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Leitfaden für Raumplanungsverfahren - Raumplanung Steiermark

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4.6.2 Flächenwidmungsplan (FLWPL)<br />

In Entsprechung der Festlegungen des Regionalen Entwicklungsprogrammes und des<br />

Örtlichen Entwicklungskonzeptes wird im Flächenwidmungsplan das gesamte Gemeindegebiet<br />

räumlich gegliedert und die Nutzungsart <strong>für</strong> alle Flächen entsprechend den<br />

räumlich-funktionellen Erfordernissen festgelegt. Dabei sind folgende Nutzungsarten<br />

vorgesehen:<br />

� Bauland<br />

� Verkehrsflächen<br />

� Freiland<br />

Darüber hinaus werden im Flächenwidmungsplan raumbedeutsame, einschränkende<br />

Ersichtlichmachungen auf Basis landes- und bundesrechtlicher Bestimmungen aufgenommen,<br />

die <strong>für</strong> die mögliche Errichtung von PV-Anlagen von wesentlicher Bedeutung<br />

sein können (z.B. Nutzungsbeschränkungen, Gefahrenzonen, Gebiete mit erhaltenswerten<br />

Orts- und Straßenbildern u.a.m. – vgl. hierzu Pkt. 4.1 des Berichtes).<br />

Im Bauland sind nach Erfordernis und Zweckmäßigkeit<br />

� vollwertiges Bauland,<br />

� Aufschließungsgebiete,<br />

� Sanierungsgebiete auszuweisen.<br />

Für geplante PV-Anlagen innerhalb des vollwertigen Baulandes sind die Bestimmungen<br />

des Stmk. Baugesetzes anzuwenden. Für geplante PV-Anlagen innerhalb von Aufschließungsgebieten<br />

sind die im Wortlaut zum Flächenwidmungsplan getroffenen Festlegungen<br />

(fehlende Aufschließungserfordernisse, öffentliche/siedlungspolitische Aufschließungserfordernisse)<br />

zu prüfen und sind die baurechtlichen Bestimmungen des<br />

Stmk. BauG 1995 idgF unter Anwendung der Bestimmungen des § 8 (4) StROG 2010 zu<br />

beachten.<br />

Geplante PV-Anlagen innerhalb von Sanierungsgebieten sind im Hinblick auf die im<br />

Wortlaut zum Flächenwidmungsplan festgelegten Sanierungserfordernisse und Fristen<br />

zu prüfen.<br />

Für die Errichtung von PV-Anlagen im Freiland sind insbesondere die Bestimmungen<br />

des § 33 StROG 2010 zu würdigen.<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 42<br />

01/2012

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