naherholung und touristische<br />

Nutzung; im Anlassfall sind Widersprüche zu prüfen.<br />

„Tabubereiche“ schützenswerter Grünstrukturen; schaffen einen<br />

Übergang in die Freilandbereiche und sollen von jeder Bebauung<br />

freigehalten werden; Errichtung der Energieversorgungsanlage<br />

(EVA) ist ausgeschlossen.<br />

Für die Errichtung von großflächigen Photovoltaik- und Solaranlagen<br />

besonders geeignete und frei zu haltende Zonen.<br />

Diese Bereiche sollen jedenfalls von Sicht- und Blickbeziehung<br />

beeinträchtigenden baulichen Maßnahmen und störender Bebauung<br />

freigehalten werden; Errichtung von PV-Anlagen ist<br />

ausgeschlossen.<br />

o…mittleres Konfliktpotenzial /<br />

Abwägung erforderlich<br />

+…geringes Konfliktpotenzial /<br />

in der Regel vereinbar


4.6.2 Flächenwidmungsplan (FLWPL)<br />

In Entsprechung der Festlegungen des Regionalen Entwicklungsprogrammes und des<br />

Örtlichen Entwicklungskonzeptes wird im Flächenwidmungsplan das gesamte Gemeindegebiet<br />

räumlich gegliedert und die Nutzungsart <strong>für</strong> alle Flächen entsprechend den<br />

räumlich-funktionellen Erfordernissen festgelegt. Dabei sind folgende Nutzungsarten<br />

vorgesehen:<br />

� Bauland<br />

� Verkehrsflächen<br />

� Freiland<br />

Darüber hinaus werden im Flächenwidmungsplan raumbedeutsame, einschränkende<br />

Ersichtlichmachungen auf Basis landes- und bundesrechtlicher Bestimmungen aufgenommen,<br />

die <strong>für</strong> die mögliche Errichtung von PV-Anlagen von wesentlicher Bedeutung<br />

sein können (z.B. Nutzungsbeschränkungen, Gefahrenzonen, Gebiete mit erhaltenswerten<br />

Orts- und Straßenbildern u.a.m. – vgl. hierzu Pkt. 4.1 des Berichtes).<br />

Im Bauland sind nach Erfordernis und Zweckmäßigkeit<br />

� vollwertiges Bauland,<br />

� Aufschließungsgebiete,<br />

� Sanierungsgebiete auszuweisen.<br />

Für geplante PV-Anlagen innerhalb des vollwertigen Baulandes sind die Bestimmungen<br />

des Stmk. Baugesetzes anzuwenden. Für geplante PV-Anlagen innerhalb von Aufschließungsgebieten<br />

sind die im Wortlaut zum Flächenwidmungsplan getroffenen Festlegungen<br />

(fehlende Aufschließungserfordernisse, öffentliche/siedlungspolitische Aufschließungserfordernisse)<br />

zu prüfen und sind die baurechtlichen Bestimmungen des<br />

Stmk. BauG 1995 idgF unter Anwendung der Bestimmungen des § 8 (4) StROG 2010 zu<br />

beachten.<br />

Geplante PV-Anlagen innerhalb von Sanierungsgebieten sind im Hinblick auf die im<br />

Wortlaut zum Flächenwidmungsplan festgelegten Sanierungserfordernisse und Fristen<br />

zu prüfen.<br />

Für die Errichtung von PV-Anlagen im Freiland sind insbesondere die Bestimmungen<br />

des § 33 StROG 2010 zu würdigen.<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 42<br />

01/2012


Tabelle 14: Raumrelevante Kriterien des Flächenwidmungsplanes (FLWPL)-Teil1<br />

Raumrelevante Kriterien des Flächenwidmungsplanes (FLWPL)<br />

A. BAUGEBIETE GEMÄSS § 30 STROG 2010<br />

Reine Wohngebiete o<br />

Allgemeines Wohngebiet +<br />

Kerngebiet +<br />

Gewerbegebiete +<br />

Industriegebiet 1, 2 +<br />

Gebiete <strong>für</strong> Einkaufszentren<br />

1, 2<br />

Dorfgebiete +<br />

Kurgebiete<br />

Ferienwohngebiete<br />

Erholungsgebiete -<br />

B. FREILAND GEMÄß § 33 STROG 2010<br />

Freiland – landwirtschaftlich<br />

genutzte Fläche<br />

-…hohes Konfliktpotenzial /<br />

in der Regel nicht vereinbar<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 43<br />

