Leitfaden für Raumplanungsverfahren - Raumplanung Steiermark
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Abstände zu Nachbargrenzen sind nicht einzuhalten, da es sich bei Photovoltaikanlagen<br />
um keine Gebäude im Sinne des Steiermärkischen Baugesetzes handelt.<br />
5 Kriterien der Standortwahl / -planung<br />
Wie im Kapitel 3 dargelegt, sind folgende Punkte als wesentliche Wirkfaktoren bei PV-<br />
Freiflächenanlagen zu nennen:<br />
� die Bodenverdichtung in der Bauphase<br />
� die Standort- oder Lebensraumveränderungen durch Überdeckung des Bodens<br />
� die Barrierewirkung durch Zäunung in Abhängigkeit von der Größe der Anlage<br />
� und vor allem die visuelle Beeinträchtigung durch die Fremdkörperwirkung sowie<br />
Lichtreflexe und Spiegelungen<br />
Daraus lassen sich v.a. Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />
� Landschaftsbild/Erholung<br />
� sowie Pflanzen, Tiere und deren Lebensräume ableiten.<br />
PV-Freiflächenanlagen sind je nach Anlagengröße eine zum Teil sehr flächenintensive<br />
anthropogene Nutzung der Landschaft. Jede Inanspruchnahme von freien Landschaftsräumen<br />
initiiert oder verstärkt die Fragmentierung und Zersiedelung der Landschaft.<br />
Bei der Standortplanung und –entscheidung sind demnach folgende Planungsleitsätze<br />
bedeutend:<br />
� Vermeidung räumlicher Konflikte<br />
� Vermeidung der weiteren Fragmentierung und Zersiedelung durch Errichtung der<br />
Anlage innerhalb des Siedlungsverbundes oder im Anschluss daran<br />
� Möglichst geringe Beeinträchtigung von Natur und Landschaft, Orts- und Landschaftsbild<br />
und Erholungs- und Erlebniswert bei Anlage außerhalb des Siedlungsverbundes.<br />
Abbildung 6: PV-Freiflächenanlage (Mureck)<br />
<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 46<br />
01/2012<br />
Abbildung 7: PV- Aufdachanlage (Liezen)