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OHRIS Prüflisten System- und Complianceaudit 12092005 - Bayern

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E 1.11<br />

E 1.12<br />

E 1.13<br />

<strong>OHRIS</strong> –Audit<br />

Complianceteil<br />

Bewertungsmaßstab (Spalte B)<br />

Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel<br />

Organisationseinheit:<br />

...............................................<br />

A 0<br />

A 1<br />

A 2<br />

nicht relevant<br />

überdurchschnittlich erfüllt<br />

erfüllt / ja<br />

M 1<br />

M 2<br />

M 3<br />

Priorität 1<br />

Priorität 2<br />

Priorität 3<br />

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein<br />

Nach welchen Kriterien werden die Betriebsanweisungen erstellt?<br />

Betroffene Arbeitsbereiche<br />

Art des Gefahrstoffs<br />

Hinweise in den Sicherheitsdatenblättern zu Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />

Wie wird die Unterweisung der Beschäftigten durchgeführt?<br />

Unterweisung durch den betrieblichen Vorgesetzten<br />

Unterweisung in einer dem Beschäftigten verständlichen Sprache<br />

Mindestens einmal jährlich anhand der Betriebsanweisungen<br />

Inhalt, Teilnehmer sowie Datum der Unterweisung werden schriftlich festgehal-<br />

ten<br />

- 106 -<br />

§ 20 (1),<br />

TRGS 555<br />

TRGS 557<br />

§ 20 (1, 2),<br />

TRGS 555<br />

Bestätigung der Teilnahme an den Unterweisungen durch Unterschrift der Beschäftigten<br />

Welche Maßnahmen zur Aufbewahrung bzw. Lagerung der Gefahrstoffe<br />

werden getroffen?<br />

Bereitstellung geeigneter Räume § 24 (1)<br />

Aufbewahrung oder Lagerung der Gefahrstoffe in Behältern, durch deren Form § 24 (2)<br />

oder Bezeichnung der Inhalt nicht mit Lebensmitteln verwechselt werden kann<br />

Aufbewahrung von Gefahrstoffen an Arbeitsplätzen höchstens in Mengen, die<br />

für den Fortgang der Arbeit notwendig sind<br />

BGV A 1<br />

§ 46

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