Ausschreibung 2013 - 24 Stunden Rennen Nürburgring
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Entgegen Artikel 2.6, Anlage 1, gilt die Möglichkeit zur Zulassung als Fahrzeug mit seriennahem Motor ausschließlich für<br />
Serienfahrzeuge, welche mit diesem Motor in mindestens 200 identischen Einheiten gebaut wurden.<br />
Über Ausnahmen entscheidet der Rennleiter in Abstimmung mit dem Technikausschuss abschließend.<br />
Art. 2.1 Telemetrie<br />
Der Einsatz einer „one – way“ Telemetrie ist freigestellt. D.h. die Übermittlung von Daten und / oder Signalen vom<br />
Fahrzeug an eine fahrzeugfremde Einrichtung ist erlaubt. Die Übermittlung von Daten und / oder Signalen von einer<br />
fahrzeugfremden Einrichtung zum Fahrzeug ist nicht erlaubt.<br />
Art. 3 Geräuschbegrenzung und Abgasvorschriften für alle Fahrzeuge<br />
Art. 3.1 Geräuschbegrenzung - Lärmtransponder<br />
Art. 3.1.1<br />
Das <strong>24</strong>h <strong>Rennen</strong> entspricht der Geräusch- Emmissionsklasse B am <strong>Nürburgring</strong>.<br />
Art. 3.1.2<br />
Zur Überwachung der Einhaltung der Grenzwerte der Emmissionsklasse B am <strong>Nürburgring</strong> wird beim <strong>24</strong>h <strong>Rennen</strong><br />
ausschließlich nach der DMSB-Vorbeifahrtmessmethode (siehe auch DMSB-Handbuch, blauer Teil, Kapitel II) verfahren.<br />
Die Überwachung erfolgt während der gesamten Veranstaltung.<br />
In jedes Fahrzeug ist neben dem Transponder für die Zeitnahme, ein weiterer Transponder zur Überwachung der<br />
Lärmbeschränkung zu installieren. An der Nordschleife sind 5 permanente Dauermessstationen installiert worden, die<br />
die Lautstärke der Fahrzeuge nach der DMSB-Vorbeifahrtmessmethode erfassen. Durch den Transponder wird der<br />
erfasste Wert dem jeweiligen Fahrzeug zugeordnet.<br />
Die max. zulässigen Geräuschgrenzwerte sind der Tabelle in Art. 3.1.3 zu entnehmen. Diese Werte dürfen unter keinen<br />
Umständen überschritten werden. Fahrzeuge, die zweimal diesen Wert überschreiten, werden durch ein schwarzes<br />
Flaggensignal und einer Tafel mit Startnummer aus dem <strong>Rennen</strong> geholt.<br />
Die Lärmtransponder haben eine Größe von 13 x 2,5 x 2,0 cm und werden inkl. einer Halteplatte zusammen mit dem<br />
Zeitnahmetransponder bei der Technischen Abnahme ausgegeben. Die Rückgabe erfolgt bei der Tankkaution-<br />
Abrechnung. Der Lärmtransponder muss in Höhe der Seitenscheibe (z.B. am Käfig) im Fahrzeug montiert werden. Dies<br />
wird auch bei der Technischen Abnahme kontrolliert.<br />
1. Schallleistungs-Messung (computergestütztes L WA-Verfahren)<br />
Das nachstehend beschriebene LWA-Verfahren ist für Rundstreckenveranstaltungen (insbesondere auf permanenter<br />
Rundstrecke) vorzugsweise anzuwenden.<br />
Die computergestützte Schallleistungs-Messung ist ein automatisiertes Messverfahren zur Erfassung der Schallleistung<br />
jedes Fahrzeugs und entspricht dem aktuellen Stand der Geräuschmesstechnik.<br />
Die DMSB-Schallleistungs-Messmethode (nachfolgend als LWA-Verfahren bezeichnet) ist nach folgendem<br />
Verfahrensschema durchzuführen.<br />
♦ Messung der Fahrzeuge unter Rennbedingungen<br />
♦ Erfassung der Drehzahl<br />
♦ Erfassung aller Fahrzeuge und aller gefahrenen Runden<br />
Die Schallleistungsmessungen müssen gemäß §26/28 BlmSchG amtlichen Ansprüchen gerecht werden.<br />
a) Geräuschtechnische Bestimmung und Einmessung der Mikrophonposition nach fahrdynamischen und<br />
messtechnischen Parametern (unter Einsatz einer geeichten Schallquelle), Aufbau des Messequipments und<br />
Testmessung.<br />
Anmerkung: Diese Vorbereitungen und Einrichtungen sind bereits bei den permanent überwachten Rennstrecken (z.Z.<br />
Eurospeedway-Lausitz, Hockenheimring und Nurburgring) durchgeführt bzw. vorhanden.<br />
b) Erfassung des Schalldruckpegels des vorbeifahrenden Fahrzeugs (dynamische Last bzw. Beschleunigungsphase) –<br />
Übertragung an Rechner mit digitalen Signalprozessor und Umrechnung in den Schallleistungs-Pegel LW<br />
Erfassung des Transponder-Signals zur Zuordnung der Start-Nummer des Fahrzeugs und dem dazugehörigen<br />
Schallleistungspegel.<br />
c) Innerhalb eines definierten Zeitfensters wird rechnerisch mittels geeigneter Software entschieden, ob der Wert<br />
eindeutig ist und verwertet werden kann. Dadurch wird der Mindestabstand zwischen Startnummer-Signalen sowie<br />
der Ausschluss von Fremdgeräuschen (z.B. Lautsprecherdurchsagen, Fluglärm o.ä.) sichergestellt.<br />
d) Falls der erfasste Messwert eindeutig ist, wird dieser mit Rundenzuordnung in ein Messprotokoll übertragen. Nicht<br />
berücksichtigte Messwerte (z.B. durch Geräuschüberlagerung mehrerer Fahrzeuge) werden im Protokoll gesondert<br />
gekennzeichnet.<br />
Parallel sind sämtliche Schallereignisse (Startnummern- und Zeit- zugeordnet) online darzustellen, so dass auffällige<br />
Fahrzeuge sofort zu identifizieren sind.<br />
ADAC Zurich <strong>24</strong>h-<strong>Rennen</strong> / <strong>Ausschreibung</strong> <strong>2013</strong> 35