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Ausschreibung 2013 - 24 Stunden Rennen Nürburgring

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Art. 4.10 Leuchtdioden<br />

Alle zum Top 40 Qualifying startberechtigten Fahrzeuge müssen zur besseren Erkennbarkeit und Identifizierbarkeit an<br />

ihren Fahrzeugen Leuchtdioden anbringen, die hinter der Frontscheibe auf der Beifahrerseite anzubringen sind. Die<br />

Montage und Stromversorgung obliegt dem Team selbst.<br />

Die Blinklichter werden den Teams rechtzeitig vor dem <strong>Rennen</strong> gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von 300,00 € im<br />

Rennbüro ausgehändigt. Die Rückgabe der Blinklichter erfolgt bei der Tankabrechnung, hier erfolgt auch die<br />

Rückzahlung der Kaution.<br />

Art. 4.11<br />

Ein Stromkreisunterbrecher gemäß Anhang J Art. 253.13 ist vorgeschrieben.<br />

Art. 4.12 Abschleppösen<br />

Jedes Fahrzeug muss vorn und hinten mit jeweils einer Abschleppöse ausgerüstet sein. Jede Abschleppöse muss einen<br />

Innendurchmesser von mindestens 60mm und max. 100mm bzw. einen adäquaten freien Querschnitt von mindestens 29<br />

cm² und max. 79 cm² aufweisen. Durch die Abschleppöse muss ein Bolzen mit einem Durchmesser von 60mm bewegt<br />

werden können. Die Abschleppösen müssen fest mit den tragenden Teilen der Karosserie verbunden sein. Die<br />

Abschleppösen müssen so positioniert sein, dass ihre Vorderkante über die äußere Peripherie der Karosserie hinausragt<br />

oder mit dieser abschließt. Darüber hinaus müssen die Abschleppösen stabil genug und zugänglich sein, um das<br />

Fahrzeug bergen zu können, wenn es in einem Kiesbett zum Stillstand kommt. Jede Abschleppöse muss selbst oder<br />

durch einen Pfeil an dem darüber liegenden Karosserieteil kontrastierend zum Fahrzeug in gelb, rot oder orange<br />

gekennzeichnet sein.<br />

Art. 4.13<br />

Es ist angebracht, die Auspuffanlage besonders zu sichern z.B. mit Knotenblechen, Fangbändern usw.<br />

(Homologationsvorschriften für die Klasse SP9 (FIA-GT3) und SP10 (SRO-GT4) sind zu beachten). In Bezug auf die<br />

Auspuffanlagen sind die Geräuschbegrenzungen gemäß Art. 3.1 dieser <strong>Ausschreibung</strong> zu beachten.<br />

Art. 4.14<br />

Das Hinzufügen von Schutzgittern in und vor Lufteinlässen ist gestattet. Diese Gitter und deren Befestigungen dürfen<br />

von oben gesehen maximal 10 mm aus der Projektion des Fahrzeuges herausragen.<br />

Art. 4.15<br />

Die Befestigungen von Videokameras müssen der technischen Abnahme vorgeführt werden.<br />

Art. 4.16 Feuerlöscher<br />

Art. 4.16.1<br />

Für die Fahrzeuge der Division 1 – Gruppe <strong>24</strong>h-Spezial und Gruppe E1-XP ist eine von der FIA für Tourenwagen<br />

homologierte Feuerlöschanlage vorgeschrieben.<br />

Art. 4.16.2<br />

Für alle übrigen Fahrzeugklassen ist ein 4 kg oder 2 x 2 kg Handfeuerlöscher nach DMSB – Bestimmungen<br />

vorgeschrieben. Ein von der FIA für Tourenwagen genehmigtes zulässiges Feuerlöschsystem wird empfohlen.<br />

Artikel 5 Fahrzeugkennzeichnung<br />

Art. 5.1<br />

Die Startnummern und Werbeaufkleber werden im Check-In den Teilnehmern ausgehändigt. Sie sind vor der<br />

technischen Abnahme ordnungsgemäß anzubringen. Nur Fahrzeuge mit den vom Veranstalter ausgegebenen<br />

Startnummern werden abgenommen.<br />

Art. 5.2<br />

Jedes Fahrzeug ist mit drei Startnummern zu versehen. Auf beiden Seiten, vorzugsweise auf den Türen und auf der<br />

vorderen Haube 45° nach rechts geneigt. Ferner muss zusätzlich eine kleine Startnummer oben rechts in der<br />

Heckscheibe angebracht werden. Die ausgegebenen Nummern dürfen nicht verändert werden (zum Beispiel durch<br />

Ausschneiden von Zahlen). Eine zusätzliche Rundumklebung wird empfohlen – die Abklebung darf aber nur in weiß<br />

erfolgen.<br />

Art. 5.3<br />

Ist aufgrund der Beschaffenheit der Türen die Beklebung mit dem vorgeschriebenen Startnummernträger und<br />

Startnummern nicht einwandfrei möglich, ist eine Alternative zum Bekleben vom Team mit dem Veranstalter abzuklären.<br />

Ohne Zustimmung des Veranstalters, darf der Startnummernträger nicht verändert oder auseinander geschnitten<br />

werden.<br />

Art. 5.4<br />

Sollte sich eine Startnummer ganz oder teilweise lösen und dadurch das Fahrzeug für die Zeitnahme nicht zu<br />

identifizieren sein, geht dies zu Lasten des Teilnehmers.<br />

ADAC Zurich <strong>24</strong>h-<strong>Rennen</strong> / <strong>Ausschreibung</strong> <strong>2013</strong> 41

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