Ausschreibung 2013 - 24 Stunden Rennen Nürburgring
Ausschreibung 2013 - 24 Stunden Rennen Nürburgring
Ausschreibung 2013 - 24 Stunden Rennen Nürburgring
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
10.3 Nenngeld – Rückzahlung<br />
Eine Rückzahlung des Nenngeldes erfolgt nur bei:<br />
♦ Absage der Veranstaltung<br />
♦ Nichtannahme der Nennung<br />
♦ Rücknahme der Nennung bis 6 Wochen vor dem finalen Nennungsschluss mit Begründung kostenlos.<br />
♦ Rücknahme der Nennung mit Begründung weniger als 6 Wochen vor dem finalen Nennungsschluss unter<br />
Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von 300,00 €<br />
♦ Rücknahme der Nennung wegen Klassen- Zusammenlegung mehr als 7 Tage nach Versand der Nennbestätigung<br />
unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von 300,00 €.<br />
Bei Rücknahme der Nennung nach Nennungsschluss besteht keinerlei Anspruch auf Rückzahlung des<br />
Nenngeldes.(Ausnahme: Klassenzusammenlegung)<br />
Soweit ein Teilnehmer die Trainingsbedingungen oder eine mögliche Qualifikation zur Teilnahme am <strong>24</strong>h <strong>Rennen</strong> nicht<br />
erfüllt, besteht ebenfalls keinerlei Anspruch auf Rückzahlung des Nenngeldes.<br />
10.4 Sonstige Kosten und Gebühren<br />
10.4.1<br />
Jegliche Änderung / Ergänzung in der Nennung bei der Fahrzeugbesatzung, die erst nach dem Nennungsschluss<br />
bekannt gegeben wird:<br />
100,00 € inkl. der gesetzlichen MwSt.<br />
10.4.2<br />
Die Stellfläche für ein Rüstfahrzeug (und/oder ein Zelt) wird wie folgt berechnet:<br />
ab 31 qm – 50 qm = pro qm 65,00 €<br />
ab 51 qm – 100 qm = pro qm 120,00 €<br />
ab 101 qm – 150 qm = pro qm 180,00 €<br />
zzgl. der gesetzl. MwSt.<br />
Die Stellfläche – für Rüstfahrzeug und/oder Zelt zusammen – darf die Größe von insgesamt 100 qm bei Einsatz von<br />
einem, bzw. 150 qm bei mehreren Wettbewerbs Fahrzeugen, welche von dem gleichen Team betreut werden, NICHT<br />
überschreiten.<br />
Die belegte Fläche in qm ist maßgebend für die Berechnung.<br />
Zur Berechnung der Fläche werden die maximalen Außenmaße der Rüstfahrzeuge /Auflieger (über die Gesamtlänge<br />
und Gesamtbreite der Aufbaufläche) herangezogen (überstehendes wird mitberechnet, Klappen, Türen, Treppen).<br />
Leerflächen die nicht mehr durch andere Teams belegt werden können, werden ebenfalls berechnet.<br />
Ein Anspruch auf Rückerstattung der berechneten Kosten für Zusatzflächen oder auch anteilige<br />
Zusatzflächen-Kosten besteht bei Nichtinanspruchnahme nicht.<br />
10.4.2.1<br />
Aufbauten bzw. Über- oder Sonderbauten auch Etagenbauweise müssen grundsätzlich im Vorfeld mit dem Veranstalter<br />
abgestimmt und genehmigt werden. Die Berechnung dieser Flächen erfolgt je nach individuellem Einzelfall.<br />
10.4.3<br />
Zusätzlicher Wohnwagen/-mobil bis 7,50 Meter Länge (incl. Deichsel) im Teamcamping zzgl. der gesetzl MwSt.<br />
150,00 €<br />
10.4.4<br />
Überlänge bei Wohnwagen/-mobilen (über 7,50 m Länge), je angefangenen Meter zzgl. der gesetzl. MwSt.<br />
50,00 €<br />
10.4.5<br />
Für jeden Wohnwagen / jedes Wohnmobil ist vor Ort eine Müllbeseitigungsgebühr zu entrichten. inkl. der gesetzl. MwSt.<br />
20,00 €<br />
10.4.6<br />
Die vorstehenden Regelungen erfordern unabdingbar eine schriftliche Anmeldung bei Abgabe der komplett ausgefüllten<br />
Nennung.<br />
10.4.7<br />
Die mit der Nennung abgegebenen Daten (Anlage 1) zum Servicefahrzeug/-Truck / Zelt sind bindend<br />
und dürfen im Nachhinein nicht mehr geändert werden.<br />
Teilen sich mehrere Teilnehmer eine Fläche, so ist dies in jeder der betreffenden Nennung explizit mit anzugeben! Die<br />
Berechnung der Fläche hierzu erfolgt grundsätzlich nur bei einem der Teilnehmer. Die Informationspflicht obliegt den<br />
Teilnehmern.<br />
Vor Ort: Auch bei rechtzeitiger schriftlicher Anmeldung erfolgt die Zuteilung nach den vorhandenen Platzverhältnissen<br />
und ausschließlich mit Genehmigung durch den Veranstalter. Ein Anspruch auf zusätzliche Flächen besteht nicht.<br />
Gleiches gilt für den Wohnwagenpark. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz oder bestimmte Stellfläche besteht<br />
nicht. Der Veranstalter wird sich bemühen die Interessen aller Bewerber zu berücksichtigen.<br />
Nähere Ausführungen hierzu befinden sich in Art. 12 – Fahrerlagerorganisation.<br />
8 ADAC Zurich <strong>24</strong>h-<strong>Rennen</strong> / <strong>Ausschreibung</strong> <strong>2013</strong>