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OHRIS Prüflisten System- und Complianceaudit 12092005 - Bayern

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G 3.8<br />

G 3.9<br />

G 3.10<br />

G 3.11<br />

G 3.12<br />

<strong>OHRIS</strong> –Audit<br />

Complianceteil<br />

Bewertungsmaßstab (Spalte B)<br />

Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel<br />

Organisationseinheit:<br />

...............................................<br />

A 0<br />

A 1<br />

A 2<br />

nicht relevant<br />

überdurchschnittlich erfüllt<br />

erfüllt / ja<br />

M 1<br />

M 2<br />

M 3<br />

Priorität 1<br />

Priorität 2<br />

Priorität 3<br />

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein<br />

Welche der nach dem Mutterschutzgesetz vorgeschriebenen Leistungen<br />

bzw. arbeitsfreien Zeiten werden gewährt?<br />

Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten § 11<br />

Zuschuss zum Mutterschaftsgeld § 14<br />

Gewährung von Freizeit zur Durchführung ärztlicher Untersuchungen § 16<br />

Welche Vorschriften können die Frauen einsehen?<br />

Auslage oder Aushang des Mutterschutzgesetzes im Betrieb (bei regelmäßiger<br />

Beschäftigung von mehr als 3 Frauen)<br />

Auslage oder Aushang des Mutterschutzgesetzes in Räumen der Ausgabe <strong>und</strong><br />

Abnahme von Heimarbeit<br />

Mutterschutzrichtlinienverordnung<br />

Wie ist sichergestellt, dass die Mitteilungs- <strong>und</strong> Auskunftspflicht gegenüber<br />

der zuständigen Behörde erfüllt wird?<br />

Unverzügliche Benachrichtigung der zuständigen Behörde über die Mitteilung<br />

einer Beschäftigten über ihre Schwangerschaft<br />

Wahrheitsgemäße <strong>und</strong> vollständige Angaben auf Verlangen der Behörde<br />

Vorlage oder Einsendung von Unterlagen auf Verlangen der Behörde<br />

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten <strong>und</strong> wo<br />

können sie eingesehen werden?<br />

Unterlagen, aus denen Namen, Beschäftigungsart <strong>und</strong> -zeiten der werdenden <strong>und</strong><br />

stillenden Mütter sowie Lohn- <strong>und</strong> Gehaltszahlungen ersichtlich sind (Aufbewahrung<br />

mindestens bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der letzten Eintra-<br />

gung)<br />

- 190 -<br />

§ 18 (1)<br />

§ 18 (2)<br />

§ 5 (1)<br />

§ 19 (1)<br />

§ 19 (2)<br />

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Bereiche<br />

zu auditieren.<br />

Gesetz zum Erziehungsgeld <strong>und</strong> zur Elternzeit (B<strong>und</strong>eserziehungsgeldgesetz) BErzGG<br />

Bayerisches Gesetz zur Zahlung eines Landeserziehungsgeldes <strong>und</strong> zur Ausfüh- BayLErzGG<br />

rung des B<strong>und</strong>eserziehungsgeldgesetzes (Bayerisches Landeserziehungsgeldgesetz)

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