01/2012<br />

o<br />

-<br />

o<br />

Gemäß StROG 2010 ist die Errichtung von PV-Anlagen grundsätzlich<br />

nicht ausgeschlossen und ist im Anlassfall zu prüfen, ob dem<br />

Wohngebietscharakter des Gebietes widersprechende Gegebenheiten<br />

ableitbar sind; des Weiteren Prüfung der Bauwerke hinsichtlich<br />

ihrer gestalterischen Bedeutung und des Entsprechens des vor Ort<br />

anzutreffenden Straßen-, Orts- und Landschaftsbildes.<br />

Gemäß StROG 2010 als zulässig zu erachten; hinsichtlich des Orts-<br />

und Straßenbildes gelten dieselben Auflagen wie im Reinen Wohngebiet.<br />

Gemäß StROG 2010 kein Ausschließungsgrund gegeben; sofern<br />

Übereinstimmung mit dem gegebenen Orts-, Straßen- und Landschaftsbild.<br />

Gemäß StROG 2010 kein Ausschließungsgrund gegeben; sofern<br />

Übereinstimmung mit dem gegebenen Orts-, Straßen- und Landschaftsbild.<br />

Gemäß StROG 2010 kein Ausschließungsgrund gegeben; sofern<br />

Übereinstimmung mit dem gegebenen Orts-, Straßen- und Landschaftsbild.<br />

Für die Errichtung von PV-Anlagen nur bedingt heranzuziehende<br />

Gebiete, da sie durch die gegebene Bedienungsqualität der<br />

legalgebietskonformen Nutzung vorbehalten sind.<br />

Gemäß StROG 2010 kein gravierender Widerspruch ableitbar; sofern<br />

Übereinstimmung mit dem gegebenen Orts-, Straßen- und<br />

Landschaftsbild.<br />

Diese Gebiete sind der Errichtung von Objekten und baulichen<br />

Anlagen gemäß § 30 (1) Z8 und Z10 StROG 2010 vorbehalten.<br />

Diese Gebiete sind der Errichtung von Objekten und baulichen<br />

Anlagen gemäß § 30 (1) Z9 StROG 2010 vorbehalten.<br />

Freistehende Anlagen bis 100m2 Kollektorfläche sind im Freiland<br />

zulässig (§ 33 Abs. 5 Z 5 StROG). Aufdachanlagen auch über 100m2.<br />

o…mittleres Konfliktpotenzial /<br />

Abwägung erforderlich<br />

+…geringes Konfliktpotenzial /<br />

in der Regel vereinbar


Tabelle 15: Raumrelevante Kriterien des Flächenwidmungsplanes (FLWPL)-Teil2<br />

Raumrelevante Kriterien des Flächenwidmungsplanes (FLWPL)<br />

B.FREILAND GEMÄß § 33 STROG 2010<br />

Freihaltegebiete gemäß<br />

§ 33 (2) STROG<br />

Freiland Sondernutzungen<br />

gemäß § 33 (3) STROG<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 44<br />

01/2012<br />

-<br />

o<br />

Auffüllungsgebiete o<br />

C. AUFFSCHLIESSUNGSGEBIETE GEMÄß § 29 (3) STROG 2010<br />

Aufschließungsgebiete<br />

gemäß § 29 (3) STROG<br />

D. VERKEHRSFLÄCHEN GEMÄß § 32 STROG 2010<br />

Verkehrsflächen<br />

(unabhängig ob privat<br />

oder öffentlich oder im<br />

Bebauungsplan festgelegte<br />

Verkehrsflächen)<br />

-…hohes Konfliktpotenzial /<br />

in der Regel nicht vereinbar<br />

4.6.3 Zum Bebauungsplan<br />

o<br />

-<br />

Diese Bereiche sind von einer Bebauung freizuhalten, da im öffentlichen<br />

Interesse zum Schutze der Natur oder des Orts- und Landschaftsbildes<br />

oder wegen der natürlichen Verhältnisse, wie Grundwasserstand,<br />

Bodenbeschaffenheit, Lawinen-, Hochwasser-, Vermurungs-,<br />

Steinschlag- und Rutschgefahr sowie Immissionen<br />

Je nach festgelegten Verwendungszweck Prüfung auf Übereinstimmung<br />

gemäß § 33 (7) Z. 4 hinsichtlich der Erforderlichkeit des geplanten<br />

Bauvorhabens; Einholung eines Gutachtens gemäß § 43 (2)<br />

Z. 7 BauG 1995 idgF.<br />

Nur im Zusammenhang mit einer Wohnnutzung (Objekt) auf demselben<br />

Gebiet zulässig.<br />

Errichtung von PV-Anlagen nach Erfüllung der fehlenden Aufschließungserfordernisse<br />

in Abhängigkeit der Widmungskategorie zulässig.<br />

Verkehrsflächen dienen der Abwicklung des fließenden und ruhenden<br />

Verkehrs sowie der Aufschließung des Baulandes und des Freilandes;<br />

Die Errichtung von PV-Anlagen auf diesen Flächen ist als<br />

nicht zulässig zu erachten.<br />

o…mittleres Konfliktpotenzial /<br />

Abwägung erforderlich<br />

+…geringes Konfliktpotenzial /<br />

in der Regel vereinbar<br />

Gemäß § 26 (4) StROG 2010 hat die Gemeinde jene Teile des Baulandes und jene Sondernutzungen<br />

im Freiland festzulegen, <strong>für</strong> die durch Verordnung Bebauungspläne zu<br />

erlassen sind (Bebauungsplan-Zonierung). Hiebei ist zu beachten, dass Flächen gemäß<br />

