Leitfaden für Raumplanungsverfahren - Raumplanung Steiermark
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3.2.3 Landschaftsbild / Erholung<br />
Landschaftsbild<br />
PV-Freiflächenanlagen verändern je nach Größe, Form und Gestalt das Landschaftsbild<br />
in unterschiedlichem Ausmaß. Sie sind ihrem Wesen nach landschaftsfremde Objekte,<br />
sodass man grundsätzlich von einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ausgehen<br />
kann.<br />
Die Wahl eines Standortes abseits des geschlossenen Siedlungsverbandes führt zur<br />
Überprägung des Landschaftsraumes mit technogenen Elementen und der Nutzungsdruck<br />
auf die freie Landschaft wird erhöht. Das Ausmaß des Konfliktes oder der Beeinträchtigungen<br />
hängen sehr stark von der spezifischen Gestalt der betroffenen Landschaft,<br />
deren Wirkungsbereich sowie von Art und Größe der Photovoltaikanlage ab.<br />
Bezüglich Landschaftsbild weisen anthropogen überprägte Bereiche im geschlossenen<br />
Siedlungsverband oder direkt daran angrenzende Bereiche ein geringeres Konfliktpotenzial<br />
auf als der offene Landschaftsraum.<br />
Die visuelle Wirkung von PV-Freiflächenanlagen in der Landschaft wird grundsätzlich<br />
durch nachfolgende Faktoren bestimmt:<br />
� Anlagenbedingte Faktoren wie z.B. Größe der Anlage, Reflexionseigenschaften,<br />
Farbgebung der Bauteile, etc.<br />
� Standortbedingte Faktoren wie z.B. Einsehbarkeit, visueller Wirkungsbereich, umgebende<br />
Nutzung – Fremdkörperwirkung, etc.<br />
Mit zunehmender Entfernung verschmelzen die einzelnen Elemente bzw. Modulreihen<br />
einer Anlage zu einer homogenen Fläche. Diese Flächen heben sich dann sehr deutlich<br />
von ihrer Umgebung ab. Sichtverschattende Wirkungen resultieren aus dem Relief<br />
oder aus sichtverschattenden Strukturen wie Gehölze, Wald oder Gebäude.<br />
Erholungslandschaften<br />
Erholungslandschaften zeichnen sich meist durch eine hohe Vielfalt, Eigenart und<br />
Schönheit aus. Viele besonders hochwertige Landschaftsbereiche in der <strong>Steiermark</strong><br />
werden durch das Prädikat „Landschaftsschutzgebiet“ gewürdigt. Zum Schutz dieser<br />
Landschaften sind entsprechend dem Stmk. NatschG bestimmte Handlungen zu unterlassen<br />
oder unterliegen einer Bewilligung.<br />
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass mit einer vorausschauenden Standortwahl mögliche<br />
Beeinträchtigungen der Erholungsfunktion, aber auch der Wohn- und<br />
Wohnumfeldfunktion zu vermeiden sind. Eine durch große Anlagen resultierende<br />
technische Überprägung naherholungswirksamer Bereiche sollte in örtlichen Strukturen<br />
und auch in Ortsrandbereichen möglichst vermieden werden. Ebenso sollte keine<br />
Entwertung von bedeutenden landschaftsbezogenen Erholungsbereichen erfolgen.<br />
3.2.4 Naturraum / Ökologie<br />
Pflanzen, Tiere, Lebensräume<br />
Auswirkungen sind stark abhängig von der Vornutzung sowie der Bauweise – bei unterirdischer<br />
Verkabelung muss sich die Vegetationsdecke erst wieder neu aufbauen.<br />
<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 26<br />
01/2012