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Leitfaden für Raumplanungsverfahren - Raumplanung Steiermark

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Tabelle 14: Raumrelevante Kriterien des Flächenwidmungsplanes (FLWPL)-Teil1<br />

Raumrelevante Kriterien des Flächenwidmungsplanes (FLWPL)<br />

A. BAUGEBIETE GEMÄSS § 30 STROG 2010<br />

Reine Wohngebiete o<br />

Allgemeines Wohngebiet +<br />

Kerngebiet +<br />

Gewerbegebiete +<br />

Industriegebiet 1, 2 +<br />

Gebiete <strong>für</strong> Einkaufszentren<br />

1, 2<br />

Dorfgebiete +<br />

Kurgebiete<br />

Ferienwohngebiete<br />

Erholungsgebiete -<br />

B. FREILAND GEMÄß § 33 STROG 2010<br />

Freiland – landwirtschaftlich<br />

genutzte Fläche<br />

-…hohes Konfliktpotenzial /<br />

in der Regel nicht vereinbar<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 43<br />

01/2012<br />

o<br />

-<br />

o<br />

Gemäß StROG 2010 ist die Errichtung von PV-Anlagen grundsätzlich<br />

nicht ausgeschlossen und ist im Anlassfall zu prüfen, ob dem<br />

Wohngebietscharakter des Gebietes widersprechende Gegebenheiten<br />

ableitbar sind; des Weiteren Prüfung der Bauwerke hinsichtlich<br />

ihrer gestalterischen Bedeutung und des Entsprechens des vor Ort<br />

anzutreffenden Straßen-, Orts- und Landschaftsbildes.<br />

Gemäß StROG 2010 als zulässig zu erachten; hinsichtlich des Orts-<br />

und Straßenbildes gelten dieselben Auflagen wie im Reinen Wohngebiet.<br />

Gemäß StROG 2010 kein Ausschließungsgrund gegeben; sofern<br />

Übereinstimmung mit dem gegebenen Orts-, Straßen- und Landschaftsbild.<br />

Gemäß StROG 2010 kein Ausschließungsgrund gegeben; sofern<br />

Übereinstimmung mit dem gegebenen Orts-, Straßen- und Landschaftsbild.<br />

Gemäß StROG 2010 kein Ausschließungsgrund gegeben; sofern<br />

Übereinstimmung mit dem gegebenen Orts-, Straßen- und Landschaftsbild.<br />

Für die Errichtung von PV-Anlagen nur bedingt heranzuziehende<br />

Gebiete, da sie durch die gegebene Bedienungsqualität der<br />

legalgebietskonformen Nutzung vorbehalten sind.<br />

Gemäß StROG 2010 kein gravierender Widerspruch ableitbar; sofern<br />

Übereinstimmung mit dem gegebenen Orts-, Straßen- und<br />

Landschaftsbild.<br />

Diese Gebiete sind der Errichtung von Objekten und baulichen<br />

Anlagen gemäß § 30 (1) Z8 und Z10 StROG 2010 vorbehalten.<br />

Diese Gebiete sind der Errichtung von Objekten und baulichen<br />

Anlagen gemäß § 30 (1) Z9 StROG 2010 vorbehalten.<br />

Freistehende Anlagen bis 100m2 Kollektorfläche sind im Freiland<br />

zulässig (§ 33 Abs. 5 Z 5 StROG). Aufdachanlagen auch über 100m2.<br />

o…mittleres Konfliktpotenzial /<br />

Abwägung erforderlich<br />

+…geringes Konfliktpotenzial /<br />

in der Regel vereinbar

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