§ 40 (4) Z. 2-4 StROG 2010 jedenfalls in die Zonierung aufzunehmen sind. So unter<br />

anderem auch Flächen in einem Landschaftsschutzgebiet, wenn die zusammenhängend<br />

unbebauten Grundflächen 3.000 m² übersteigen, sofern kein räumliches Leitbild<br />

gemäß § 22 (7) leg. cit. erlassen wurde.<br />

Gemäß § 41 StROG 2010 wird der Inhalt des Bebauungsplanes geregelt. Bezüglich<br />

vorgesehener PV-Anlagen wird empfohlen, dass gemäß § 41 (2) zusätzliche Regelungsinhalte<br />

hinsichtlich solcher geplanten Anlagen getroffen werden (beispielsweise max.<br />

zulässige Höhenentwicklung baulicher Anlagen, Gestaltungsvorgaben von geplanten<br />

Anlagen u.a.m.).<br />

Baurechtliche Bewilligungen <strong>für</strong> geplante PV-Anlagen innerhalb von Bebauungsplangebieten<br />

im Bauland und Freiland sind demnach nur dort als zulässig zu erachten, wo<br />

gemäß § 40 leg. cit. die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen wurden.


4.7 EXKURS: Steiermärkisches Baugesetz unter Berücksichtigung<br />

der Novelle des Baugesetzes LGBl. Nr.<br />

13/2011 (Rechtskraft 01.05.2011)<br />

Photovoltaikanlagen auf Gebäuden oder als freistehende Anlagen<br />

Photovoltaikanlagen sind gemäß § 21 Abs. 2 Z. 6 Stmk. BauG 1995 idF. LGBl. Nr.<br />

13/2011 bis zu einer Kollektorfläche von 100 m² baubewilligungsfrei. Anlagen mit<br />

einer Kollektorfläche von über 100m² sind gem. § 19 Z. 1 BauG baubewilligungspflichtig.<br />

Bis zum Inkrafttreten der Novelle am 01.05.2011 sind derartige Anlagen nur bis<br />

40m² baubewilligungsfrei.<br />

Bei Photovoltaikanlagen (auch bei baubewilligungsfreien) können sich in der Regel<br />

Auswirkungen auf das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild ergeben. Generell muss das<br />

Bauwerk derart geplant und ausgeführt werden, dass es in seiner gestalterischen Bedeutung,<br />

dem Straßen-, Orts- und Landschaftsbild gerecht wird. Hierbei ist auf Denkmäler<br />

und hervorragende Naturgebilde Rücksicht zu nehmen (§ 43 Abs. 4 BauG 1995<br />

idF. LGBl. Nr. 13/2011).<br />

Bei begründetem Zweifel ist im Rahmen des baurechtlichen Ermittlungsverfahrens<br />

demnach durch die Baubehörde 1. Instanz ein entsprechendes Sachverständigengutachten<br />

einzuholen.<br />

Für Photovoltaikanlagen in Ortsbildschutzgebieten sind die Bestimmungen des § 7 des<br />

Ortsbildgesetzes, LGBl. Nr. 54/1977 idgF. bzw. des § 6 des Grazer Altstadterhaltungsgesetzes,<br />

LGBl. Nr. 17/1974 idgF. im Besonderen zu beachten.<br />

Die Unterlagen <strong>für</strong> das Baubewilligungsverfahren richten sich nach den §§ 22 und 23<br />

BauG.<br />

Im Sinne des § 23 Abs. 4 BauG sind die Unterlagen sowohl von einem Elektrotechniker<br />

als auch von einem Baumeister oder Zimmermeister zu unterfertigen und hat sohin<br />

jeder <strong>für</strong> seinen Teil die Verantwortung zu übernehmen. Die Notwendigkeit, dass auch<br />

ein Baumeister oder Zimmermeister die Unterlagen unterfertigt, ergibt sich aus dem<br />

Umstand, dass Photovoltaikanlagen ein Gewicht von bis zu 25kg/m² aufweisen und<br />

daher <strong>für</strong> die Statik des Gebäudes relevant sind - dies auch unter dem Gesichtspunkt<br />

der Schneelasten, sowie der Möglichkeit des Abrutschens von Schnee und Eis, aber<br />

auch des Einwirkens von Windkräften.<br />

Auch ist es notwendig, einen Bauführer gemäß § 34 BauG heranzuziehen. Dieser wird<br />

in der Regel der Elektrotechniker sein, da dieser unmittelbar die Bauführung tätigt und<br />

daher auf der Baustelle anwesend ist.<br />

Für bewilligungspflichtige Photovoltaikanlagen ist eine Benützungsbewilligung gemäß<br />

