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Ausschreibung 2013 - 24 Stunden Rennen Nürburgring

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Art. 4 Besondere technische Bestimmungen und Sicherheitsvorschriften für alle Fahrzeuge<br />

Art. 4.1<br />

Bei allen Fahrzeugen müssen die Sicherheitsvorschriften für Gruppe A gemäß Art. 253 im Anhang J zum ISG<br />

eingehalten werden.<br />

Der Überrollkäfig muss dem Art. 253.8 des Anhang J 2002 oder des aktuellen Anhang J zum ISG entsprechen. In allen<br />

Fahrzeuggruppen und Serien an Überrollkäfigen, welche nach den so genannten Eigenbauvorschriften gebaut sind, an<br />

der Fahrerseite mindestens zwei Flankenschutzstreben gemäß Art. 253 im Anhang J des ISG verlangt. Bei gekreuzten<br />

Flankenschutzstreben müssen mindestens zwei gegenüberliegende Knotenbleche vorhanden sein. Es sind weiterhin alle<br />

Überrollkäfige zugelassen, welche über ein ASN-Zertifikat, z.B. DMSB, ONS, MSA, usw. oder eine FIA-Homologation<br />

abgedeckt sind.<br />

In allen Fahrzeuggruppen und Serien muss an Überrollkäfigen, welche nach den so genannten Eigenbauvorschriften<br />

gebaut sind, eine Stützstrebe auf beiden Fahrzeugseiten an der A-Säule vorhanden sein, wenn das Maß A größer als<br />

200 mm ist (siehe DMSB-Handbuch, blauer Teil Art. 1.8.3, www.dmsb.de). Der DMSB kann für Fahrzeuge, bei denen<br />

der Bauraum z.B. hinsichtlich Lenkradbetätigung nachweislich eine gerade Stützstrebe nicht zulässt, auf Antrag eine<br />

Ausnahmegenehmigung für eine Ersatzkonstruktion erteilen.<br />

Art. 4.1.1 Separate Gurtbefestigungsstrebe<br />

In den Gruppen <strong>24</strong>h-Spezial, AT und VLN-Serienwagen ist folgende separate Gurtbefestigungsstrebe zulässig:<br />

Separate Gurtbefestigungsstrebe an der Karosserie/dem Fahrgestell<br />

Eine von der Überrollvorrichtung unabhängige, mittig abgestützte Gurtstrebe aus nahtlosen, kaltverformten, unlegierten<br />

Kohlenstoffstahl mit den Mindestabmessungen Ø 38 x 2,5 mm oder Ø 40 x 2,0 mm und einer Mindestzugfestigkeit von<br />

350 N/mm² (analog Art. 253-8.3.3) darf hinter dem Hauptbügel (B-Säule - bezogen auf die Fahrtrichtung) - an der<br />

Karosserie/dem Fahrgestell unter Einhaltung dieser Bestimmungen angebracht werden.<br />

Die Gurtstrebe muss gemäß Zeichnung 7 mit einem mittig angeschweißten Rohr gleicher Materialspezifikation in<br />

einem Winkel von mindestens 30° zur Vertikalen schräg nach unten (nach vorn oder nach hinten gerichtet) zum<br />

Fahrzeugboden abgestützt werden.<br />

An den Enden der Gurt- und Stützstrebe muss jeweils eine angeschweißte Verstärkungsplatte aus Stahl mit den<br />

Mindestabmessungen 100 x 100 x 2 mm (L x B x H) vorhanden sein, welche entweder mit der Karosserie/dem<br />

Fahrgestell verschweißt oder mittels mindestens 4 Schrauben M8 (Festigkeitsklasse 8.8 oder 10.9) mit dieser/diesem<br />

verschraubt werden muss.<br />

Die Gurte dürfen mittels Schlaufen oder Schrauben an der Gurtstrebe befestigt sein.<br />

Art. 4.2<br />

Ein FIA homologierter 6-Punkt Sicherheitsgurt ist bei allen Fahrzeugen vorgeschrieben.<br />

Art. 4.3<br />

Ein FIA homologierter Fahrersitz mit Befestigung nach Anhang J Art. 253 ist bei allen Fahrzeugen vorgeschrieben.<br />

Art. 4.4<br />

Für alle Fahrzeuge ist die Verwendung von Türfangnetzen (NASCAR-Netze) gemäß DMSB-Bestimmungen im Bereich<br />

der Fahrertür vorgeschrieben. In der Gruppe E1-XP sind solche Netze empfohlen.<br />

Art. 4.5<br />

Das Bekleben der Seiten bzw. Türscheiben mit einer klaren Sicherheitsfolie (nicht getönt) nach DMSB-Richtlinien wird<br />

empfohlen. (Ausnahme: Fahrzeuge der Gruppe <strong>24</strong>h-Spezial, siehe Anlage 1, Art. 16.1)<br />

Das Bekleben der Frontscheibe außen mit einer klaren Sicherheitsfolie (nicht getönt) ist zulässig. Die Folie muss nicht<br />

gekennzeichnet sein.<br />

Art. 4.6<br />

Die Heckscheiben dürfen teilweise abgeklebt werden (die Sicht nach hinten muss gewährleistet bleiben). Die auf der<br />

Heckscheibe befindliche Folie darf nicht mit Werbung versehen sein. Ausnahme Fläche der Pflichtwerbung.<br />

Art. 4.7<br />

Bei allen Fahrzeugen sind maximal 6 Frontscheinwerfer erlaubt.<br />

Art. 4.7.1<br />

Für Fahrzeuge der Klassen SP7, SP8 und SP9 (FIA-GT3), wird die Verwendung von gelben Scheinwerfern empfohlen.<br />

Art. 4.8<br />

Jedes Fahrzeug muss mit einer roten, von der FIA homologierten oder Serienmäßigen Nebelschlussleuchte ausgerüstet<br />

sein. (siehe technische FIA-Liste Nr. 19).<br />

Art. 4.9<br />

Das Anbringen von nicht ausdrücklich erlaubten Blinklichtern, Leuchtdioden, Laserlichtquellen usw.<br />

an den Fahrzeugen ist nicht gestattet. Ausnahme die Top 40 Fahrzeuge (siehe Art. 4.10).<br />

40 ADAC Zurich <strong>24</strong>h-<strong>Rennen</strong> / <strong>Ausschreibung</strong> <strong>2013</strong>

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