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Jahresheft 2009 - pro supersaxa

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Kulturen auf ein tragbares Mass zu begrenzen. d) die Wildbestände durch die Bündner<br />

Patentjagd angemessen zu nutzen. Um dieses Soll erfüllen zu können, setzt das Amt für<br />

Jagd und Fischerei, das zum Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement gehört, Wildhüter,<br />

Jagd- und Fischereiaufseher ein → Wildhüter. (Quelle: Kantonales Jagdgesetz 2007)<br />

Wildhüter, Wildhüter-Bezirkschef. Im Kanton<br />

Graubünden bestehen 12 Jagdbezirke, denen je ein<br />

Wildhüter-Bezirkschef vorsteht. Neben diesen 12<br />

Bezirkschefs hat es noch 8 weitere Wildhüter mit<br />

besonderen Aufgaben. Diesen 20 Wildhütern sind<br />

noch 41 Jagdaufseher mit einer Teilzeitanstellung von<br />

50-90 % zugeteilt.<br />

Im Jagdbezirk II, Glenner, zu welchem auch<br />

Obersaxen gehört, ist seit 1990 der Obersaxer Kaspar<br />

Sax-Vollenweider (1951) als Wildhüter tätig, nachdem<br />

er vorher ab 1982 das Amt eines Jagdaufsehers inne<br />

hatte → Jagdaufseher PSO 1990. Seit 2006 ist er als<br />

Wildhüter-Bezirkschef für den ganzen Jagdbezirk II,<br />

Glenner zuständig. Er untersteht dem Jagd- und<br />

Fischereiinspektor. Ihm sind zur Unterstützung 5<br />

Jagdaufseher zugeteilt. Das Gebiet umfasst die Kreise<br />

Lugnez, Ilanz und Ruis.<br />

Anforderung an Wildhüter-Bezirkschef: a) abgeschlossene<br />

Berufslehre. b) Eidg. Fachausweis als<br />

Wild hüter. c) umfassende Kenntnisse der Jagd und<br />

Wildhüter Kaspar Sax.<br />

Hege im Kt. Grau bünden. d) Organisationsgeschick und Führungspraxis. e) Weiter -<br />

bildungskurse ge mäss internem Konzept. f) mehrjährige Berufserfahrung. g) vertiefte<br />

Fach- und Spezial kenntnisse. h) gute Gesundheit, Berg gänger, Skifahrer, Schütze und<br />

Beobachter.<br />

Hauptaufgaben: 1. Führung des Jagdbezirks und seiner Mitarbeiter. 2. Überwachung<br />

der Wildbestände und ihrer Lebensräume. 3. Schutz und Pflege der Wildlebensräume. 4.<br />

Mitarbeit Jagdplanung. 5. Jagd- und Fischereipolizei.<br />

Nebenaufgaben: 1. Selbständige Bearbeitung von Aufgabenbereichen. 2. Administra -<br />

tive Führung des Bezirks. 3. Mitwirkung bei Eignungsprüfung für Jäger. 4. Mitwirkung<br />

bei wissenschaftlichen Arbeiten und Untersuchungen. 5. Orientierung, Beratung und<br />

Weiterbildung der Jäger. 6. Pilz- und Pflanzenschutzpolizei, Kontrolle der Einhaltung<br />

der Umweltgesetze.<br />

Die mitarbeitenden Jagdaufseher führen ein Tourenbuch. Aufgrund der täglichen Tou -<br />

ren- und Arbeitsrapporte erstellen sie monatlich eine Zusammenfassung zu Handen des<br />

Wildhüter-Bezirkschefs. Dieser erstellt einen Monatsbericht für das Jagd- und<br />

Fischereiinspektorat. Ende November hat er dort zusätzlich einen Bericht nach besonderen<br />

Weisungen einzureichen.<br />

(Quellen: Jagdbetriebsvorschriften 2008, Dienstanweisungen für Jagd und Fischerei.<br />

Auskunft: Kaspar Sax)<br />

Wildmà, dr. Wildmà heisst in Obersaxen die Alpenanemone (Anemone alpina), die den<br />

Namen dem verblühten Fruchtstand, dem kugeligen „Haarschopf“ verdankt. Die<br />

Pflanze wird 15-30 cm hoch, Blume hat meist 6 weisse Blütenblätter, die auf der<br />

Aussenseite blauviolett erscheinen. Familie Hahnenfussgewächse, kalkliebend,<br />

geschützt, in Obersaxen nicht sehr verbreitet.<br />

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