§ 38 BauG erforderlich. Die fakultativ vorzulegende Bescheinigung, über die bewilligungsgemäße<br />

und den Bauvorschriften entsprechende Bauausführung unter Angabe<br />

allfälliger geringfügiger Abweichungen kann gemäß § 38 Abs. 2 Z. 1 BauG idF. LGBl. Nr.<br />

13/2011 vom Bauführer, einem Ziviltechniker mit einschlägiger Befugnis, einem konzessionierten<br />

Baumeister oder einem Zimmermeister im Rahmen seiner gewerberechtlichen<br />

Befugnis ausgestellt werden.<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 45<br />

01/2012


Abstände zu Nachbargrenzen sind nicht einzuhalten, da es sich bei Photovoltaikanlagen<br />

um keine Gebäude im Sinne des Steiermärkischen Baugesetzes handelt.<br />

5 Kriterien der Standortwahl / -planung<br />

Wie im Kapitel 3 dargelegt, sind folgende Punkte als wesentliche Wirkfaktoren bei PV-<br />

Freiflächenanlagen zu nennen:<br />

� die Bodenverdichtung in der Bauphase<br />

� die Standort- oder Lebensraumveränderungen durch Überdeckung des Bodens<br />

� die Barrierewirkung durch Zäunung in Abhängigkeit von der Größe der Anlage<br />

� und vor allem die visuelle Beeinträchtigung durch die Fremdkörperwirkung sowie<br />

Lichtreflexe und Spiegelungen<br />

Daraus lassen sich v.a. Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />

� Landschaftsbild/Erholung<br />

� sowie Pflanzen, Tiere und deren Lebensräume ableiten.<br />

PV-Freiflächenanlagen sind je nach Anlagengröße eine zum Teil sehr flächenintensive<br />

anthropogene Nutzung der Landschaft. Jede Inanspruchnahme von freien Landschaftsräumen<br />

initiiert oder verstärkt die Fragmentierung und Zersiedelung der Landschaft.<br />

Bei der Standortplanung und –entscheidung sind demnach folgende Planungsleitsätze<br />

bedeutend:<br />

� Vermeidung räumlicher Konflikte<br />

� Vermeidung der weiteren Fragmentierung und Zersiedelung durch Errichtung der<br />

Anlage innerhalb des Siedlungsverbundes oder im Anschluss daran<br />

� Möglichst geringe Beeinträchtigung von Natur und Landschaft, Orts- und Landschaftsbild<br />

und Erholungs- und Erlebniswert bei Anlage außerhalb des Siedlungsverbundes.<br />

Abbildung 6: PV-Freiflächenanlage (Mureck)<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 46<br />

01/2012<br />

Abbildung 7: PV- Aufdachanlage (Liezen)


5.1 Energiewirtschaftliche Aspekte bei der Standortplanung<br />

Sofern keine nachteilige Beschattung der Module auftritt, sind PV-Freiflächenanlagen<br />

aus technischer Sicht kaum standortgebunden. Die Eignungs- und Einschränkungskriterien<br />

resultieren meist aus der landschaftsbildlichen und ökologischen Sensibilität des<br />

Standortes und/oder den relevanten gesetzlichen Vorgaben.<br />

Die nachfolgende tabellarische Zusammenstellung, zeigt die wesentlichen technischen<br />

und wirtschaftlichen Anforderungskriterien <strong>für</strong> die Standortsuche.<br />

Tabelle 16: Standortkriterien<br />

Standortfaktoren / Technische und wirtschaftliche Kriterien<br />

Infrastruktur � Verkehrserschließung<br />

� Lage des nächstgelegenen Netzeinspeisepunktes<br />

Landschafts-/<br />

Naturraum<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 47<br />

01/2012<br />

� Netzkapazität, mögliche Einspeiseleistung<br />

� möglichst hohe Globalstrahlungswerte<br />

� optimale Exposition des Geländes in Richtung Süden<br />

� optimaler Einstrahlwinkel und Hangneigung<br />

� keine Beschattung durch Bewuchs oder Bebauung<br />

� keine Nebellage<br />

� gute Bodenverhältnisse <strong>für</strong> eine optimale Gründung<br />

Sonstiges � möglichst einfache Eigentumsverhältnisse<br />

� Möglichkeit der langfristigen Nutzung der Flächen (min. 20<br />

Jahre; Pacht)<br />

� Akzeptanz des Vorhabens bei der Bevölkerung<br />

� Unterstützung der Gemeinde<br />

� Bekenntnis der Gemeinde zu Erneuerbaren Energien / Verankerung<br />

in den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzept<br />

(ÖEK)<br />

5.2 Standortprioritäten (Zusammenfassung)<br />

Eine sorgfältige Standortwahl ist ausschlaggebend <strong>für</strong> die umweltverträgliche und<br />

richtlinienkonforme Umsetzung einer PV-Freiflächenanlage. Die richtige Standortwahl<br />

hilft die Beeinträchtigung der Umwelt möglichst gering zu halten sowie Kosten und Zeit<br />

