Leitfaden für Raumplanungsverfahren - Raumplanung Steiermark
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4.5.2 Teilräume der Regionalen Entwicklungsprogramme<br />
Mit Ausnahme der Teilräume „Bergland über der Waldgrenze und Kampfwaldzone“<br />
und „Auwälder und außeralpine Wälder“ ist die Errichtung von PV-Anlagen grundsätzlich<br />
möglich, wenngleich in einigen Teilräumen im Anlaßfall eine Abwägung erforderlich<br />
ist. Die in einigen Teilräumen geforderte Rückbauregelung ( 1 ) besagt, dass nach<br />
Auflassung der PV-Anlage die ursprünglichen Nutzungsverhältnisse wieder hergestellt<br />
werden müssen.<br />
Tabelle 12: Konfliktpotenzial regionaler Teilräume<br />
Konfliktpotenzial regionaler Teilräume in REPRO´s<br />
„Bergland über der Waldgrenze<br />
und Kampfwaldzone“<br />
„Forstwirtschaftlich geprägtes<br />
Bergland“<br />
„Grünlandgeprägtes Bergland“ o<br />
„Grünlandgeprägte Becken,<br />
Passlandschaften und inneralpine<br />
Täler“<br />
„Außeralpines Hügelland“ o<br />
„Auwälder und außeralpine<br />
Wälder“<br />
„Ackerbaugeprägte Talböden<br />
und Becken“<br />
„Siedlungs- und Industrielandschaften“<br />
-…hohes Konfliktpotenzial /<br />
in der Regel nicht vereinbar<br />
<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 39<br />
01/2012<br />
-<br />
o<br />
o<br />
-<br />
+<br />
+<br />
Das hochalpine Erscheinungsbild und die besondere Eingriffssensibilität<br />
dieses Teilraumes sind zu berücksichtigen.<br />
Das Konfliktpotenzial von PV-Freiflächenanlagen in diesen Teilräumen<br />
ist je nach Anlassfall einem Abwägungsprozess zu unterziehen,<br />
wobei besonders auf die landschaftbildliche und<br />
waldökologische Qualität des Standortes Rücksicht zu nehmen<br />
ist.<br />
Rückbauregelung 1<br />
Das Konfliktpotenzial von PV-Freiflächenanlagen in diesen Teilräumen<br />
ist je nach Anlassfall einem Abwägungsprozess zu unterziehen.<br />
Die landschaftsbildliche Sensibilität des Teilraumes ist<br />
dabei besonders zu berücksichtigen.<br />
Rückbauregelung 1<br />
Das Konfliktpotenzial von PV-Freiflächenanlagen in diesen Teilräumen<br />
ist je nach Anlassfall einem Abwägungsprozess zu unterziehen.<br />
Die landschaftsbildliche Sensibilität des Teilraumes ist<br />
dabei besonders zu berücksichtigen<br />
Aufgrund des großen Nutzungsdruckes in diesem Teilraum<br />
konzentrieren sich die Bereiche mit geringem Konfliktpotenzial<br />
im Nahbereich zu Industrie- und Gewerbegebieten.<br />
Rückbauregelung 1<br />
Das Konfliktpotenzial von PV-Freiflächenanlagen in diesen Teilräumen<br />
ist je nach Anlassfall einem Abwägungsprozess zu unterziehen.<br />
Die landschaftsbildliche Sensibilität des Teilraumes ist<br />
dabei besonders zu berücksichtigen.<br />
Rückbauregelung 1<br />
Aufgrund der hohen ökologischen und klimarelevanten Bedeutung<br />
der Auwälder und außeralpinen Waldbereiche sind PV-<br />
Freiflächenanlagen in der Regel nicht vereinbar.<br />
PV-Freiflächenanlagen sind in der Regel vereinbar, eine weitere<br />
Zerschneidung und Segmentierung von landwirtschaftlichen<br />
Flächen ist hintanzuhalten.<br />
Rückbauregelung 1<br />
PV-Freiflächenanlagen sind in der Regel vereinbar; eine mögliches<br />
Konfliktpotenzial in Siedlungslandschaften ist sehr stark<br />
vom Gebietscharakter abhängig und somit erst auf örtlicher<br />
Ebenen behandelbar.<br />
Rückbauregelung 1<br />
o…mittleres Konfliktpotenzial /<br />
Abwägung erforderlich<br />
+…geringes Konfliktpotenzial /<br />
in der Regel vereinbar