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OHRIS Prüflisten System- und Complianceaudit 12092005 - Bayern

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E 1.14<br />

E 1.15<br />

<strong>OHRIS</strong> –Audit<br />

Complianceteil<br />

Bewertungsmaßstab (Spalte B)<br />

Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel<br />

Organisationseinheit:<br />

...............................................<br />

A 0<br />

A 1<br />

A 2<br />

nicht relevant<br />

überdurchschnittlich erfüllt<br />

erfüllt / ja<br />

M 1<br />

M 2<br />

M 3<br />

Priorität 1<br />

Priorität 2<br />

Priorität 3<br />

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein<br />

Welche Hygienemaßnahmen werden getroffen?<br />

Abgrenzung der Gefahrstoffe von Nahrungs- <strong>und</strong> Genussmitteln § 22 (1)<br />

Ess-, Trink-, Rauch- <strong>und</strong> Schnupfverbot an Arbeitsplätzen, an denen mit sehr § 22 (2),<br />

giftigen, giftigen, krebserzeugenden, fortpflanzungsgefährdenden oder erbgutverändernden<br />

Gefahrstoffen umgegangen wird<br />

TRGS 530<br />

Bereitstellen von Waschräumen sowie Räumen mit getrennten Aufbewahrungs- § 22 (3),<br />

möglichkeiten für Straßen- <strong>und</strong> Arbeitskleidung (beim Umgang mit sehr giftigen,<br />

giftigen, krebserzeugenden, fortpflanzungsgefährdenden oder erbgutverändernden<br />

Gefahrstoffen)<br />

Wie wird die ges<strong>und</strong>heitliche Betreuung <strong>und</strong> Überwachung der Beschäftigten<br />

sichergestellt?<br />

TRGS 530<br />

Führung einer Vorsorgekartei bei Stoffen nach Anhang VI GefStoffV § 34 (1) BGV A 4<br />

(VBG 100)<br />

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch ermächtigte Ärzte vor Aufnahme<br />

<strong>und</strong> während der Beschäftigung<br />

§ 28<br />

Einhaltung der Fristen für die Vorsorgeuntersuchungen § 29<br />

Durchführung spezieller arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen BGG 904<br />

Beachtung ärztlicher Bescheinigungen <strong>und</strong> Durchführung eventuell erforderlicher<br />

Abhilfemaßnahmen<br />

§§ 31, 33<br />

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