OHRIS Prüflisten System- und Complianceaudit 12092005 - Bayern
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G 3.8<br />
G 3.9<br />
G 3.10<br />
G 3.11<br />
G 3.12<br />
<strong>OHRIS</strong> –Audit<br />
Complianceteil<br />
Bewertungsmaßstab (Spalte B)<br />
Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel<br />
Organisationseinheit:<br />
...............................................<br />
A 0<br />
A 1<br />
A 2<br />
nicht relevant<br />
überdurchschnittlich erfüllt<br />
erfüllt / ja<br />
M 1<br />
M 2<br />
M 3<br />
Priorität 1<br />
Priorität 2<br />
Priorität 3<br />
Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein<br />
Welche der nach dem Mutterschutzgesetz vorgeschriebenen Leistungen<br />
bzw. arbeitsfreien Zeiten werden gewährt?<br />
Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten § 11<br />
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld § 14<br />
Gewährung von Freizeit zur Durchführung ärztlicher Untersuchungen § 16<br />
Welche Vorschriften können die Frauen einsehen?<br />
Auslage oder Aushang des Mutterschutzgesetzes im Betrieb (bei regelmäßiger<br />
Beschäftigung von mehr als 3 Frauen)<br />
Auslage oder Aushang des Mutterschutzgesetzes in Räumen der Ausgabe <strong>und</strong><br />
Abnahme von Heimarbeit<br />
Mutterschutzrichtlinienverordnung<br />
Wie ist sichergestellt, dass die Mitteilungs- <strong>und</strong> Auskunftspflicht gegenüber<br />
der zuständigen Behörde erfüllt wird?<br />
Unverzügliche Benachrichtigung der zuständigen Behörde über die Mitteilung<br />
einer Beschäftigten über ihre Schwangerschaft<br />
Wahrheitsgemäße <strong>und</strong> vollständige Angaben auf Verlangen der Behörde<br />
Vorlage oder Einsendung von Unterlagen auf Verlangen der Behörde<br />
Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten <strong>und</strong> wo<br />
können sie eingesehen werden?<br />
Unterlagen, aus denen Namen, Beschäftigungsart <strong>und</strong> -zeiten der werdenden <strong>und</strong><br />
stillenden Mütter sowie Lohn- <strong>und</strong> Gehaltszahlungen ersichtlich sind (Aufbewahrung<br />
mindestens bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der letzten Eintra-<br />
gung)<br />
- 190 -<br />
§ 18 (1)<br />
§ 18 (2)<br />
§ 5 (1)<br />
§ 19 (1)<br />
§ 19 (2)<br />
Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Bereiche<br />
zu auditieren.<br />
Gesetz zum Erziehungsgeld <strong>und</strong> zur Elternzeit (B<strong>und</strong>eserziehungsgeldgesetz) BErzGG<br />
Bayerisches Gesetz zur Zahlung eines Landeserziehungsgeldes <strong>und</strong> zur Ausfüh- BayLErzGG<br />
rung des B<strong>und</strong>eserziehungsgeldgesetzes (Bayerisches Landeserziehungsgeldgesetz)