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Leitfaden für Raumplanungsverfahren - Raumplanung Steiermark

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4.5.2 Teilräume der Regionalen Entwicklungsprogramme<br />

Mit Ausnahme der Teilräume „Bergland über der Waldgrenze und Kampfwaldzone“<br />

und „Auwälder und außeralpine Wälder“ ist die Errichtung von PV-Anlagen grundsätzlich<br />

möglich, wenngleich in einigen Teilräumen im Anlaßfall eine Abwägung erforderlich<br />

ist. Die in einigen Teilräumen geforderte Rückbauregelung ( 1 ) besagt, dass nach<br />

Auflassung der PV-Anlage die ursprünglichen Nutzungsverhältnisse wieder hergestellt<br />

werden müssen.<br />

Tabelle 12: Konfliktpotenzial regionaler Teilräume<br />

Konfliktpotenzial regionaler Teilräume in REPRO´s<br />

„Bergland über der Waldgrenze<br />

und Kampfwaldzone“<br />

„Forstwirtschaftlich geprägtes<br />

Bergland“<br />

„Grünlandgeprägtes Bergland“ o<br />

„Grünlandgeprägte Becken,<br />

Passlandschaften und inneralpine<br />

Täler“<br />

„Außeralpines Hügelland“ o<br />

„Auwälder und außeralpine<br />

Wälder“<br />

„Ackerbaugeprägte Talböden<br />

und Becken“<br />

„Siedlungs- und Industrielandschaften“<br />

-…hohes Konfliktpotenzial /<br />

in der Regel nicht vereinbar<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 39<br />

01/2012<br />

-<br />

o<br />

o<br />

-<br />

+<br />

+<br />

Das hochalpine Erscheinungsbild und die besondere Eingriffssensibilität<br />

dieses Teilraumes sind zu berücksichtigen.<br />

Das Konfliktpotenzial von PV-Freiflächenanlagen in diesen Teilräumen<br />

ist je nach Anlassfall einem Abwägungsprozess zu unterziehen,<br />

wobei besonders auf die landschaftbildliche und<br />

waldökologische Qualität des Standortes Rücksicht zu nehmen<br />

ist.<br />

Rückbauregelung 1<br />

Das Konfliktpotenzial von PV-Freiflächenanlagen in diesen Teilräumen<br />

ist je nach Anlassfall einem Abwägungsprozess zu unterziehen.<br />

Die landschaftsbildliche Sensibilität des Teilraumes ist<br />

dabei besonders zu berücksichtigen.<br />

Rückbauregelung 1<br />

Das Konfliktpotenzial von PV-Freiflächenanlagen in diesen Teilräumen<br />

ist je nach Anlassfall einem Abwägungsprozess zu unterziehen.<br />

Die landschaftsbildliche Sensibilität des Teilraumes ist<br />

dabei besonders zu berücksichtigen<br />

Aufgrund des großen Nutzungsdruckes in diesem Teilraum<br />

konzentrieren sich die Bereiche mit geringem Konfliktpotenzial<br />

im Nahbereich zu Industrie- und Gewerbegebieten.<br />

Rückbauregelung 1<br />

Das Konfliktpotenzial von PV-Freiflächenanlagen in diesen Teilräumen<br />

ist je nach Anlassfall einem Abwägungsprozess zu unterziehen.<br />

Die landschaftsbildliche Sensibilität des Teilraumes ist<br />

dabei besonders zu berücksichtigen.<br />

Rückbauregelung 1<br />

Aufgrund der hohen ökologischen und klimarelevanten Bedeutung<br />

der Auwälder und außeralpinen Waldbereiche sind PV-<br />

Freiflächenanlagen in der Regel nicht vereinbar.<br />

PV-Freiflächenanlagen sind in der Regel vereinbar, eine weitere<br />

Zerschneidung und Segmentierung von landwirtschaftlichen<br />

Flächen ist hintanzuhalten.<br />

Rückbauregelung 1<br />

PV-Freiflächenanlagen sind in der Regel vereinbar; eine mögliches<br />

Konfliktpotenzial in Siedlungslandschaften ist sehr stark<br />

vom Gebietscharakter abhängig und somit erst auf örtlicher<br />

Ebenen behandelbar.<br />

Rückbauregelung 1<br />

o…mittleres Konfliktpotenzial /<br />

Abwägung erforderlich<br />

+…geringes Konfliktpotenzial /<br />

in der Regel vereinbar

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