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OHRIS Prüflisten System- und Complianceaudit 12092005 - Bayern

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G 6.5<br />

G 6.6<br />

G 6.7<br />

G 6.8<br />

<strong>OHRIS</strong> –Audit<br />

Complianceteil<br />

Bewertungsmaßstab (Spalte B)<br />

Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel<br />

Organisationseinheit:<br />

...............................................<br />

A 0<br />

A 1<br />

A 2<br />

nicht relevant<br />

überdurchschnittlich erfüllt<br />

erfüllt / ja<br />

M 1<br />

M 2<br />

M 3<br />

Priorität 1<br />

Priorität 2<br />

Priorität 3<br />

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein<br />

Welche Maßnahmen werden zur Sicherstellung der Arbeitsbedingungen<br />

für die Leiharbeitnehmer getroffen?<br />

Unterrichtung der Leiharbeitnehmer vor Beginn der Beschäftigung <strong>und</strong> bei Veränderungen<br />

in ihrem Arbeitsbereich über Gefahren für Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit,<br />

denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sein können, sowie über die Maßnahmen<br />

<strong>und</strong> Einrichtungen zur Abwendung dieser Gefahren<br />

Unterrichtung über erhöhte besondere Gefahren des Arbeitsplatzes<br />

- 196 -<br />

Richtlinie<br />

91/383/EWG,<br />

AÜG § 11<br />

Unterrichtung über die Notwendigkeit einer besonderen ärztlichen Überwachung<br />

Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse<br />

ArbSchG § 4<br />

Durchführung arbeitsspezifischer Unterweisungen <strong>und</strong> Erstellung von Anweisungen<br />

Bereitstellung der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen<br />

Wie erfüllen die Leiharbeitnehmer ihre Pflichten?<br />

Beachtung der Weisungen des Betriebs (Entleiher) § 15 (1)<br />

Bestimmungsgemäße Verwendung insbesondere von Maschinen, Geräten, § 15 (2)<br />

Werkzeugen, Arbeitsstoffen, Transportmitteln <strong>und</strong> sonstigen Arbeitsmitteln<br />

sowie Schutzvorrichtungen <strong>und</strong> der ihnen zur Verfügung gestellten persönlichen<br />

Schutzausrüstung<br />

Wie übt der „Entleiher“ sein unmittelbares Weisungsrecht aus?<br />

Erteilung von Anweisungen<br />

§ 3<br />

Überwachung der Anordnungen<br />

Eingreifen bei sicherheitswidrigem Verhalten der Leiharbeitnehmer §§ 4, 15 (1)<br />

Wie erfolgt die arbeitsmedizinische Überwachung?<br />

Betreuung durch den Betriebsarzt oder Arbeitsmedizinischen Dienst Richtlinie<br />

91/383/EWG<br />

BGV A 4<br />

(VBG 100)

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