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Ausschreibung 2013 - 24 Stunden Rennen Nürburgring

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11. Fahrzeug- und Personenkennzeichnung<br />

11.1<br />

Gegen Vorlage der Original-Nennungsbestätigung werden im Check-In alle dem Bewerber zustehenden Ausweise und<br />

Fahrzeug-Einfahrtscheine gegen Unterschrift ausgegeben. Der Bewerber ist selbst dafür verantwortlich, dass später<br />

eintreffende Fahrer, Mechaniker oder sonstige Teammitglieder ihre Ausweise/ Fahrzeugscheine erhalten.<br />

Ausweise/Scheine können bei der ADAC Ausgabestelle „Scharfer Kopf“ hinter der Tribüne 10 hinterlegt werden.<br />

11.2<br />

Zur Einfahrt in das Fahrer-/Industrielager werden Einfahrtsscheine ausgegeben. Diese müssen an der Innenseite der<br />

Windschutzscheibe angebracht werden.<br />

Die Anzahl der zugelassenen Teamfahrzeuge in Form von Motorrollern etc. ist pro Team auf 1 beschränkt.<br />

Hierfür wird ebenfalls ein Schein/Sticker ausgegeben, der sichtbar an dem Motorroller angebracht werden muss.<br />

Für Motorroller wird im Bereich vor dem Start-/Zielhaus ein Parkplatz eingerichtet.<br />

Motorroller die keinen gültigen Sticker aufweisen, werden vom Veranstalter entfernt.<br />

Ebenso werden Roller entfernt, die in den Fahrstraßen, Sperrzonen oder Rettungswegen stehen.<br />

Fahrzeuge ohne sichtbar angebrachte Fahrzeugscheine erhalten keine Einfahrtserlaubnis. Zweiräder (Motorroller etc.)<br />

ohne gültigen Sticker und Zulassung zum Straßenverkehr können vom Veranstalter bis zum Ende der Veranstaltung<br />

eingezogen und sichergestellt werden. Der Veranstalter behält sich vor, kopierte, bzw. gefälschte Tickets oder Scheine<br />

zur Anzeige zu bringen.<br />

11.3<br />

Bewerber zum <strong>24</strong>h <strong>Rennen</strong> erhalten im Check-In:<br />

♦ 10 Tickets „Zurich“-Lane (gültig bis / im Arbeitsbereich) Ein Verkauf dieser Tickets ist strikt untersagt!<br />

♦ Tickets „Driver“, nach Anzahl der genannten Fahrer<br />

♦ 2 Parkscheine für Teamparkplatz<br />

♦ 2 Parkscheine für Wohnwagenpark (gemäß Anforderung, Anlage 2, Nennformular)<br />

♦ 1 Schein für Durchfahrt Servicefahrzeug begrenzt auf 1x2 <strong>Stunden</strong> (zum Ausladen Material Team)<br />

♦ 1 Sticker für Motorroller<br />

Das Personal der FL-Mannschaft gibt für den Einzug ins Fahrerlager an der Zufahrt zur Strecke/Müllenbachschleife:<br />

♦ 1 Aufkleber für 1 Teamtruck pro Team aus.<br />

Ab Sonntag, 19. Mai <strong>2013</strong>, 18:00 Uhr wird im Rennbüro für Servicefahrzeuge ein Serviceschein ausgegeben. Dieser<br />

Schein berechtigt zum Parken ausschließlich auf dem vom Veranstalter festgelegten Areal. Der genaue Standort wird mit<br />

Ausgabe des Servicescheins mitgeteilt. Jedes Team erhält nur einen Serviceschein gegen Unterschrift. Fahrzeuge die<br />

innerhalb des Fahrerlagers unberechtigt auf anderen Flächen, als die vom Veranstalter festgelegt parken, werden<br />

kostenpflichtig abgeschleppt.<br />

Hinweis:<br />

Quads sind für die Platzverhältnisse im Fahrerlager nicht geeignet und daher wie ein PKW zu behandeln (ein Roller kann<br />

notfalls nach unerlaubtem Abstellen weg geschoben werden – beim Quad ist dies nicht ohne Weiteres möglich).<br />

Es werden daher keine Roller-Vignetten mehr für Quads ausgegeben.<br />

Die Benutzung von Quads ist nur noch gegen einen gebührenpflichtigen Durchfahrtschein (200,00 €) möglich, der fest<br />

auf dem Fahrzeug zu befestigen ist. Quads dürfen keinesfalls in den Fahr- und Rettungsstraßen abgestellt werden, sonst<br />

werden diese kostenpflichtig vom Veranstalter entfernt. Quads ohne Durchfahrtschein werden ebenfalls kostenpflichtig<br />

abgeschleppt.<br />

11.4<br />

Es besteht die Möglichkeit für Zulieferer (Ersatzteile, Catering etc.) gegen Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 150,00<br />

€ kurzfristig einen zeitlich beschränkten Lieferanteneinfahrtschein zu erhalten. Die Kaution wird bei rechtzeitiger<br />

Rückgabe des Einfahrtscheines zurückgezahlt. Der Aufenthalt ist auf maximal 2 <strong>Stunden</strong> begrenzt. Die Einfahrtszeiten<br />

werden notiert. Sollte der Zulieferer sein Lieferfahrzeug nicht innerhalb der 2 <strong>Stunden</strong>frist entfernt haben, so verfällt die<br />

Kaution zugunsten des Veranstalters. Eine neuerliche Zufahrtsberechtigung wird für diesen Lieferanten / Zulieferer dann<br />

nicht mehr erteilt.<br />

Die Kautionsscheine können an der ADAC Ausgabestelle, „Scharfer Kopf“ hinter der Tribüne 10 abgeholt werden.<br />

12. Fahrerlagerorganisation<br />

12.1<br />

Abschließende Regelungen über die Belegung des Fahrerlagers werden mit der Nennungsbestätigung bekannt<br />

gegeben. Die Einteilung durch den Veranstalter ist für den Bewerber bindend. Ein Anspruch auf eine bestimmte<br />

Fahrerlagerfläche besteht nicht. Die Einfahrt und Platzzuweisung geschieht ausschließlich unter Aufsicht der<br />

Fahrerlagermarshals, deren Anweisungen unbedingt zu befolgen sind.<br />

Die in der ANLAGE 1 zur Nennung (Rüstfahrzeug) gemachten Angaben sind bindend.<br />

ADAC Zurich <strong>24</strong>h-<strong>Rennen</strong> / <strong>Ausschreibung</strong> <strong>2013</strong> 9

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