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Leitfaden für Raumplanungsverfahren - Raumplanung Steiermark

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4.5 Landes- und Regionalplanung<br />

4.5.1 Räumliche Festlegungen der Regionalen Entwicklungsprogramme<br />

Die landesweit erstellten Regionalen Entwicklungsprogramme (REPRO) <strong>für</strong> die Planungsregionen<br />

weisen unterschiedliche Planungsstände auf. Demnach sind die festgelegten<br />

Ziele und Maßnahmen in qualitativer Hinsicht in unterschiedlicher Form ausgeprägt.<br />

Des Weiteren werden <strong>für</strong> die Planungsregionen der <strong>Steiermark</strong> unterschiedliche,<br />

den Regionen angepasste Ziele und Maßnahmen festgelegt. Die in Tabelle 11 aufgeführten<br />

möglichen Konfliktpotenziale sind im Einzelfall zu würdigen.<br />

In den Regionalen Entwicklungsprogrammen sind <strong>für</strong> die einzelnen festgelegten Vorrangzonen<br />

teilweise taxative zulässige/unzulässige Maßnahmen/Bauten aufgeführt.<br />

Tabelle 11: Konfliktpotenzial räumlicher Festlegungen in Regionalen Entwicklungsprogrammen<br />

Konfliktpotenzial räumlicher Festlegungen in Regionalen Entwicklungsprogrammen<br />

Gefährdungsbereiche/<br />

Nutzungsbeschränkungen<br />

Grünzonen -<br />

Vorrangzonen <strong>für</strong> die Siedlungsentwicklung<br />

Rohstoffvorrangzonen -<br />

Landwirtschaftliche Vorrangzonen<br />

Vorrangzonen<br />

<strong>für</strong> Industrie und Gewerbe<br />

-…hohes Konfliktpotenzial /<br />

in der Regel nicht vereinbar<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 38<br />

01/2012<br />

-<br />

o<br />

o<br />

+<br />

Ergeben sich aus bundes- und landesrechtlichen Tatbeständen mit<br />

sehr eingeschränkter Nutzbarkeit wie beispielsweise Hochwasserabflussgebiete,<br />

wasserwirtschaftliche Vorrangflächen, wasserwirtschaftliche<br />

Vorbehaltsflächen, Baubeschränkungszonen u.a.m.<br />

Prüfung der ökologischen Funktion im Anlassfall und der gegebenen<br />

Beeinträchtigung der Naherholung/Erholungsfunktion; Prüfung der<br />

Funktionen des Schutzes von Siedlungsgebieten vor Gefährdungen<br />

(z.B. Hochwässer); zu untersuchende Themen werden durch die FA<br />

13B/A16 vorgegeben.<br />

Besondere Beachtung der im Örtlichen Entwicklungskonzept/Stadtentwicklungskonzept<br />

festgelegten Ziele und Maßnahmen<br />

hinsichtlich der Siedlungsentwicklung und im Hinblick auf die Gestaltung<br />

des Freiraumes. Beachtung der vor Ort anzutreffenden<br />

Konfliktpotenziale innerhalb der gegenständlichen Vorrangzonen.<br />

Im Anlassfall zu prüfen; Beachtung der Bestimmungen des Mineralrohstoffgesetzes;<br />

Heranziehung von nicht <strong>für</strong> den Rohstoffabbau<br />

geeigneten Bereichen.<br />

Wenngleich kein taxativer Ausschluss ableitbar ist, sind Konflikte<br />

hinsichtlich der ökologischen Funktion möglich – die Nachnutzung<br />

einer landwirtschaftlichen Vorrangzone muss gesichert sein.<br />

Auf landwirtschaftlichen Gebäuden sind PV-Anlagen jedenfalls<br />

möglich; die Errichtung von neuen Objekten innerhalb der landw.<br />

Vorrangzonen ist nicht zulässig (außer: landwirtschaftliche Gebäude<br />

gemäß § 33 STROG).<br />

Im Anlassfall Prüfung erforderlicher Abstandsflächen von Widmungs-<br />

und Nutzungsarten, die die Realisierung einer industriellgewerblichen<br />

Nutzung verhindern bzw. gefährden könnten.<br />

Bei Aufdachanlagen statische Prüfung der Gebäude erforderlich.<br />

o…mittleres Konfliktpotenzial /<br />

Abwägung erforderlich<br />

+…geringes Konfliktpotenzial /<br />

in der Regel vereinbar

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