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Leitfaden für Raumplanungsverfahren - Raumplanung Steiermark

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3.2.3 Landschaftsbild / Erholung<br />

Landschaftsbild<br />

PV-Freiflächenanlagen verändern je nach Größe, Form und Gestalt das Landschaftsbild<br />

in unterschiedlichem Ausmaß. Sie sind ihrem Wesen nach landschaftsfremde Objekte,<br />

sodass man grundsätzlich von einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ausgehen<br />

kann.<br />

Die Wahl eines Standortes abseits des geschlossenen Siedlungsverbandes führt zur<br />

Überprägung des Landschaftsraumes mit technogenen Elementen und der Nutzungsdruck<br />

auf die freie Landschaft wird erhöht. Das Ausmaß des Konfliktes oder der Beeinträchtigungen<br />

hängen sehr stark von der spezifischen Gestalt der betroffenen Landschaft,<br />

deren Wirkungsbereich sowie von Art und Größe der Photovoltaikanlage ab.<br />

Bezüglich Landschaftsbild weisen anthropogen überprägte Bereiche im geschlossenen<br />

Siedlungsverband oder direkt daran angrenzende Bereiche ein geringeres Konfliktpotenzial<br />

auf als der offene Landschaftsraum.<br />

Die visuelle Wirkung von PV-Freiflächenanlagen in der Landschaft wird grundsätzlich<br />

durch nachfolgende Faktoren bestimmt:<br />

� Anlagenbedingte Faktoren wie z.B. Größe der Anlage, Reflexionseigenschaften,<br />

Farbgebung der Bauteile, etc.<br />

� Standortbedingte Faktoren wie z.B. Einsehbarkeit, visueller Wirkungsbereich, umgebende<br />

Nutzung – Fremdkörperwirkung, etc.<br />

Mit zunehmender Entfernung verschmelzen die einzelnen Elemente bzw. Modulreihen<br />

einer Anlage zu einer homogenen Fläche. Diese Flächen heben sich dann sehr deutlich<br />

von ihrer Umgebung ab. Sichtverschattende Wirkungen resultieren aus dem Relief<br />

oder aus sichtverschattenden Strukturen wie Gehölze, Wald oder Gebäude.<br />

Erholungslandschaften<br />

Erholungslandschaften zeichnen sich meist durch eine hohe Vielfalt, Eigenart und<br />

Schönheit aus. Viele besonders hochwertige Landschaftsbereiche in der <strong>Steiermark</strong><br />

werden durch das Prädikat „Landschaftsschutzgebiet“ gewürdigt. Zum Schutz dieser<br />

Landschaften sind entsprechend dem Stmk. NatschG bestimmte Handlungen zu unterlassen<br />

oder unterliegen einer Bewilligung.<br />

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass mit einer vorausschauenden Standortwahl mögliche<br />

Beeinträchtigungen der Erholungsfunktion, aber auch der Wohn- und<br />

Wohnumfeldfunktion zu vermeiden sind. Eine durch große Anlagen resultierende<br />

technische Überprägung naherholungswirksamer Bereiche sollte in örtlichen Strukturen<br />

und auch in Ortsrandbereichen möglichst vermieden werden. Ebenso sollte keine<br />

Entwertung von bedeutenden landschaftsbezogenen Erholungsbereichen erfolgen.<br />

3.2.4 Naturraum / Ökologie<br />

Pflanzen, Tiere, Lebensräume<br />

Auswirkungen sind stark abhängig von der Vornutzung sowie der Bauweise – bei unterirdischer<br />

Verkabelung muss sich die Vegetationsdecke erst wieder neu aufbauen.<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 26<br />

01/2012

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