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Ausschreibung 2013 - 24 Stunden Rennen Nürburgring

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9.2 Nennungen<br />

9.2.1<br />

Die Nennung ist ausschließlich auf dem vom Veranstalter herausgegebenen Nennformular abzugeben. Das<br />

Nennformular und die Anlagen sind komplett und leserlich („Großbuchstaben/Druckschrift“) auszufüllen und es<br />

sind alle dort verlangten Angaben/Erklärungen, insbesondere die zum Wettbewerbsfahrzeug anzugeben.<br />

In dem vorgegebenen Nennformular müssen alle Angaben in Hinblick auf eventuelle Zusatzleistungen<br />

(z.B. Zusatzflächen, etc.) enthalten sein.<br />

Nicht ordnungsgemäß bzw. unvollständig ausgefüllte Nennungen sind ungültig und werden<br />

zurückgesandt!<br />

Unklarheiten oder solche die sich nachträglich als Unklarheiten herausstellen gehen zu Lasten des<br />

Bewerbers.<br />

Nennungen, die nach Nennungsschluss eingehen, werden nicht bearbeitet.<br />

9.2.2<br />

Nennungen, für die das Nenngeld und die sonstigen Kosten und Gebühren (z.B. Zusatzflächen etc.) bzw. der in der<br />

Rechnung ausgewiesene Endbetrag ohne Abzüge nicht bis zum Nennungsschluss entrichtet oder überwiesen<br />

wurden, werden als unvollständig betrachtet, nicht bearbeitet und zurückgesandt!<br />

Scheckzahlungen können aus buchungstechnischen und organisatorischen Gründen keine Berücksichtigung finden.<br />

9.2.3<br />

Für den fristgemäßen Zahlungseingang beim Veranstalter hat der Bewerber selbst den Nachweis zu führen.<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass weder durch Eingang der Nennung, durch die organisatorisch bedingte<br />

zeitnah erfolgende Inrechnungstellung, noch durch die Überweisung des Rechnungsbetrages ein Vertrag zwischen<br />

Antragsteller und Veranstalter zustande kommt, sondern erst wenn sie der Veranstalter schriftlich mit der<br />

Nennbestätigung bestätigt hat. (siehe Art. 9.3)<br />

9.2.4<br />

Der Veranstalter hat das Recht, eine Nennung mit Angabe von Gründen abzulehnen.<br />

Gründe für eine Ablehnung können auch das Fehlen, die Unvollständigkeit oder Falschangaben zum einzusetzenden<br />

Fahrzeug im Nennformular sein, falls dadurch die ordnungsgemäße Divisions-, Gruppen- bzw. Klasseneinteilung nicht<br />

möglich ist.<br />

Die Entscheidung des Rennleiters über eine Ablehnung ist abschließend.<br />

9.2.5<br />

Per Telefax oder E-Mail abgegebene Nennungen müssen am gleichen Tag auf dem Postweg an den Veranstalter<br />

gesandt werden. Telefonisch können keine Nennungen abgegeben werden!<br />

9.2.6<br />

Die Nennungen sind vom Bewerber und von allen Fahrern/Fahrerinnen zu unterschreiben. Ist kurzfristig der Austausch<br />

eines/r Fahrers/Fahrerin erforderlich, so ist der Bewerber dafür verantwortlich, dass der/die ausgetauschte<br />

Fahrer/Fahrerin spätestens bei der Dokumentenabnahme das Nennungsformular unterzeichnet und dieser/diese<br />

sämtliche sonstigen vorgenannten Erfordernisse erfüllt.<br />

Fehlt bei der Bewerberangabe die Lizenznummer, erfolgt keine Veröffentlichung im Programmheft oder sonstigen<br />

Teilnehmerlisten.<br />

Hinweis:<br />

Wird eine Nennung über ein Team eingereicht, die über keine Firmen-Bewerberlizenz verfügen, ist zwingend die<br />

Unterschrift der Fahrer mit Angabe der Bewerber-/Fahrerlizenznummer erforderlich, (siehe hierzu auch Artikel 8.1)<br />

9.2.7<br />

Eine Umstufung des genannten Fahrzeuges in eine andere Klasse oder Gruppe kann nach Nennungsschluss nicht mehr<br />

erfolgen. Hiervon ausgenommen sind Falscheinstufungen des Veranstalters.<br />

9.2.8<br />

Jeder Fahrzeugeigentümer muss die schriftliche Verzichtserklärung für das von ihm eingesetzte Fahrzeug auf dem<br />

Nennformular unterschreiben.<br />

9.3 Nennbestätigung<br />

Die Nennung gilt erst dann als angenommen, wenn sie der Veranstalter verbindlich und schriftlich mit der<br />

Nennbestätigung bestätigt hat. Durch die schriftliche Bestätigung der Nennung kommt der Vertrag zwischen Veranstalter<br />

und Bewerber zustande. Dieser Vertrag verpflichtet Bewerber und Fahrer an der Veranstaltung unter den in der<br />

<strong>Ausschreibung</strong> genannten Bedingungen teilzunehmen. Bei unentschuldigter Nichtteilnahme kann eine Meldung zur<br />

Bestrafung an den zuständigen ASN erfolgen.<br />

9.4. Nennungsliste<br />

Alle beim Veranstalter ordnungsgemäß eingegangenen und mit dem kompletten Nenngeld versehenen Nennungen<br />

werden in der Nennungsliste aufgenommen.<br />

6 ADAC Zurich <strong>24</strong>h-<strong>Rennen</strong> / <strong>Ausschreibung</strong> <strong>2013</strong>

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