<strong>für</strong> das Genehmigungsverfahren zu sparen.<br />

Gebäudeintegrierte PV-Anlagen haben auf Grund der Vorbelastung des Gebietes im<br />

Allgemeinen geringere Auswirkungen auf die Schutzgüter. Bei der Suche nach dem


geeigneten Standort <strong>für</strong> PV-Freiflächenanlagen ist entsprechend den Vorgaben des<br />

<strong>Leitfaden</strong>s nach folgender Reihenfolge vorzugehen:<br />

1. Suche geeigneter Standorte im Siedlungsverbund<br />

2. Suche geeigneter Standorte in Anbindung am bestehenden Siedlungsverbund (Flächen<br />

im räumlichen Zusammenhang mit größeren Gewerbe- und Industriegebieten)<br />

3. Suche nach vorbelasteten Flächen oder Flächen mit geringer Sensibilität außerhalb<br />

des Siedlungsverbundes<br />

Gebäudeintegrierte PV-Anlagen empfohlen:<br />

PV-Anlagen auf Gebäuden gelten im Allgemeinen nicht als raumrelevant. Die Auswirkungen<br />

auf Umwelt und Landschaftsbild, wie in der Wirkungsmatrix im Kapitel 3.3<br />

dargelegt, sind wesentlich geringer als bei PV-Freiflächenanlagen.<br />

Die nachfolgende Tabelle beinhaltet eine Aufzählung besonders geeigneter Bereiche<br />

<strong>für</strong> gebäudeintegrierte PV-Anlagen<br />

Tabelle 17: Eignungsbereiche <strong>für</strong> gebäudeintegrierte PV-Anlagen<br />

EIGNUNGSBEREICHE <strong>für</strong> gebäudeintegrierte PV-Anlagen<br />

Bereiche<br />

außerhalb<br />

des Siedlungsverbundes<br />

Bereiche<br />

innerhalb des<br />

Siedlungsraum<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 48<br />

01/2012<br />

� Kläranlagen, Abfallsammelzentren, Bauhöfe<br />

� Müllverbrennungsanlagen, Kraftwerke<br />

� Gewerbe- und Industriegebiete in isolierter Lage<br />

� Landwirtschaftliche Gebäude<br />

� Sport- und Freizeitanlagen<br />

� Gewerbe- und Industriebauten<br />

� Öffentliche Bauten, Bürogebäude, Kasernen unter Beachtung<br />

des Denkmal- und Ortsbildschutzes<br />

� Sport- und Freizeitanlagen<br />

Folgende Standorte eignen sich <strong>für</strong> PV-Freiflächenanlagen:<br />

Für die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen geeignet sind im Allgemeinen Flächen,<br />

die eine hohe Vorbelastung aufweisen und auf denen keine oder nur eine geringe Beeinträchtigungen<br />

der Umwelt zu erwarten sind. Dies sind zum Beispiel Flächen,<br />

� deren Landschaftsbild bereits durch Bauwerke oder Infrastruktureinrichtungen<br />

deutlich verfremdet ist und eine geringe Sensibilität aufweist,<br />

� deren Bebauung keine gravierenden Verluste eines Landschaftsraumes darstellt,<br />

� deren Biotop-/Habitat- oder Verbindungsfunktion bereits wesentlich beeinträchtigt<br />

sind und/oder<br />

� deren Bodenfunktion stark belastet ist.


Weitgehend unproblematisch sind PV-Freiflächenanlagen auf Standortorten im Siedlungsverbund,<br />

sofern es keine bedeutenden Grünzonen oder Grünverbindungen sind<br />

und keine erheblichen Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes zu erwarten<br />

sind. Beispielhaft zu nennen sind hier die Mit- oder Nachnutzung von Industrie-<br />

Gewerbeflächen, versiegelter Flächen (z.B. Parkplätze) oder auch Flächen mit gesicherten<br />

Altlasten.<br />

Tabelle 18: Eignungsbereiche <strong>für</strong> PV-Freiflächenanlagen<br />

EIGNUNGSBEREICHE <strong>für</strong> PV-Freiflächenanlagen<br />

Bereiche<br />

außerhalb<br />

des Siedlungsverbundes<br />

Bereiche<br />

innerhalb des<br />

Siedlungsraumes<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 49<br />

01/2012<br />

� Landschaftsbildlich und ökologisch deutlich vorbelastete Flächen<br />

wie versiegelte Flächen, Deponien, Altlasten, Kläranlagen,<br />

etc.<br />

� Vorbelastete Flächen im Nahbereich hochrangiger Verkehrstrassen<br />

� Intensiv bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzflächen mit<br />

