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Exposé Einzelhandelsstandort Wartenberger Straße 175 13053 ...

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4 PERSPEKTIVEN<br />

4.1 Planungsrecht<br />

4.2 Entwicklungsmöglichkeiten<br />

BIETERVERFAHREN WARTENBERGER STR. <strong>175</strong><br />

Die Grundstücksflächen liegen innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles.<br />

Zurzeit existiert keine verbindliche Bebauungsplanregelung im Sinne von § 30 BauGB,<br />

sodass für die Beurteilung der Zulässigkeit von geplanten Vorhaben § 34 BauGB<br />

maßgeblich ist.<br />

Zur Konkretisierung der städtebaulichen Ziele wurde im 1. Quartal 2009 ein städtebauliches<br />

Gutachterverfahren durchgeführt. Als Ergebnis dieses Gutachterverfahrens<br />

wurden Vorgaben zur zulässigen Grundfläche, Geschossfläche, Zahl der<br />

Vollgeschosse, Nutzungsarten und zur überbaubaren Grundstücksfläche formuliert<br />

(Kennwerte siehe nachfolgenden Punkt „Entwicklungsmöglichkeiten“), die die Grundlage<br />

für die Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit nach § 34 BauGB bilden.<br />

Die Ansiedlung weiterer Einzelhandelsflächen ist in der Bereichsentwicklungsplanung,<br />

im Flächennutzungsplan und im „Stadtentwicklungsplan Zentren 2020“ (StEP Zentren)<br />

bereits berücksichtigt. Im StEP Zentren wird als besonderer Handlungsbedarf die Ergänzung<br />

des Freizeit- und Einzelhandelsangebots zwischen Prerower Platz und S-Bahnhof<br />

Hohenschönhausen benannt.<br />

Das am 17.07.2008 von der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg beschlossene<br />

Zentren- und Einzelhandelskonzept stellt eine Konkretisierung des StEP Zentren dar.<br />

Vorrangiges Ziel ist auch hier die Stärkung und Entwicklung des besonderen Stadtteilzentrums<br />

Prerower Platz. Als Erweiterungspotenzial werden insgesamt maximal 6.000<br />

m² Verkaufsfläche für zentrenrelevante Sortimente und maximal 3.000 m² Verkaufsfläche<br />

für nicht zentrenrelevante Sortimente angegeben. Klassische Lebensmittel-<br />

sortimente wie z. B. SB-Warenhäuser oder Discounter sind hierbei nicht vorgesehen.<br />

Die auf der Grundlage des durchgeführten städtebaulichen Gutachterverfahrens konkretisierten<br />

Kennwerte für Art und Maß der zulässigen baulichen Nutzung sowie die<br />

aus dem Zentren- und Einzelhandelskonzept abgeleiteten Maßgaben für Einzelhandelsflächen<br />

lassen die folgenden Entwicklungsmöglichkeiten im Rahmen der Anwendung<br />

des § 34 BauGB zu:<br />

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