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Ausschreibung 2013 - 24 Stunden Rennen Nürburgring

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3.13 Räder und Reifen<br />

3.13.1<br />

Die kompletten Räder (komplettes Rad = Radschüssel + Felge + Reifen) sind freigestellt, vorausgesetzt, sie können in<br />

der ursprünglichen Karosserie untergebracht werden, d. h. dass der obere Teil des kompletten Rades (Reifen inkl.<br />

Felgenhorn), der senkrecht über der Radmitte liegt, von der Karosserie überdeckt sein muss, wenn die Messung<br />

senkrecht durchgeführt wird.<br />

Die Kotflügel und die Radhäuser dürfen zum Zwecke der Unterbringung der Räder und Reifen auf das Notwendigste<br />

geändert werden.<br />

3.13.2<br />

Das Radbefestigungssystem ist freigestellt.<br />

3.13.3<br />

In keinem Fall darf die Breite des kompletten Rades, in Relation zum Hubraum bzw. Einstufungshubraum des<br />

Fahrzeuges, die folgenden Maße überschreiten:<br />

bis 1.400 ccm: 8,5 Zoll<br />

über 1.400 ccm bis 1.600 ccm: 9,0 Zoll<br />

über 1.600 ccm bis 2.000 ccm: 10,0 Zoll<br />

über 2.000 ccm bis 2.500 ccm: 10,5 Zoll<br />

über 2.500 ccm bis 3.000 ccm: 11,5 Zoll<br />

über 3.000 ccm bis 6.250 ccm 14.0 Zoll<br />

Vorstehende Regelung gilt nicht bei VLN-Veranstaltungen und dem <strong>24</strong>h-<strong>Rennen</strong> des ADAC<br />

Nordrhein. Bei diesen Veranstaltungen gelten bzgl. Breite des kompletten Rades die Bestimmungen<br />

der Gruppe <strong>24</strong>h-spezial.<br />

3.13.4<br />

Der Durchmesser ist freigestellt.<br />

3.13.5<br />

Die Reifen sind freigestellt.<br />

Beim <strong>24</strong>h-<strong>Rennen</strong> müssen zusätzlich die Reifenbestimmungen der betreffenden <strong>Ausschreibung</strong> beachtet werden.<br />

3.13.6<br />

Ein Reserverad und dessen Befestigungsteile dürfen entfernt werden.<br />

3.13.7<br />

Bodenfreiheit: Außer der Felge und/oder Reifen darf kein Teil des Fahrzeuges den Boden berühren, wenn die Reifen an<br />

einer Seite des Fahrzeuges ohne Überdruck sind. Zur Überprüfung dieser Vorgabe werden die Reifenventileinsätze<br />

einer Seite entfernt. Die Bodenfreiheit wird ohne Insassen geprüft.<br />

Dieser Test muss auf relativ ebener Fläche durchgeführt werden. Dem Teilnehmer ist es freigestellt, vor der Überprüfung<br />

der Bodenfreiheit die Reifen von den Felgen zu demontieren.<br />

3.14 Kraftstoffanlage<br />

3.14.1<br />

Das Fassungsvermögen der Kraftstoffbehälter darf in Abhängigkeit vom Hubraum bzw. Einstufungshubraum folgende<br />

Grenzen nicht überschreiten:<br />

über 1.000 ccm bis 1.400 ccm: 80 Liter<br />

über 1.400 ccm bis 1.600 ccm: 90 Liter<br />

über 1.600 ccm bis 2.000 ccm: 100 Liter<br />

über 2.000 ccm bis 2.500 ccm: 110 Liter<br />

über 2.500 ccm bis 6.200 ccm: 120 Liter<br />

Unter Kraftstoffbehälter versteht man die eigentlichen Kraftstoffbehälter, deren Einfüllrohr als auch die Sammelbehälter.<br />

Vorstehende Regelung gilt nicht bei VLN-Veranstaltungen und dem <strong>24</strong>h-<strong>Rennen</strong> des ADAC Nordrhein.<br />

Bei diesen Veranstaltungen gelten bzgl. Fassungsvermögen der Kraftstoffbehälter und der an Bord<br />

mitgeführten Kraftstoffmenge die Bestimmungen der Gruppe <strong>24</strong>h-Spezial.<br />

3.14.2<br />

Der Kraftstoffbehälter darf durch einen von der FIA homologierten Sicherheitstank (Spezifikation FT 3, FT3.5 oder FT5)<br />

ersetzt werden. In diesem Fall ist die Anzahl der Kraftstoffbehälter freigestellt und sie müssen innerhalb des<br />

Kofferraumes oder im originalen Einbauort gemäß Serienreglement untergebracht sein.<br />

3.14.3<br />

Die Gestaltung von Sammelkraftstoffbehältern mit einem Fassungsvermögen von maximal einem Liter ist freigestellt.<br />

Auch dürfen Kraftstoffbehälter (einschließlich Serienkraftstoffbehälter) und FT3-Kraftstoffbehälter untereinander<br />

ADAC Zurich <strong>24</strong>h-<strong>Rennen</strong> / <strong>Ausschreibung</strong> <strong>2013</strong> 63

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