OHRIS Prüflisten System- und Complianceaudit 12092005 - Bayern
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G 6.5<br />
G 6.6<br />
G 6.7<br />
G 6.8<br />
<strong>OHRIS</strong> –Audit<br />
Complianceteil<br />
Bewertungsmaßstab (Spalte B)<br />
Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel<br />
Organisationseinheit:<br />
...............................................<br />
A 0<br />
A 1<br />
A 2<br />
nicht relevant<br />
überdurchschnittlich erfüllt<br />
erfüllt / ja<br />
M 1<br />
M 2<br />
M 3<br />
Priorität 1<br />
Priorität 2<br />
Priorität 3<br />
Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein<br />
Welche Maßnahmen werden zur Sicherstellung der Arbeitsbedingungen<br />
für die Leiharbeitnehmer getroffen?<br />
Unterrichtung der Leiharbeitnehmer vor Beginn der Beschäftigung <strong>und</strong> bei Veränderungen<br />
in ihrem Arbeitsbereich über Gefahren für Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit,<br />
denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sein können, sowie über die Maßnahmen<br />
<strong>und</strong> Einrichtungen zur Abwendung dieser Gefahren<br />
Unterrichtung über erhöhte besondere Gefahren des Arbeitsplatzes<br />
- 196 -<br />
Richtlinie<br />
91/383/EWG,<br />
AÜG § 11<br />
Unterrichtung über die Notwendigkeit einer besonderen ärztlichen Überwachung<br />
Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse<br />
ArbSchG § 4<br />
Durchführung arbeitsspezifischer Unterweisungen <strong>und</strong> Erstellung von Anweisungen<br />
Bereitstellung der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen<br />
Wie erfüllen die Leiharbeitnehmer ihre Pflichten?<br />
Beachtung der Weisungen des Betriebs (Entleiher) § 15 (1)<br />
Bestimmungsgemäße Verwendung insbesondere von Maschinen, Geräten, § 15 (2)<br />
Werkzeugen, Arbeitsstoffen, Transportmitteln <strong>und</strong> sonstigen Arbeitsmitteln<br />
sowie Schutzvorrichtungen <strong>und</strong> der ihnen zur Verfügung gestellten persönlichen<br />
Schutzausrüstung<br />
Wie übt der „Entleiher“ sein unmittelbares Weisungsrecht aus?<br />
Erteilung von Anweisungen<br />
§ 3<br />
Überwachung der Anordnungen<br />
Eingreifen bei sicherheitswidrigem Verhalten der Leiharbeitnehmer §§ 4, 15 (1)<br />
Wie erfolgt die arbeitsmedizinische Überwachung?<br />
Betreuung durch den Betriebsarzt oder Arbeitsmedizinischen Dienst Richtlinie<br />
91/383/EWG<br />
BGV A 4<br />
(VBG 100)