Leitfaden für Raumplanungsverfahren - Raumplanung Steiermark
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4.5 Landes- und Regionalplanung<br />
4.5.1 Räumliche Festlegungen der Regionalen Entwicklungsprogramme<br />
Die landesweit erstellten Regionalen Entwicklungsprogramme (REPRO) <strong>für</strong> die Planungsregionen<br />
weisen unterschiedliche Planungsstände auf. Demnach sind die festgelegten<br />
Ziele und Maßnahmen in qualitativer Hinsicht in unterschiedlicher Form ausgeprägt.<br />
Des Weiteren werden <strong>für</strong> die Planungsregionen der <strong>Steiermark</strong> unterschiedliche,<br />
den Regionen angepasste Ziele und Maßnahmen festgelegt. Die in Tabelle 11 aufgeführten<br />
möglichen Konfliktpotenziale sind im Einzelfall zu würdigen.<br />
In den Regionalen Entwicklungsprogrammen sind <strong>für</strong> die einzelnen festgelegten Vorrangzonen<br />
teilweise taxative zulässige/unzulässige Maßnahmen/Bauten aufgeführt.<br />
Tabelle 11: Konfliktpotenzial räumlicher Festlegungen in Regionalen Entwicklungsprogrammen<br />
Konfliktpotenzial räumlicher Festlegungen in Regionalen Entwicklungsprogrammen<br />
Gefährdungsbereiche/<br />
Nutzungsbeschränkungen<br />
Grünzonen -<br />
Vorrangzonen <strong>für</strong> die Siedlungsentwicklung<br />
Rohstoffvorrangzonen -<br />
Landwirtschaftliche Vorrangzonen<br />
Vorrangzonen<br />
<strong>für</strong> Industrie und Gewerbe<br />
-…hohes Konfliktpotenzial /<br />
in der Regel nicht vereinbar<br />
<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 38<br />
01/2012<br />
-<br />
o<br />
o<br />
+<br />
Ergeben sich aus bundes- und landesrechtlichen Tatbeständen mit<br />
sehr eingeschränkter Nutzbarkeit wie beispielsweise Hochwasserabflussgebiete,<br />
wasserwirtschaftliche Vorrangflächen, wasserwirtschaftliche<br />
Vorbehaltsflächen, Baubeschränkungszonen u.a.m.<br />
Prüfung der ökologischen Funktion im Anlassfall und der gegebenen<br />
Beeinträchtigung der Naherholung/Erholungsfunktion; Prüfung der<br />
Funktionen des Schutzes von Siedlungsgebieten vor Gefährdungen<br />
(z.B. Hochwässer); zu untersuchende Themen werden durch die FA<br />
13B/A16 vorgegeben.<br />
Besondere Beachtung der im Örtlichen Entwicklungskonzept/Stadtentwicklungskonzept<br />
festgelegten Ziele und Maßnahmen<br />
hinsichtlich der Siedlungsentwicklung und im Hinblick auf die Gestaltung<br />
des Freiraumes. Beachtung der vor Ort anzutreffenden<br />
Konfliktpotenziale innerhalb der gegenständlichen Vorrangzonen.<br />
Im Anlassfall zu prüfen; Beachtung der Bestimmungen des Mineralrohstoffgesetzes;<br />
Heranziehung von nicht <strong>für</strong> den Rohstoffabbau<br />
geeigneten Bereichen.<br />
Wenngleich kein taxativer Ausschluss ableitbar ist, sind Konflikte<br />
hinsichtlich der ökologischen Funktion möglich – die Nachnutzung<br />
einer landwirtschaftlichen Vorrangzone muss gesichert sein.<br />
Auf landwirtschaftlichen Gebäuden sind PV-Anlagen jedenfalls<br />
möglich; die Errichtung von neuen Objekten innerhalb der landw.<br />
Vorrangzonen ist nicht zulässig (außer: landwirtschaftliche Gebäude<br />
gemäß § 33 STROG).<br />
Im Anlassfall Prüfung erforderlicher Abstandsflächen von Widmungs-<br />
und Nutzungsarten, die die Realisierung einer industriellgewerblichen<br />
Nutzung verhindern bzw. gefährden könnten.<br />
Bei Aufdachanlagen statische Prüfung der Gebäude erforderlich.<br />
o…mittleres Konfliktpotenzial /<br />
Abwägung erforderlich<br />
+…geringes Konfliktpotenzial /<br />
in der Regel vereinbar