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OHRIS Prüflisten System- und Complianceaudit 12092005 - Bayern

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<strong>OHRIS</strong> –Audit<br />

Complianceteil<br />

Modulgruppe E: Gefährliche Stoffe <strong>und</strong> Emissionen<br />

Bewertungsmaßstab (Spalte B)<br />

Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel<br />

Organisationseinheit:<br />

...............................................<br />

A 0<br />

A 1<br />

A 2<br />

nicht relevant<br />

überdurchschnittlich erfüllt<br />

erfüllt / ja<br />

M 1<br />

M 2<br />

M 3<br />

Priorität 1<br />

Priorität 2<br />

Priorität 3<br />

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein<br />

ID Modul: Störfallvorbeugung <strong>und</strong> -begrenzung Rechtsquellen (F<strong>und</strong>stellen) B Anmerkungen<br />

E 18 Anlagen mit erhöhter Gefährdung<br />

- 161 -<br />

Gesetze,<br />

Verordnungen,<br />

Technische<br />

Regeln<br />

E 18.1 Sind Betriebsbereiche oder Anlagen vorhanden, für die zusätzliche Anfor- 12. BImSchV<br />

derungen gelten ?<br />

§ 1<br />

E 18.2 Wurde der Prüfbereich "Störfallvorbeugung <strong>und</strong> -begrenzung allgemein"<br />

schon behandelt?<br />

E 18.3 Welche organisatorischen Maßnahmen wurden <strong>und</strong> werden ergriffen, um<br />

die Einhaltung der Vorschriften der Störfallverordnung sicherzustellen?<br />

Schriftliche Bestellung eines betriebsangehörigen Störfallbeauftragten BImSchG<br />

§ 58a<br />

Fortbildung für den Störfallbeauftragten (mind. alle 2 Jahre) 5. BimschV,<br />

§§ 1, 9<br />

Aufstellung <strong>und</strong> Fortschreibung betrieblicher Alarm- <strong>und</strong> Gefahrenabwehrpläne 12. BImSchV<br />

für den Störfall<br />

§9<br />

Unterweisung der Beschäftigten über die für sie in den betrieblichen Alarm- <strong>und</strong><br />

Gefahrenabwehrplänen für den Störfall enthaltenen Verhaltensregeln<br />

§ 10<br />

Anfertigung, Fortschreibung <strong>und</strong> Vorlage des Sicherheitsberichts § 9<br />

E 18.4 Durch welche Maßnahmen wird sichergestellt, dass der Betrieb der Anlage<br />

den zusätzlichen Anforderungen der Verordnung genügt?<br />

Jederzeit verfügbare <strong>und</strong> gegen Missbrauch geschützte Verbindung zu einer<br />

benannten Stelle aufgr<strong>und</strong> einer Anordnung der zuständigen Behörde<br />

§ 12<br />

Vorschriften der<br />

Unfallversicherungsträger<br />

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits<br />

veranlasste Maßnahmen, Termine<br />

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