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Ausschreibung 2013 - 24 Stunden Rennen Nürburgring

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10.3 Nenngeld – Rückzahlung<br />

Eine Rückzahlung des Nenngeldes erfolgt nur bei:<br />

♦ Absage der Veranstaltung<br />

♦ Nichtannahme der Nennung<br />

♦ Rücknahme der Nennung bis 6 Wochen vor dem finalen Nennungsschluss mit Begründung kostenlos.<br />

♦ Rücknahme der Nennung mit Begründung weniger als 6 Wochen vor dem finalen Nennungsschluss unter<br />

Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von 300,00 €<br />

♦ Rücknahme der Nennung wegen Klassen- Zusammenlegung mehr als 7 Tage nach Versand der Nennbestätigung<br />

unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von 300,00 €.<br />

Bei Rücknahme der Nennung nach Nennungsschluss besteht keinerlei Anspruch auf Rückzahlung des<br />

Nenngeldes.(Ausnahme: Klassenzusammenlegung)<br />

Soweit ein Teilnehmer die Trainingsbedingungen oder eine mögliche Qualifikation zur Teilnahme am <strong>24</strong>h <strong>Rennen</strong> nicht<br />

erfüllt, besteht ebenfalls keinerlei Anspruch auf Rückzahlung des Nenngeldes.<br />

10.4 Sonstige Kosten und Gebühren<br />

10.4.1<br />

Jegliche Änderung / Ergänzung in der Nennung bei der Fahrzeugbesatzung, die erst nach dem Nennungsschluss<br />

bekannt gegeben wird:<br />

100,00 € inkl. der gesetzlichen MwSt.<br />

10.4.2<br />

Die Stellfläche für ein Rüstfahrzeug (und/oder ein Zelt) wird wie folgt berechnet:<br />

ab 31 qm – 50 qm = pro qm 65,00 €<br />

ab 51 qm – 100 qm = pro qm 120,00 €<br />

ab 101 qm – 150 qm = pro qm 180,00 €<br />

zzgl. der gesetzl. MwSt.<br />

Die Stellfläche – für Rüstfahrzeug und/oder Zelt zusammen – darf die Größe von insgesamt 100 qm bei Einsatz von<br />

einem, bzw. 150 qm bei mehreren Wettbewerbs Fahrzeugen, welche von dem gleichen Team betreut werden, NICHT<br />

überschreiten.<br />

Die belegte Fläche in qm ist maßgebend für die Berechnung.<br />

Zur Berechnung der Fläche werden die maximalen Außenmaße der Rüstfahrzeuge /Auflieger (über die Gesamtlänge<br />

und Gesamtbreite der Aufbaufläche) herangezogen (überstehendes wird mitberechnet, Klappen, Türen, Treppen).<br />

Leerflächen die nicht mehr durch andere Teams belegt werden können, werden ebenfalls berechnet.<br />

Ein Anspruch auf Rückerstattung der berechneten Kosten für Zusatzflächen oder auch anteilige<br />

Zusatzflächen-Kosten besteht bei Nichtinanspruchnahme nicht.<br />

10.4.2.1<br />

Aufbauten bzw. Über- oder Sonderbauten auch Etagenbauweise müssen grundsätzlich im Vorfeld mit dem Veranstalter<br />

abgestimmt und genehmigt werden. Die Berechnung dieser Flächen erfolgt je nach individuellem Einzelfall.<br />

10.4.3<br />

Zusätzlicher Wohnwagen/-mobil bis 7,50 Meter Länge (incl. Deichsel) im Teamcamping zzgl. der gesetzl MwSt.<br />

150,00 €<br />

10.4.4<br />

Überlänge bei Wohnwagen/-mobilen (über 7,50 m Länge), je angefangenen Meter zzgl. der gesetzl. MwSt.<br />

50,00 €<br />

10.4.5<br />

Für jeden Wohnwagen / jedes Wohnmobil ist vor Ort eine Müllbeseitigungsgebühr zu entrichten. inkl. der gesetzl. MwSt.<br />

20,00 €<br />

10.4.6<br />

Die vorstehenden Regelungen erfordern unabdingbar eine schriftliche Anmeldung bei Abgabe der komplett ausgefüllten<br />

Nennung.<br />

10.4.7<br />

Die mit der Nennung abgegebenen Daten (Anlage 1) zum Servicefahrzeug/-Truck / Zelt sind bindend<br />

und dürfen im Nachhinein nicht mehr geändert werden.<br />

Teilen sich mehrere Teilnehmer eine Fläche, so ist dies in jeder der betreffenden Nennung explizit mit anzugeben! Die<br />

Berechnung der Fläche hierzu erfolgt grundsätzlich nur bei einem der Teilnehmer. Die Informationspflicht obliegt den<br />

Teilnehmern.<br />

Vor Ort: Auch bei rechtzeitiger schriftlicher Anmeldung erfolgt die Zuteilung nach den vorhandenen Platzverhältnissen<br />

und ausschließlich mit Genehmigung durch den Veranstalter. Ein Anspruch auf zusätzliche Flächen besteht nicht.<br />

Gleiches gilt für den Wohnwagenpark. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz oder bestimmte Stellfläche besteht<br />

nicht. Der Veranstalter wird sich bemühen die Interessen aller Bewerber zu berücksichtigen.<br />

Nähere Ausführungen hierzu befinden sich in Art. 12 – Fahrerlagerorganisation.<br />

8 ADAC Zurich <strong>24</strong>h-<strong>Rennen</strong> / <strong>Ausschreibung</strong> <strong>2013</strong>

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