Leitfaden für Raumplanungsverfahren - Raumplanung Steiermark
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4.1 Alpenkonvention<br />
Abbildung 5: Wirkungsbereich der Alpenkonvention<br />
In einer allgemein gehaltenen Rahmenkonvention (BGBl Nr. 477/1995) verpflichten<br />
sich die Vertragsparteien zur Konkretisierung der Ziele der Alpenkonvention zu den<br />
neun nachfolgend genannten Themen Durchführungsprotokolle zu erarbeiten:<br />
1. Naturschutz und Landschaftspflege<br />
2. Berglandwirtschaft<br />
3. <strong>Raumplanung</strong> und nachhaltige Entwicklung<br />
4. Bergwald<br />
5. Tourismus<br />
<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 32<br />
01/2012<br />
6. Energie<br />
7. Bodenschutz<br />
8. Verkehr<br />
9. Streitbeilegung<br />
Bei der Standortsuche von PV-Anlagen sind, sofern sich der Standort im Wirkungsbereich<br />
der Alpenkonvention (vgl. Abb. 5) befindet, in erster Linie folgende Durchführungsprotokolle<br />
zu berücksichtigen:<br />
� Naturschutz und Landschaftspflege<br />
� Berglandwirtschaft<br />
� <strong>Raumplanung</strong> und nachhaltige Entwicklung<br />
� Bergwald<br />
� Energie<br />
Bei der Standortsuche ist auf die Zielsetzungen der relevanten Protokolle der Alpenkonvention<br />
Rücksicht zu nehmen.