Ausschreibung 2013 - 24 Stunden Rennen Nürburgring
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Art. 4.10 Leuchtdioden<br />
Alle zum Top 40 Qualifying startberechtigten Fahrzeuge müssen zur besseren Erkennbarkeit und Identifizierbarkeit an<br />
ihren Fahrzeugen Leuchtdioden anbringen, die hinter der Frontscheibe auf der Beifahrerseite anzubringen sind. Die<br />
Montage und Stromversorgung obliegt dem Team selbst.<br />
Die Blinklichter werden den Teams rechtzeitig vor dem <strong>Rennen</strong> gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von 300,00 € im<br />
Rennbüro ausgehändigt. Die Rückgabe der Blinklichter erfolgt bei der Tankabrechnung, hier erfolgt auch die<br />
Rückzahlung der Kaution.<br />
Art. 4.11<br />
Ein Stromkreisunterbrecher gemäß Anhang J Art. 253.13 ist vorgeschrieben.<br />
Art. 4.12 Abschleppösen<br />
Jedes Fahrzeug muss vorn und hinten mit jeweils einer Abschleppöse ausgerüstet sein. Jede Abschleppöse muss einen<br />
Innendurchmesser von mindestens 60mm und max. 100mm bzw. einen adäquaten freien Querschnitt von mindestens 29<br />
cm² und max. 79 cm² aufweisen. Durch die Abschleppöse muss ein Bolzen mit einem Durchmesser von 60mm bewegt<br />
werden können. Die Abschleppösen müssen fest mit den tragenden Teilen der Karosserie verbunden sein. Die<br />
Abschleppösen müssen so positioniert sein, dass ihre Vorderkante über die äußere Peripherie der Karosserie hinausragt<br />
oder mit dieser abschließt. Darüber hinaus müssen die Abschleppösen stabil genug und zugänglich sein, um das<br />
Fahrzeug bergen zu können, wenn es in einem Kiesbett zum Stillstand kommt. Jede Abschleppöse muss selbst oder<br />
durch einen Pfeil an dem darüber liegenden Karosserieteil kontrastierend zum Fahrzeug in gelb, rot oder orange<br />
gekennzeichnet sein.<br />
Art. 4.13<br />
Es ist angebracht, die Auspuffanlage besonders zu sichern z.B. mit Knotenblechen, Fangbändern usw.<br />
(Homologationsvorschriften für die Klasse SP9 (FIA-GT3) und SP10 (SRO-GT4) sind zu beachten). In Bezug auf die<br />
Auspuffanlagen sind die Geräuschbegrenzungen gemäß Art. 3.1 dieser <strong>Ausschreibung</strong> zu beachten.<br />
Art. 4.14<br />
Das Hinzufügen von Schutzgittern in und vor Lufteinlässen ist gestattet. Diese Gitter und deren Befestigungen dürfen<br />
von oben gesehen maximal 10 mm aus der Projektion des Fahrzeuges herausragen.<br />
Art. 4.15<br />
Die Befestigungen von Videokameras müssen der technischen Abnahme vorgeführt werden.<br />
Art. 4.16 Feuerlöscher<br />
Art. 4.16.1<br />
Für die Fahrzeuge der Division 1 – Gruppe <strong>24</strong>h-Spezial und Gruppe E1-XP ist eine von der FIA für Tourenwagen<br />
homologierte Feuerlöschanlage vorgeschrieben.<br />
Art. 4.16.2<br />
Für alle übrigen Fahrzeugklassen ist ein 4 kg oder 2 x 2 kg Handfeuerlöscher nach DMSB – Bestimmungen<br />
vorgeschrieben. Ein von der FIA für Tourenwagen genehmigtes zulässiges Feuerlöschsystem wird empfohlen.<br />
Artikel 5 Fahrzeugkennzeichnung<br />
Art. 5.1<br />
Die Startnummern und Werbeaufkleber werden im Check-In den Teilnehmern ausgehändigt. Sie sind vor der<br />
technischen Abnahme ordnungsgemäß anzubringen. Nur Fahrzeuge mit den vom Veranstalter ausgegebenen<br />
Startnummern werden abgenommen.<br />
Art. 5.2<br />
Jedes Fahrzeug ist mit drei Startnummern zu versehen. Auf beiden Seiten, vorzugsweise auf den Türen und auf der<br />
vorderen Haube 45° nach rechts geneigt. Ferner muss zusätzlich eine kleine Startnummer oben rechts in der<br />
Heckscheibe angebracht werden. Die ausgegebenen Nummern dürfen nicht verändert werden (zum Beispiel durch<br />
Ausschneiden von Zahlen). Eine zusätzliche Rundumklebung wird empfohlen – die Abklebung darf aber nur in weiß<br />
erfolgen.<br />
Art. 5.3<br />
Ist aufgrund der Beschaffenheit der Türen die Beklebung mit dem vorgeschriebenen Startnummernträger und<br />
Startnummern nicht einwandfrei möglich, ist eine Alternative zum Bekleben vom Team mit dem Veranstalter abzuklären.<br />
Ohne Zustimmung des Veranstalters, darf der Startnummernträger nicht verändert oder auseinander geschnitten<br />
werden.<br />
Art. 5.4<br />
Sollte sich eine Startnummer ganz oder teilweise lösen und dadurch das Fahrzeug für die Zeitnahme nicht zu<br />
identifizieren sein, geht dies zu Lasten des Teilnehmers.<br />
ADAC Zurich <strong>24</strong>h-<strong>Rennen</strong> / <strong>Ausschreibung</strong> <strong>2013</strong> 41