Ausschreibung 2013 - 24 Stunden Rennen Nürburgring
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3.13 Räder und Reifen<br />
3.13.1<br />
Die kompletten Räder (komplettes Rad = Radschüssel + Felge + Reifen) sind freigestellt, vorausgesetzt, sie können in<br />
der ursprünglichen Karosserie untergebracht werden, d. h. dass der obere Teil des kompletten Rades (Reifen inkl.<br />
Felgenhorn), der senkrecht über der Radmitte liegt, von der Karosserie überdeckt sein muss, wenn die Messung<br />
senkrecht durchgeführt wird.<br />
Die Kotflügel und die Radhäuser dürfen zum Zwecke der Unterbringung der Räder und Reifen auf das Notwendigste<br />
geändert werden.<br />
3.13.2<br />
Das Radbefestigungssystem ist freigestellt.<br />
3.13.3<br />
In keinem Fall darf die Breite des kompletten Rades, in Relation zum Hubraum bzw. Einstufungshubraum des<br />
Fahrzeuges, die folgenden Maße überschreiten:<br />
bis 1.400 ccm: 8,5 Zoll<br />
über 1.400 ccm bis 1.600 ccm: 9,0 Zoll<br />
über 1.600 ccm bis 2.000 ccm: 10,0 Zoll<br />
über 2.000 ccm bis 2.500 ccm: 10,5 Zoll<br />
über 2.500 ccm bis 3.000 ccm: 11,5 Zoll<br />
über 3.000 ccm bis 6.250 ccm 14.0 Zoll<br />
Vorstehende Regelung gilt nicht bei VLN-Veranstaltungen und dem <strong>24</strong>h-<strong>Rennen</strong> des ADAC<br />
Nordrhein. Bei diesen Veranstaltungen gelten bzgl. Breite des kompletten Rades die Bestimmungen<br />
der Gruppe <strong>24</strong>h-spezial.<br />
3.13.4<br />
Der Durchmesser ist freigestellt.<br />
3.13.5<br />
Die Reifen sind freigestellt.<br />
Beim <strong>24</strong>h-<strong>Rennen</strong> müssen zusätzlich die Reifenbestimmungen der betreffenden <strong>Ausschreibung</strong> beachtet werden.<br />
3.13.6<br />
Ein Reserverad und dessen Befestigungsteile dürfen entfernt werden.<br />
3.13.7<br />
Bodenfreiheit: Außer der Felge und/oder Reifen darf kein Teil des Fahrzeuges den Boden berühren, wenn die Reifen an<br />
einer Seite des Fahrzeuges ohne Überdruck sind. Zur Überprüfung dieser Vorgabe werden die Reifenventileinsätze<br />
einer Seite entfernt. Die Bodenfreiheit wird ohne Insassen geprüft.<br />
Dieser Test muss auf relativ ebener Fläche durchgeführt werden. Dem Teilnehmer ist es freigestellt, vor der Überprüfung<br />
der Bodenfreiheit die Reifen von den Felgen zu demontieren.<br />
3.14 Kraftstoffanlage<br />
3.14.1<br />
Das Fassungsvermögen der Kraftstoffbehälter darf in Abhängigkeit vom Hubraum bzw. Einstufungshubraum folgende<br />
Grenzen nicht überschreiten:<br />
über 1.000 ccm bis 1.400 ccm: 80 Liter<br />
über 1.400 ccm bis 1.600 ccm: 90 Liter<br />
über 1.600 ccm bis 2.000 ccm: 100 Liter<br />
über 2.000 ccm bis 2.500 ccm: 110 Liter<br />
über 2.500 ccm bis 6.200 ccm: 120 Liter<br />
Unter Kraftstoffbehälter versteht man die eigentlichen Kraftstoffbehälter, deren Einfüllrohr als auch die Sammelbehälter.<br />
Vorstehende Regelung gilt nicht bei VLN-Veranstaltungen und dem <strong>24</strong>h-<strong>Rennen</strong> des ADAC Nordrhein.<br />
Bei diesen Veranstaltungen gelten bzgl. Fassungsvermögen der Kraftstoffbehälter und der an Bord<br />
mitgeführten Kraftstoffmenge die Bestimmungen der Gruppe <strong>24</strong>h-Spezial.<br />
3.14.2<br />
Der Kraftstoffbehälter darf durch einen von der FIA homologierten Sicherheitstank (Spezifikation FT 3, FT3.5 oder FT5)<br />
ersetzt werden. In diesem Fall ist die Anzahl der Kraftstoffbehälter freigestellt und sie müssen innerhalb des<br />
Kofferraumes oder im originalen Einbauort gemäß Serienreglement untergebracht sein.<br />
3.14.3<br />
Die Gestaltung von Sammelkraftstoffbehältern mit einem Fassungsvermögen von maximal einem Liter ist freigestellt.<br />
Auch dürfen Kraftstoffbehälter (einschließlich Serienkraftstoffbehälter) und FT3-Kraftstoffbehälter untereinander<br />
ADAC Zurich <strong>24</strong>h-<strong>Rennen</strong> / <strong>Ausschreibung</strong> <strong>2013</strong> 63