geringer landschaftsbildlicher Sensibilität<br />

� Steinbrüche und Bergbaugebiete kurz nach der Stillegung in<br />

Abstimmung mit dem Nachnutzungskonzept<br />

� standortsfremde Waldbestände (Fichtenforste) mit geringer<br />

überwirtschaftlicher Funktion lt. Waldentwicklungsplan und<br />

geringer landschaftsbildlicher Sensibilität<br />

� Baugebiete gemäß § 30 StROG 2010, ausgenommen Erholungsgebiete,<br />

Kur-/Ferienwohngebiete<br />

� Freiland Sondernutzung (Energieerzeugungsanlage) gem. §33<br />

StROG 2010<br />

� Aufschließungsgebiete gem. § 29 StROG 2010 sobald die<br />

fehlenden Aufschließungserfordernisse erfüllt sind in Abhängigkeit<br />

der Widmungskategorie.<br />

� Überdeckung von versiegelten Abstell- und Lagerflächen<br />

Folgende Standorte eignen sich nicht <strong>für</strong> PV-Freiflächenanlagen<br />

Bei PV-Freiflächenanlagen, die in einem der unten angeführten Restriktionsbereiche<br />

errichtet werden, ist mit einem deutlich erhöhten Mehraufwand an z.B. Untersuchungsumfang,<br />

Naturverträglichkeitsprüfung, Kompensationsmaßnahmen, Genehmigungsverfahren<br />

und Planungskosten zu rechnen.<br />

PV-Freiflächenanlagen innerhalb von Europaschutzgebieten sind nur dann möglich,<br />

wenn keine bedrohten Arten gem. FFH-Richtlinie oder VS-Richtlinie beeinträchtigt<br />

werden und dem Managementplan nicht widersprochen wird. Eine Abstimmung mit<br />

der Naturschutzabteilung des Landes ist jedenfalls notwendig.<br />

Waldflächen in Gemeinden mit geringer Waldausstattung sind nicht als Standort <strong>für</strong><br />

eine PV-Freiflächenanlage geeignet.


Tabelle 19: Restriktionsbereiche <strong>für</strong> PV-Freiflächenanlagen<br />

RESTRIKTIONSBEREICHE <strong>für</strong> PV-Freiflächenanlagen<br />

bezüglich<br />

Landschaftsbild<br />

aus naturschutzfachlicher Sicht<br />

aus Sicht der<br />

überörtlichen<br />

<strong>Raumplanung</strong><br />

aus Sicht der<br />

örtlichen<br />

<strong>Raumplanung</strong><br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 50<br />

01/2012<br />

� Landschaften mit hoher Landschafsbildqualität; traditionelle Kulturlandschaften<br />

mit charakteristischen, kulturgeschichtlich bedeutenden<br />

Elementen und Landschaftsformen sowie mit einer hohen Dichte<br />

von landschaftstypischen Strukturen, weitgehend frei von Störungen<br />

baulicher Art<br />

� Hochwertige landschaftsgebundene Erholungsräume; ruhige Landschaftsräume<br />

mit hohem Erlebniswert und/oder regional bedeutende<br />

historischen Erholungseinrichtungen und Zielpunkte<br />

� In den folgenden Schutzgebieten haben PV-Freiflächenanlagen ein<br />

hohes Konfliktpotenzial: Nationalpark, Naturschutzgebiet, geschützter<br />

Landschaftsteil, Naturdenkmal, BEP-Flächen, Ramsargebiete<br />

� In Europaschutzgebieten besteht grundsätzlich ein hohes Konfliktpotenzial,<br />

ein Abwägungsprozeß in Form einer Naturverträglichkeitsprüfung<br />

kann jedoch auch ein geringes Konfliktpotenzial darlegen<br />

� „Biodiversitätsflächen“ wie z.B. Feuchtwiesen, Magerwiesen, Halbtrocken-<br />

und Trockenrasen, Streuobstwiesen, Quellen, Moore, etc.<br />

� Besondere Landschaftselemente wie Flurgehölzreihen, Hecken,<br />

Uferbegleitvegetation; etc.<br />

� artenreiche Sekundärbiotope, natürliche und naturnahe Sonderstandorte<br />

wie z.B. (Felswände oder Geländeabbrüche),<br />

� exponierte Grat- und Kuppenlagen im alpinen Gelände<br />

� Naturnahe Waldflächen<br />

Räumliche Festlegungen:<br />

� Gefährdungsbereiche / Nutzungsbeschränkungen<br />

� Grünzonen<br />

� Rohstoffvorrangzonen<br />

Regionaler Teilraum:<br />

� Bergland über der Waldgrenze und Kampfwaldzone<br />

� Auwälder und außeralpine Wälder<br />

� Baugebiete gemäß § 30 StROG mit der Widmung, „Kurgebiete, Ferienwohngebiete,<br />

