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Leitfaden für Raumplanungsverfahren - Raumplanung Steiermark

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3.1.2 Überdeckung des Bodens<br />

Der Anteil einer Überdeckung des Bodens an den bebaubaren Flächen liegt im Gelände<br />

bei etwa 30% bis 35%, oft auch deutlich darunter. Aufgrund des Abstandes der Modulunterkante<br />

zum Boden kann jedoch nicht von einer Versiegelung gesprochen werden.<br />

Wesentliche beeinträchtigende Wirkfaktoren sind die Beschattung sowie die<br />

oberflächliche Austrocknung der Böden durch Reduzierung des Niederschlagswassers<br />

unter den Modulen. Das von den Modulen abfließende Wasser kann zu Bodenerosionen<br />

führen. Die Intensität dieser Faktoren ist abhängig vom Anlagentyp sowie von der<br />

Höhe und Größe der Moduleinheiten.<br />

Die Größe der dauerhaft oder nur teilweise beschatteten Fläche einer Anlage wechselt<br />

mit dem Stand der Sonne, die Flächen werden mit Streulicht versorgt. Durch Lichtmangel<br />

verursachte vegetationslose Bereiche sind nur in extremen Ausnahmefällen zu<br />

erwarten. (Günnewig, Sieben, Püschel, Bohl, & Mack, 2007)<br />

Die Überdeckung des Bodens führt zu einer Reduktion des direkt auftreffenden Niederschlags<br />

unter den Modulen (Regen, Schnee, Tau). Langfristig kann dies möglicherweise<br />

zu einem oberflächlichen Austrocknen der Böden führen. Die Flächen unter den<br />

Modulen weisen somit veränderte Standortbedingungen auf, die sowohl negative als<br />

auch positive Aspekte nach sich ziehen. Die „schneefreien“ Zonen unter den Modulen<br />

setzen einerseits die Vegetation dem Frost aus und andererseits bieten sie nahrungssuchenden<br />

Vögeln Futter.<br />

Besonders in Hanglagen oder bei offenen Böden mit geringer Versickerungsrate kann<br />

es bei Starkregen zu Bodenerosionen kommen.<br />

3.1.3 Barrierewirkung, Zerschneidung<br />

Barriere- und Zerschneidungswirkungen können sich durch die Anlage selbst und/oder<br />

durch die Zäunung der Anlage ergeben. Aus versicherungstechnischen Gründen ist<br />

(großer Marktwert der Module) ist bei größeren Anlagen eine Umzäunung mit einem<br />

mindestens 2 m hohen Zaun vorzusehen. Ausnahmen sind z.B. Standorte auf bewachten<br />

Betriebsgeländen oder fest mit den Trägersystemen verklebte oder verschweißte<br />

Module.<br />

Abhängig von der Größe der Anlage kann dies zu einer Zerschneidung von Tierlebensräumen<br />

und Unterbrechung von Wanderkorridoren (z.B. Wildwechsel) führen. Bezogen<br />

auf die Erholungsnutzung des Landschaftsraumes ist die Unterbrechung von Wanderwegen<br />

möglich.<br />

3.1.4 Visuelle Auswirkungen der Anlage<br />

Die Aufstellung erfolgt meist nach streng geometrischen Mustern, je nach Anlagentyp<br />

sind diese punkt- oder linienförmig. Aus größeren Entfernungen werden die einzelnen<br />

Elemente oder Modulreihen einer Anlage meist nicht mehr als solche erkannt. Die<br />

Anlage erscheint als einheitliche, technisch überprägte Fläche.<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 21<br />

01/2012

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