Erholungsgebiete“<br />

� Freiland gemäß § 33 STROG, mit Ausnahme der Festlegung „Freiland<br />

Sondernutzungen“; Ausnahme Anlagen bis 100m2 Kollektorfläche.<br />

� Verkehrsflächen gemäß § 32 gemäß § 29 (3) StROG<br />

� örtliche Vorrangzonen/Eignungszonen <strong>für</strong> Erholung, Sport, Freizeit,<br />

schützenswerte Bereiche u.a. gemäß ÖEK/ÖEP


5.3 Projektablauf<br />

Abbildung 8: Ablaufdiagramm<br />

Bereits in der Planungsphase soll der PV-Projekttisch eingebunden werden. Die Prüflisten<br />

sind Hilfsinstrumente bei der Standortsuche und der Abstimmung mit dem PV-<br />

Projekttisch.<br />

Anwendung der Prüflisten<br />

Es stehen insgesamt sieben Prüflisten zur Verfügung. Mit Hilfe der Prüflisten kann das<br />

KonfliktPotenzial von PV-Freiflächenanlagen rasch und effizient ermittelt werden.<br />

Wenn in einer Gemeinde mehrere Standorte zur Diskussion stehen, kann mit Hilfe der<br />

Prüflisten das Konfliktpotenzial ermittelt und verglichen werden (vgl. nachfolgende<br />

Tabelle) und in den Entscheidungsprozess einfließen.<br />

Tabelle 20: beispielhafte Beurteilung / Standortvergleich<br />

PRÜFLISTE<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 51<br />

01/2012<br />

KONFLIKTPOTENZIAL<br />

Standort 1 Standort 2 Standort 3<br />

Naturschutz - k.E. O<br />

Bundes- / landesrechtliche Bestimmungen O k.E. k.E.<br />

Landschaft - + +<br />

REPRO / regionale Teilräume O + +<br />

REPRO / räumliche Festlegungen O + O<br />

Festlegungen des ÖEK / ÖEP O + -<br />

Festlegungen des FLWPL O + -<br />

-…hohes Konfliktpotenzial / in der Regel nicht vereinbar o…mittleres Konfliktpotenzial / Abwägung erforderlich<br />

+…geringes Konfliktpotenzial / in der Regel vereinbar k.E….keine entsprechenden Einschränkungen auf den ggst. Flächen


Sobald nur mehr ein Standort zur Diskussion steht, kann mit Hilfe der Prüflisten abgeklärt<br />

werden, welche Schritte im Projektablauf und / oder welche zusätzlichen Gutachten<br />

zur Abklärung des Sachverhaltes noch notwendig sind.<br />

Tabelle 21: Beispielhafte Beurteilung / weiteres Vorgehen<br />

PRÜFLISTE<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 52<br />

01/2012<br />

Konfliktpotenzial<br />

WEITERES VORGEHEN<br />

Naturschutz - Naturschutzgebiet / Abstimmung mit Naturschutzabteilung<br />

unbedingt erforderlich<br />

Bundes- / landesrechtliche<br />

Bestimmungen<br />

Auf der ggst. Fläche sind keine bundes-/ landesrechtlichen<br />

Bestimmungen oder Einschränkungen<br />

Landschaft - hochwertiger Landschaftsraum – eingehende Untersuchungen<br />

/ Analysen sind notwendig<br />

REPRO /<br />

regionale Teilräume<br />

O Abwägung erforderlich<br />

REPRO /<br />

räumliche Festlegungen<br />

O Abwägung erforderlich<br />

Festlegungen des ÖEK /<br />

ÖEP<br />

- Gegebenenfalls <strong><strong>Raumplanung</strong>sverfahren</strong> /<br />

Änderung ÖEK<br />

Festlegungen des FLWPL - Gegebenenfalls <strong><strong>Raumplanung</strong>sverfahren</strong> /<br />

Änderung FLWPL<br />

-…hohes Konfliktpotenzial /<br />

in der Regel nicht vereinbar<br />

o…mittleres Konfliktpotenzial /<br />

Abwägung erforderlich<br />

+…geringes Konfliktpotenzial /<br />

in der Regel vereinbar<br />

Abstimmung mit dem PV-Projekttisch<br />

Der Bedeutungszuwachs von PV-Anlagen manifestiert sich jüngst auch in einer Zunahme<br />

der <strong>für</strong> eine derartige Nutzung festgelegten Flächen im Rahmen von Änderungen<br />

und Revisionen in der örtlichen <strong>Raumplanung</strong>. Hierbei stellt sich sowohl <strong>für</strong> die planenden<br />

Gemeinden selbst als auch <strong>für</strong> die Steiermärkische Landesregierung als Aufsichtsbehörde<br />

die Aufgabe eines strukturierten Abwägungsprozesses zwischen den<br />

energiepolitischen Zielsetzungen der Forcierung solcher Anlagen einerseits und den<br />

sonstigen Vorgaben der Raumordnungsgrundsätze und Ziele hinsichtlich diverser<br />

Schutzgüter andererseits. So zeigt sich bei den diskutierten Anlagen ein starkes Konfliktpotenzial<br />

zum Schutzgut Landschaftsbild. Um vorausschauend Konflikte zu bereinigen<br />

wurde von Seiten des Landes <strong>Steiermark</strong> der PV-Projekttisch unter Koordination<br />

der Fachabteilung 13B (Bau- und Raumordnung) und Beteiligung des Landesenergiebeauftragten,<br />

der Abteilung 16 (Landes- und Gemeindeentwicklung) und der Fachabteilung<br />

13 C (Naturschutz) sowie anderer betroffener Sachverständiger von Seiten der<br />

Abteilung 17 (Technik, Erneuerbare Energie und Sachverständigendienst) eingeführt.<br />

Anlaßbezogen trifft sich der PV-Projekttisch etwa zweimal im Quartal. Er ist die erste<br />

Anlaufstelle <strong>für</strong> Investoren und Gemeinden zur Abklärung des weiteren Vorgehens bei<br />

der Planung von PV-Freiflächenanlagen. Bei Vorliegen konkreter Projektideen besteht<br />

somit die Möglichkeit die planungsrechtlichen Vorgaben vorab zu prüfen und das weitere<br />

Vorgehen und den zusätzlichen Planungs- und/oder Verfahrensaufwand abzustimmen.


Der erste Kontakt mit dem PV-Projekttisch sollte bereits in der Planungsphase stattfinden<br />

(vgl. Abb. 8 Ablaufdiagramm). Die Einbindung im <strong><strong>Raumplanung</strong>sverfahren</strong> ist der<br />

nachfolgenden Graphik zu entnehmen:<br />

Abbildung 9: Einbindung des PV-Projekttisches ins <strong><strong>Raumplanung</strong>sverfahren</strong><br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 53<br />

01/2012


6 Literaturverzeichnis<br />

Günnewig, D., Sieben, A., Püschel, M., Bohl, J., & Mack, M. (2007). <strong>Leitfaden</strong> zur Berücksichtigung von<br />

Umwletbelangen bei der Planung von PV - Freiflächenanlagen. Berlin: Bundesministerium <strong>für</strong><br />

Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.<br />

Herden, C., Gharadjedaghi, B., & Rassmus, J. (Januar 2006). Naturschutzfachliche<br />

Bewertungsmethoden von Freilandphotovoltaikanlagen. Bonn: Bundesamt <strong>für</strong> Naturschutz.<br />

Mackenthun, G. (2002, Dezember 13). Wie groß sind die Umwlet- und Gesundheitsrisiken der<br />

unterschiedlichen Stromerzeugungsarten im Vergleich? www.energie-fackten.de .<br />

Nohl, W. (2007). Landschaftsbildbewertung - Problemaufriss und weiterführende Überlegungen.<br />

Universität Duisburg-Essen: Referat auf dem Symposium "LAndschaftsbilder zeitgemäß bewerten.<br />

Powrocznik, S. (2005). Diplomarbeit: Die Umweltprüfung <strong>für</strong> zentrale Photovoltaikanlagen -<br />

Entwicklung eines methodischen <strong>Leitfaden</strong>s. Fachhochschule Erfurt.<br />

Siege, S., & Helbig, C. (2009). Studie zur Ableitung von Vorrangflächen <strong>für</strong> großflächige Photovoltaik-<br />

Freiflächenanlagen auf dem Gebiet der Stadt Ehingen. Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Stadt<br />

Ehingen (Donau), Griesingen, Öpfingen, Oberdischingen, Ehingen.<br />

Smidt, E. (2009/2010). Powerpoint Präsentation: Deponienachsorge, Deponienachnutzung .<br />

Universität <strong>für</strong> Bodenkultut, Institut <strong>für</strong> Abfallwirtschaft.<br />

Steiermärkisches Naturschutzgesetz 1976 (NschG 1976)<br />

Wasserrechtsgesetz (WRG) BGBl. NR. 215/1959 i.d.g.F.<br />

Forstgesetz 1975 (BGBl. Nr. 440/1975 i.d.g.F.)<br />

Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 (StROG)<br />

Steiermärkisches Baugesetz 1995 (Stmk. BauG)<br />

Biermayr P., Weiss W., Bergmann I., Glück N., Stukelj S., Fechner H. (2009). Berichte aus Energie- und<br />

Umweltforschung 16/2009: Erneuerbare Energie in Österreich Marktentwicklung 2008<br />

Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Sonnenenergie (2002). Photovoltaische Anlagen<br />

ARGE Monitoring (2007). Monitoring zur Wirkung des novellierten EEG auf die Entwicklung der<br />

Stromerzeugung aus Solarenergie, insbesondere der Photovoltaik-Freiflächen. Bundesministerium <strong>für</strong><br />

Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit<br />

Brinkmeier, B. (2005). Elektrosmog durch PV-Anlagen? Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.,<br />

www.sfv.de<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 54<br />

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